GnR 200003

Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stadthagen

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Registerdaten

Sitz
Stadthagen
Rechtsform
eingetragene Genossenschaft (eG)
Letzte Eintragung
09.09.2024
Datenstand
2026-02-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Karsten Haake

Stadthagen

Vorstand

Kerstin Simone Sawicki

Nienstädt

Vorstand

Martin Damm

Stadthagen

Vorstand

Veith Ehlerding

Niedernwöhren

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-02-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Genossenschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die berufliche, beratende und unterstützende Betreuung, Qualifizierung und ggf. Umschulung von Arbeitslosen, sowie die Unterstützung und Durchführung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Arbeitslose, für Langzeitarbeitslose, insbesondere arbeitslose Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfänger mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben mittels gemeinsamen Integrationsbetriebes. Die Genossenschaft ist ein kooperatives Unternehmen, in dem soziale, bildungsbezogene und beschäftigungspolitische Ziele verwirklicht werden. Die Genossenschaft leistet einen Beitrag zur soziokulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Erfüllung des Zwecks wird im Wesentlichen realisiert durch den Gegenstand der Genossenschaft, insbesondere den Betrieb a) von Handelsgeschäften, die der Qualifizierung und sozialen Betreuung von Langzeitarbeitslosen dienen; b) von Werkstätten, vorwiegend zur Herstellung und Reparatur der in Handelsgeschäften angebotenen Waren; c) von Transportunternehmen, Einrichtungen und Projekten, die ebenfalls der Qualifizierung und Betreuung dienen. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen im Bereich des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Die Genossenschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen, soweit damit gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt werden. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Genossen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 65/24 · Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 65/24
Wirksam am
28.02.2025
Registerbezug
Stadthagen, GnR 200003
47 IN 65/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Gubener Straße 1, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, GnR 200003), vertr. d.: 1. Karsten Haake, Bergholzstraße 9, 31688 Nienstädt, (Vorstand), 2. Martin Damm, Schaumburger Weg 8, 31655 Stadthagen, (Vorstand), 3. Veit Ehlerding, Heringsfängerweg 9, 31712 Niedernwöhren, (Vorstand), 4. Kerstin Simone Sawicki, Kampweg 3, 31688 Nienstädt, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter am 24.02.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bückeburg, 27.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 47 IN 65/24 · Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 65/24
Wirksam am
04.09.2024
Registerbezug
Stadthagen, GnR 200003
47 IN 65/24: Über das Vermögen der Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Gubener Straße 1, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, GnR 200003), vertr. d.: 1. Karsten Haake, Bergholzstraße 9, 31688 Nienstädt, (Vorstand), 2. Martin Damm, Schaumburger Weg 8, 31655 Stadthagen, (Vorstand), 3. Veit Ehlerding, Heringsfängerweg 9, 31712 Niedernwöhren, (Vorstand), 4. Kerstin Simone Sawicki, Kampweg 3, 31688 Nienstädt, (Vorstand), ist am 01.09.2024 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Georg Welslau, Kuhlenstraße 97, 32429 Minden, Tel.: 0571/974250, Fax: 0571/9742525, E-Mail: info@kanzlei-welslau.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.10.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 03.09.2024

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 65/24 · Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 65/24
Wirksam am
04.06.2024
Registerbezug
Stadthagen, GnR 200003
47 IN 65/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Gubener Straße 1, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, GnR 200003), vertr. d.: 1. Karsten Haake, Bergholzstraße 9, 31688 Nienstädt, (Vorstand), 2. Martin Damm, Schaumburger Weg 8, 31655 Stadthagen, (Vorstand), 3. Veit Ehlerding, Heringsfängerweg 9, 31712 Niedernwöhren, (Vorstand), 4. Kerstin Simone Sawicki, Kampweg 3, 31688 Nienstädt, (Vorstand), ist der Beschluss vom 27.05.2024 berichtigt worden.

Die Anschrift des Vorstandsmitgliedes Karsten Haake lautet aktualisiert: Bergholzstraße 9, 31688 Nienstädt.
Die Schreibweise des Vorstandsmitgliedes Veit Ehlerding war hinsichtlich des Vornamens zu berichtigen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg oder dem Landgericht Bückeburg Herminenstraße 31 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 03.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 65/24 · Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 65/24
Wirksam am
28.05.2024
Registerbezug
Stadthagen, GnR 200003
47 IN 65/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Gubener Straße 1, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, GnR 200003), vertr. d.: 1. Karsten Haake, Mirabilisweg 12, 31655 Stadthagen, (Vorstand), 2. Martin Damm, Schaumburger Weg 8, 31655 Stadthagen, (Vorstand), 3. Veith Ehlerding, Heringsfängerweg 9, 31712 Niedernwöhren, (Vorstand), 4. Kerstin Simone Sawicki, Kampweg 3, 31688 Nienstädt, (Vorstand), ist am 27.05.2024 um 15:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Welslau, Kuhlenstraße 97, 32429 Minden, Tel.: 0571/974250, Fax: 0571/9742525, E-Mail: info@kanzlei-welslau.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 27.05.2024

Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
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Veränderungen
GnR 200003 GnR 200003: Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). Nicht mehr Vorstand: Peters, Joachim, Nienstädt, *XX.XX.XXXX.
GnR 200003: Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). Nicht mehr Vorstand: Peters, Joachim, Nienstädt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 200003 GnR 200003: Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). Die Generalversammlung vom 21.06.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Genossensc…
GnR 200003: Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). Die Generalversammlung vom 21.06.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Genossenschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die berufliche, beratende und unterstützende Betreuung, Qualifizierung und ggf. Umschulung von Arbeitslosen, sowie die Unterstützung und Durchführung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Arbeitslose, für Langzeitarbeitslose, insbesondere arbeitslose Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfänger mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben mittels gemeinsamen Integrationsbetriebes. Die Genossenschaft ist ein kooperatives Unternehmen, in dem soziale, bildungsbezogene und beschäftigungspolitische Ziele verwirklicht werden. Die Genossenschaft leistet einen Beitrag zur soziokulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Erfüllung des Zwecks wird im Wesentlichen realisiert durch den Gegenstand der Genossenschaft, insbesondere den Betrieb a) von Handelsgeschäften, die der Qualifizierung und sozialen Betreuung von Langzeitarbeitslosen dienen; b) von Werkstätten, vorwiegend zur Herstellung und Reparatur der in Handelsgeschäften angebotenen Waren; c) von Transportunternehmen, Einrichtungen und Projekten, die ebenfalls der Qualifizierung und Betreuung dienen. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen im Bereich des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Die Genossenschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen, soweit damit gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt werden. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Genossen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Veränderungen
GnR 200003 GnR 200003: Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). Die Generalversammlung vom 07.07.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änder…
GnR 200003: Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). Die Generalversammlung vom 07.07.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die berufliche beratende und unterstützende Betreuung, Qualifizierung und ggf. Umschulung von Arbeitslosen, sowie die Unterstützung und Durchführung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Arbeitslose, für Langzeitarbeitslose, insbesondere arbeitslose Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfänger mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben mittels gemeinsamen Integrationsbetriebes. Die SIGA eG ist ein kooperatives Unternehmen, in dem soziale, bildungsbezogene und beschäftigungspolitische Ziele verwirklicht werden. Die Genossenschaft leistet einen Beitrag zur soziokulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Genossen-schaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben. Die Erfüllung des Zwecks wird im Wesentlichen realisiert durch den Betrieb a) von Handelsgeschäften, die der Qualifizierung und sozialen Betreuung von Langzeitarbeitslosen dienen b) von Werkstätten, vorwiegend zur Herstellung und Reparatur der in Handelsgeschäften angebotenen Waren c) von Transportunternehmen, Einrichtungen und Projekten, die ebenfalls der Qualifizierung und Betreuung dienen.
Neueintragungen
GnR 200003 GnR 200003:Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 24.03.2014. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung d…
GnR 200003:Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 24.03.2014. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbe-sondere durch die berufliche beratende und unterstützende Betreuung, Qualifizierung und ggf. Umschulung von Arbeitslosen, sowie die Unterstützung und Durchführung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Arbeitslose, für Langzeitarbeitslose, insbesondere arbeitslose Schwerbehinderte und Sozialhilfe-empfänger mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben mittels gemeinsamen Integrationsbetriebes. Die SIGA eG ist ein kooperatives Unternehmen, in dem soziale, bildungsbezogene und beschäftigungspolitische Ziele verwirklicht werden. Die Genossenschaft leistet einen Beitrag zur soziokulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Genossen-schaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben. Die Erfüllung des Zwecks wird im Wesentlichen realisiert durch den Betrieb a) von Handelsgeschäften, die der Qualifizierung und sozialen Betreuung von Langzeitarbeitslosen dienen b) von Werkstätten, vorwiegend zur Herstellung und Reparatur der in Handelsgeschäften angebotenen Waren c) von Transportunternehmen, Einrichtungen und Projekten, die ebenfalls der Qualifizierung und Betreuung dienen. Geschäftsanteil: 50,00 EUR. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Damm, Martin, Stadthagen, *XX.XX.XXXX; Ehlerding, Veith, Niedernwöhren, *XX.XX.XXXX; Haake, Karsten, Stadthagen, *XX.XX.XXXX; Peters, Joachim, Nienstädt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit e. V., Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen VR 749) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 24.03.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.