HRB 31966

Scherrer Industrieheizanlagen GmbH

Amtsgericht Landau · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Herxheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Herxheim
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRB 31966 HRB 31966: Scherrer Industrieheizanlagen GmbH, Herxheim, Beethovenstraße 4, 76863 Herxheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2016. Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 4, …
HRB 31966: Scherrer Industrieheizanlagen GmbH, Herxheim, Beethovenstraße 4, 76863 Herxheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2016. Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 4, 76863 Herxheim. Gegenstand: Die Planung und der Vertrieb von Industrieheizanlagen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Jäger, Karl Bernhard, Rülzheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Scherrer Industrieheizanlagen OHG, Herxheim (Amtsgericht Landau HRA 2449) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.