GnR 200003
Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stadthagen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Stadthagen
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Letzte Eintragung
- 09.09.2024
- Datenstand
- 2026-02-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Karsten Haake
Stadthagen
Kerstin Simone Sawicki
Nienstädt
Martin Damm
Stadthagen
Veith Ehlerding
Niedernwöhren
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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22 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Abrufstand 2026-02-11 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Genossenschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die berufliche, beratende und unterstützende Betreuung, Qualifizierung und ggf. Umschulung von Arbeitslosen, sowie die Unterstützung und Durchführung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Arbeitslose, für Langzeitarbeitslose, insbesondere arbeitslose Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfänger mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben mittels gemeinsamen Integrationsbetriebes. Die Genossenschaft ist ein kooperatives Unternehmen, in dem soziale, bildungsbezogene und beschäftigungspolitische Ziele verwirklicht werden. Die Genossenschaft leistet einen Beitrag zur soziokulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Erfüllung des Zwecks wird im Wesentlichen realisiert durch den Gegenstand der Genossenschaft, insbesondere den Betrieb a) von Handelsgeschäften, die der Qualifizierung und sozialen Betreuung von Langzeitarbeitslosen dienen; b) von Werkstätten, vorwiegend zur Herstellung und Reparatur der in Handelsgeschäften angebotenen Waren; c) von Transportunternehmen, Einrichtungen und Projekten, die ebenfalls der Qualifizierung und Betreuung dienen. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen im Bereich des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Die Genossenschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen, soweit damit gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt werden. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Genossenschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Genossen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 65/24 · Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 65/24
- Wirksam am
- 28.02.2025
- Registerbezug
- Stadthagen, GnR 200003
Amtsgericht Bückeburg, 27.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 47 IN 65/24 · Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 65/24
- Wirksam am
- 04.09.2024
- Registerbezug
- Stadthagen, GnR 200003
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Georg Welslau, Kuhlenstraße 97, 32429 Minden, Tel.: 0571/974250, Fax: 0571/9742525, E-Mail: info@kanzlei-welslau.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 03.09.2024
Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 65/24 · Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 65/24
- Wirksam am
- 04.06.2024
- Registerbezug
- Stadthagen, GnR 200003
Die Anschrift des Vorstandsmitgliedes Karsten Haake lautet aktualisiert: Bergholzstraße 9, 31688 Nienstädt.
Die Schreibweise des Vorstandsmitgliedes Veit Ehlerding war hinsichtlich des Vornamens zu berichtigen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg oder dem Landgericht Bückeburg Herminenstraße 31 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 03.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 65/24 · Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 65/24
- Wirksam am
- 28.05.2024
- Registerbezug
- Stadthagen, GnR 200003
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 27.05.2024
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http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 200003 GnR 200003: Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). Nicht mehr Vorstand: Peters, Joachim, Nienstädt, *XX.XX.XXXX.
GnR 200003 GnR 200003: Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit eG, Stadthagen (Gubenerstraße 1, 31655 Stadthagen). Die Generalversammlung vom 21.06.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Genossensc…
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.