HRB 5182

Schaub Abwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Mönchengladbach · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mönchengladbach
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
12.06.2024
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Daniela Monika Bosbach

Mönchengladbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Katharina Maria Johanna Windhausen

Mönchengladbach

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer - oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen - vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder dem einzigen, einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-07 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Klapwijk Rohrleitungsbau GmbH Mönchengladbach
  2. Schaub Rohrleitungsbau GmbH Mönchengladbach

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb eines Rohrleitungsunternehmens und jedweder damit verbundener Tätigkeit sowie alle damit verbundenen Geschäfte sowie Arbeiten im Bereich Sanitär, Heizung, Kanalsanierung, Tiefbau und die Prüfung von Energie-, Ver- und Entsorgungsleitungen und der Austausch von Gas- und Wasserzählern.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 32 IN 27/24 · Schaub Abwicklungsgesellschaft GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
Insolvenzgericht
Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 27/24
Wirksam am
16.12.2024
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 5182
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 27/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 5182 eingetragenen Schaub Abwicklungsgesellschaft GmbH, Alsstr. 264a , 41063 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Katharina Maria Johanna Windhausen, Südwall 45, 41179 Mönchengladbach und Frau Daniela Monika Bosbach, Bönninghausenstr. 7, 41066 Mönchengladbach

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rautenberger & Würdemann GbR, Beethovenstraße 40, 41061 Mönchengladbach

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxxxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxxxx €
Zwischensumme xxxxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxxxx € xxxxx €
Endbetrag xxxxx €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 08.03.2024 bis zum 13.12.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 257.089,10 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 37.131,68 €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 9 282,92 € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit d. vorl. Insolvenzverw. im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 135 % und damit auf den Betrag von 50.100,00 € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.09.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 eingesehen werden.

32 IN 27/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 13.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 32 IN 27/24 · Schaub Rohrleitungsbau GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
Insolvenzgericht
Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 27/24
Wirksam am
29.04.2024
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 5182
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 27/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 5182 eingetragenen Schaub Rohrleitungsbau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Katharina Maria Johanna Windhausen und Daniela Monika Bosbach, Alsstraße 264a, 41063 Mönchengladbach,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.04.2024, um 08:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf, Telefon: 0211/49765948, Fax: 021149765959.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 29.07.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
32 IN 27/24
Mönchengladbach, 29.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 32 IN 27/24 · Schaub Rohrleitungsbau GmbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
Insolvenzgericht
Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 27/24
Wirksam am
08.03.2024
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 5182
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 27/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 5182 eingetragenen Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Alsstraße 264a, 41063 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Katharina Maria Johanna Windhausen, Südwall 45, 41179 Mönchengladbach, und Daniela Monika Bosbach, Bönninghausenstraße 7, 41066 Mönchengladbach,

ist am 08.03.2024, um 08:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.

32 IN 27/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 08.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5182 Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 hat die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderungen des Gesellsc…
Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 hat die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3 (Gegenstand), in § 3 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen), in § 6 (Abfindungsentgelt), in § 7 Ziffer 4 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) und in § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Ferner hat sie einen neuen § 12 (Erbfolge) in den Gesellschaftsvertrag eingefügt, wodurch die bisherigen §§ 12 und 13 zu den neuen § 13 und 14 geworden sind, und den bisherigen § 14 (Gründungsaufwand) gestrichen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb eines Rohrleitungsunternehmens und jedweder damit verbundener Tätigkeit sowie alle damit verbundenen Geschäfte sowie Arbeiten im Bereich Sanitär, Heizung, Kanalsanierung, Tiefbau und die Prüfung von Energie-, Ver- und Entsorgungsleitungen und der Austausch von Gas- und Wasserzählern. Bestellt als Geschäftsführer: Windhausen, Katharina Maria Johanna, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Windhausen, Katharina Maria Johanna, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5182 Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaub, Hans Joachim, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Stumpen, Barbara, Mönchengladbach, *XX.XX.X…
Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaub, Hans Joachim, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Stumpen, Barbara, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bosbach, Daniela Monika, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5182 Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach.Bestellt als Geschäftsführer: Stumpen, Barbara, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach.Bestellt als Geschäftsführer: Stumpen, Barbara, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 5182 Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach.Die Gesellschafterversammlung hat am 30.12.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von d…
Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach.Die Gesellschafterversammlung hat am 30.12.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 100.435,41 auf EUR 126.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Stammkapital) zu ändern.
Veränderungen
HRB 5182 Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach.Geschäftsanschrift: Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach. Einzelprokura: Windhausen, Katharina Maria Johanna, Mönchengladbac…
Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach.Geschäftsanschrift: Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach. Einzelprokura: Windhausen, Katharina Maria Johanna, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5182 Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, (Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach).Prokura erloschen: Schaub, Joachim, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
Schaub Rohrleitungsbau GmbH, Mönchengladbach, (Alsstraße 264, 41063 Mönchengladbach).Prokura erloschen: Schaub, Joachim, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.