HRB 25606
Scheibner Möbelwerkstatt GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hartensteiner Straße 85 b, 08118 Hartenstein OT ThierfeldGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hartenstein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.06.2016
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Gerhard Scheibner e.K.
HRA 5512 · Amtsgericht Chemnitz
Handelsregister
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2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von individuellen Möbeln und Innenraumlösungen; Herstellung und Vertrieb von Türen und Türelementen; Herstellung und Vertrieb von Fenstern und Fensterelementen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1204 IN 2627/12 · Scheibner Möbelwerkstatt GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1204 IN 2627/12
- Wirksam am
- 05.02.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 25606
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 04.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1204 IN 2627/12 · Scheibner Möbelwerkstatt GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1204 IN 2627/12
- Wirksam am
- 27.08.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 25606
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
wurde am 26.08.2025 die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nebst einem Zuschlag in Höhe von 20 % gemäß 3 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 1204 IN 2627/12 · Scheibner Möbelwerkstatt GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1204 IN 2627/12
- Wirksam am
- 30.06.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 25606
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
ergeht am 24.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Es wird für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO angeordnet.
3. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
19.08.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 241.155,04 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 18.717,06 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
4. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.08.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1204 IN 2627/12 · Scheibner Möbelwerkstatt GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1204 IN 2627/12
- Wirksam am
- 24.06.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 25606
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 1204 IN 2627/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scheibner Möbelwerkstatt GmbH,
Hartensteiner Straße 85b, 08118 Hartenstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25606
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Franzisti-Scheibner
ergeht am 23.06.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß
§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 25.07.2022 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen
schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen
bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle
eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
2. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit
beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen
werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens
25.07.2022.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht
gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet
sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine
Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten
Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument
einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
1204 IN 2627/12 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25606 HRB 25606: Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartenstein, Hartensteiner Straße 85 b, 08118 Hartenstein OT Thierfeld. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Franzisti-Scheibner, …
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 2627/12 · Scheibner Möbelwerkstatt GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 2627/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 25606
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25606 Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartenstein, Hartensteiner Straße 85 b, 08118 Hartenstein OT Thierfeld. Einzelprokura: Gläser, Martin, Hartenstein OT Thierfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 25606 Scheibner Möbelwerkstatt GmbH, Hartenstein, Hartensteiner Straße 85 b, 08118 Hartenstein OT Thierfeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2010. Geschäftsanschrift: Hartenste…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.