HRB 53874
Scheuermann Druck GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Darmstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Darmstadt
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Scheuermann Druck GmbH Gernsheim
- Scheuermann Druck GmbH Pfungstadt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 96/19 · Scheuermann Druck GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 96/19
- Wirksam am
- 10.01.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53874
GmbH, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 53874), vertr. d.: Dr.
Thorsten Voß, Am Queckbrunnen 6, 01067 Dresden, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283
Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, E-Mail: mail@hgw.de,
Internet: www.hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.02.2019 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 0,00 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung
für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach
§ 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 45 % festgesetzt wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte wegen der erheblichen
Mehrbelastung durch die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten eine
Erhöhung der Regelvergütung (25%) um 20 %.
Die Höhe des Zuschlags ist angemessen - insbesondere in Hinblick darauf, dass
auf eine Erhöhung der Teilungsmasse durch Aus- und Absonderungsrechte trotz
intensiver Befassung durch den vorläufigen Verwalter verzichtet wurde.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 96/19 · Scheuermann Druck GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 96/19
- Wirksam am
- 12.12.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53874
GmbH, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 53874), vertr. d.: Dr.
Thorsten Voß, Am Queckbrunnen 6, 01067 Dresden, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das
vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme bis zum 03.01.2020. Der Vergütungsantrag kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 53874 HRB 53874: Scheuermann Druck GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IN 96/19 · Scheuermann Druck GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 96/19
- Wirksam am
- 28.03.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53874
Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 53874), vertr. d.: Dr. Thorsten Voß, Am
Queckbrunnen 6, 01067 Dresden, (Geschäftsführer), ist am 28.03.2019 um 09:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38,
64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, E-Mail:
mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.04.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 05.06.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.04.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (05.06.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 53874 HRB 53874: Scheuermann Druck GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 96/19) vom 14.02.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 96/19 · Scheuermann Druck GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 96/19
- Wirksam am
- 14.02.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53874
der Scheuermann Druck GmbH, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB
53874), vertr. d.: Dr. Thorsten Voß, Am Queckbrunnen 6, 01067 Dresden,
(Geschäftsführer), ist am 14.02.2019 um 13.00 Uhr gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.:
06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 53874 HRB 53874: Scheuermann Druck GmbH, Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kämper, Denis, Kriftel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Voß, Torsten, Dresden, *XX.XX…
HRB 53874 HRB 53874: Scheuermann Druck GmbH, Gernsheim, Emanuel-Merck-Straße 99, 64579 Gernsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit …
HRB 53874 HRB 53874: Scheuermann Druck GmbH, Gernsheim, Emanuel-Merck-Straße 99, 64579 Gernsheim. Nicht mehr Geschäftsführerin: Maron, Silke, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kämper, Denis…
HRB 53874 Scheuermann Druck GmbH, Gernsheim, Emanuel-Merck-Straße 99, 64579 Gernsheim. Prokura erloschen: Klein, René, Stockstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 53874 Scheuermann Druck GmbH, Gernsheim, Emanuel-Merck-Straße 99, 64579 Gernsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Scheuermann, Walter, Buchdrucker, Gernsheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Maron, Silke…
HRB 53874 Scheuermann Druck GmbH, Gernsheim (E.-Merckstraße 99, 64579 Gernsheim). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Klein, René, Stockstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 53874 Scheuermann Druck GmbH, Gernsheim (E.-Merckstraße 99, 64579 Gernsheim). Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 24.05.2006 berichtigt in: Der Offset-Druck. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.