HRB 46661
Schärf & Schall GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mörstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Mörstadt
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- EWQM GmbH Worms
- EWQM GmbH Mörstadt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 21.11.2025
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Worms, 04.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 24.05.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.11.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 374.909,76 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 22.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 10.04.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
Abzüglich der noch zu bedienenden Massekosten ergibt sich voraussichtlich ein zu verteilender Betrag in Höhe von 0,00 EUR (Quote: 0 %).
Insolvenzgericht Worms
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 28.03.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
1. Der für die Abhaltung der besonderen Gläubigerversammlung auf den 26.03.2024 bestimmte Termin wird aufgehoben.
2. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
3. neuer Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 21.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Worms, 27.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 30.01.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 26.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Worms, 30.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 07.12.2023
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.01.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Worms, 07.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 26.02.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 14 IN 74/18
(Bitte stets angeben)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schärf & Schall GmbH, Gewerbestraße 1, 67591 Mörstadt (AG Mainz, HRB 46661),
vertreten durch:
Rainer Müller, Höhenstraße 45 a, 67550 Worms, (Geschäftsführer),
hat die Insolvenzverwalterin mit Schriftsatz vom 25.02.2020, eingegangen bei
Gericht am 26.02.2020, die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO
angezeigt, sodass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Worms, den 26.02.2020
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 46661 HRB 46661: Schärf & Schall GmbH, Mörstadt, Gewerbestraße 1, 67591 Mörstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 02.11.2018
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
Worms
Insolvenzgericht
Beschluss
14 IN 74/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schärf & Schall GmbH,
Gewerbestraße 1, 67591 Mörstadt (AG Mainz, HRB 46661),
vertreten durch:
Rainer Müller, Höhenstraße 45 a, 67550 Worms, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.11.2018 um 00:00 das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11,
16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts
fest
aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens
des Sachverständigen Rechtsanwältin Sylvia Rhein.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sylvia Rhein,
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim,
Tel.: 06251/868670, Fax: 06251/8686711
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der
Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der
Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen des
Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.01.2019,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingesehen werden können.
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 23.01.2019, 10:00 Uhr, Saal-Nr. 320,
Hauptgebäude, Hardtgasse 6, 67547 Worms
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
# Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er
sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
# Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO)
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Absatz 3 InsO)
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
§ des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
§ des Warenlagers im Ganzen
§ eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
§ einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.
Hinweise:
§ Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach §
160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden
§ Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte
Nachricht
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht
ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 01.11.2018
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 24.08.2018
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 14 IN 74/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Schärf & Schall GmbH, Gewerbestraße 1, 67591 Mörstadt (AG Mainz, HRB 46661),
vertreten durch:
Rainer Müller, Höhenstraße 45 a, 67550 Worms, (Geschäftsführer)
ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 02.08.2018 um
13.00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur
Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der
Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Worms einsehbar.
Amtsgericht Worms, den .2018
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 14 IN 74/18 · Schärf & Schall GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 74/18
- Wirksam am
- 02.08.2018
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46661
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 14 IN 74/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Schärf & Schall GmbH, Gewerbestraße 1, 67591 Mörstadt /AG Mainz, HRB 46661),
vertreten durch:
Rainer Müller, Höhenstraße 45 a, 67550 Worms, (Geschäftsführer)
- Schuldnerin und Antragstellerin-
an dem weiter beteiligt sind:
Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
- Sachverständige -
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Worms durch Richterin am Amtsgericht
Minthe am 02.08.2018 beschlossen:
1.) Der Antrag vom 01.08.2018 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen der Schuldnerin wird zugelassen.
2.) Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 13:00 Uhr, vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 InsO).
3.) Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
4.) Zur Sicherung der Insolvenzmasse wird mit Wirkung ab Anordnung der
vorläufigen Insolvenzverwaltung eine Verfügungsbeschränkung in der Form eines
eingeschränkten Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die Befugnis
zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen auf die vorläufige
Insolvenzverwalterin übergeht. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Im Übrigen wird der Schuldnerin verboten, über Vermögensgegenstände ohne
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu verfügen, insbesondere
Sachen zu veräußern. Dies hat zur Folge, dass die Schuldnerin über ihr
sonstiges Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam verfügen kann (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 24, 81, 82 InsO).
5.) Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält, soweit ihre Rechte und
Pflichten nicht ausdrücklich durch Gerichtsbeschluss geregelt sind, die
Rechtsstellung einer Sachwalterin bei der Eigenverwaltung (§§ 270, 274, 275,
277 InsO). Sie ist nicht allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Die
Schuldnerin behält insbesondere das Recht zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnis.
Nur in dringenden Fällen und bei Verhinderung der Geschäftsführung der
Schuldnerin ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, in Vertretung
für die Schuldnerin rechtswirksam allein zu handeln.
6.) Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die
Geschäftsräume der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und
dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr die Geschäftsbücher
und Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie alle
Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung seiner Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung
dieser Pflicht kann das Gericht den Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abgabe
der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in
Haft nehmen (§§ 22 Abs. 3, 97, 98, 101 InsO).
7.) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung
eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind;
bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3
InsO).
8.) Sollte die vorläufige Insolvenzverwalterin feststellen, dass die
Schuldnerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend
mitzuteilen, damit die Eintragung eines Veräußerungsverbotes im Grundbuch
veranlasst werden kann.
9.) Die vorläufige Insolvenzverwalterin bleibt zugleich als
Sachverständige bestellt. Sie soll in einem schriftlichen Gutachten mit
Anfertigung einer Vermögensübersicht darlegen,
a) ob Tatsachen vorliegen, die dem Gericht den Schluss auf eine
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin ermöglichen,
b) in welcher Höhe für den Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Verfahrenskosten (Gerichtskosten i. S. von §§ 26, 54 InsO) voraussichtlich
anfallen,
c) ob eine diese Verfahrenskosten deckende verfügbare Masse vorhanden ist.
d) ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Gründe:
Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen erscheinen
erforderlich zu sein, um bis zur Entscheidung über die Anträge eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Schuldnerin zu
verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zulassung noch nicht entschieden
ist, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird.
Amtsgericht Worms, den 02.08.2018
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 46661 HRB 46661: EWQM GmbH, Mörstadt, Gewerbestraße 1, 67591 Mörstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma be…
HRB 46661 HRB 46661: EWQM GmbH, Worms, Höhenstraße 45 a, 67550 Worms. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Mörstadt…
HRB 46661 HRB 46661: EWQM GmbH, Worms, Höhenstraße 45 a, 67550 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2015. Geschäftsanschrift: Höhenstraße 45 a, 67550 Worms. Gegenstand: Ingenieu…
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