HRA 16270

Schankanlagen-Service Markus Mach e.K.

Amtsgericht Fritzlar · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Borken (Hessen)

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Registerdaten

Sitz
Borken (Hessen)
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 16270 Schankanlagen-Service Markus Mach e.K., Borken (Hessen), Gombether Straße 9, 34582 Borken. (Betrieb eines Schankanlagenservice im gewerblichen und privaten Bereich (Planen, Liefern, Prüfen und Abnahme sowie …
Schankanlagen-Service Markus Mach e.K., Borken (Hessen), Gombether Straße 9, 34582 Borken. (Betrieb eines Schankanlagenservice im gewerblichen und privaten Bereich (Planen, Liefern, Prüfen und Abnahme sowie Reinigen von Schankanlagen nebst Neu-, Ersatz- und Gebrauchtteilebeschaffung) sowie den Handel mit Getränken aller Art und mit Fleischereibedarf.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Gombether Straße 9, 34582 Borken. Inhaber: Mach, Markus, Borken, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Getränkehandlung Mach GmbH mit Sitz in Borken (Hessen) (Amtsgericht Fritzlar HRB 8143) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG (=Verschmelzung) als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.