HRB 16833
Schickor Personaldienstleistungs GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dr.-Friedrich-Wolf-Str. 2, 01097 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 27.10.2021
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Dienstleistungen im Personalbereich, insbesondere gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 16833 HRB 16833: Schickor Personaldienstleistungs GmbH, Dresden, Dr.-Friedrich-Wolf-Str. 2, 01097 Dresden. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Zange, Regina, Radebeul, *XX.XX.XXXX.
HRB 16833 HRB 16833: Schickor Personaldienstleistungs GmbH, Dresden, Dr.-Friedrich-Wolf-Str. 2, 01097 Dresden. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Schickor, Uwe, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 551 IN 1100/19 · Schickor Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 1100/19
- Wirksam am
- 29.07.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 16833
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schickor
Personaldienstleistungs GmbH, Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 2, 01097 Dresden,
Amtsgericht Dresden , HRB 16833
vertreten durch die Geschäftsführerin Regina Zange
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Schickor
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 27.07.2020
festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
551 IN 1100/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16833 HRB 16833: Schickor Personaldienstleistungs GmbH, Dresden, Dr.-Friedrich-Wolf-Str. 2, 01097 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2019, AZ: 532 IN 1100/19, ist das Insolvenzverfahren üb…
Forderungsprüfung 551 IN 1100/19 · Schickor Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 1100/19
- Wirksam am
- 02.10.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 16833
532/551 IN 1100/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schickor
Personaldienstleistungs GmbH, Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 2, 01097 Dresden,
Amtsgericht Dresden , HRB 16833
vertreten durch die Geschäftsführerin Regina Zange
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Schickor
- wurde am 01.10.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Obergraben 10, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich:
0351 25090 90 Telefax: 0351 25090 99 Email geschäftlich: dresden@voigtsalus.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
05.11.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 19.11.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 19.11.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 1100/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16833 HRB 16833: Schickor Personaldienstleistungs GmbH, Dresden, Dr.-Friedrich-Wolf-Str. 2, 01097 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 08.08.2019, AZ: 532 IN 1100/19, ist ein vorläufiger Insolvenz…
Insolvenzbekanntmachung 551 IN 1100/19 · Schickor Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 1100/19
- Wirksam am
- 08.08.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 16833
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schickor
Personaldienstleistungs GmbH, Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 2, 01097 Dresden,
vertreten durch die Geschäftsführerin Regina Zange
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Schickor
- wurde am 08.08.2019 um 10:15 Uhr Ralf Hage, Obergraben 10, 01097 Dresden,
Telefon geschäftlich 0351 25090 90, Telefax 0351 25090 99, Email geschäftlich
dresden@voigtsalus.de, Website www.voigtsalus.de zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete
Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer
einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis
zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden
bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
532 IN 1100/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16833 HRB 16833:Schickor Personaldienstleistungs GmbH, Dresden, Friedrich-Wolf-Str. 2, 01097 Dresden.Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Dr.-Friedrich-Wolf-Str. 2, 01097 Dresden.Berichtigung zur Eintragung vom 08…
HRB 16833 HRB 16833:Schickor Personaldienstleistungs GmbH, Dresden, Friedrich-Wolf-Str. 2, 01097 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung u…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.