HRB 60870
Schäfer GmbH Baustoffgroßhandel
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lampertheim
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Registerdaten
- Sitz
- Lampertheim
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Schäfer GmbH Baustoffgroßhandel Mannheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 9 IN 883/18 · Schäfer GmbH Baustoffgroßhandel i.L. · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 883/18
- Wirksam am
- 10.02.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 60870
Baustoffgroßhandel i.L., Erste Neugasse 56, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt,
HRB 60870), vertr. d.: Lothar Schäfer, Adlerweg 24, 57482 Wenden,
(Geschäftsführer), werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des §
39 Abs. I InsO zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Es wird für die Prüfung nachrangiger Forderungen sowie nachträglicher
Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren
angeordnet.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen
bis zum Ablauf des 23.03.2021 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin
Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46, 64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070,
Fax: 06252/79 47 57 8, E-Mail: rae@rkgp.de, unter Angabe des Betrages und des
Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die
Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5
anzugeben.
Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden nachrangigen
Forderungen sowie nachträglichen Forderungen kann schriftlich beim
Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 04.05.2021 erklärt
werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 09.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 60870 HRB 60870: Schäfer GmbH Baustoffgroßhandel, Lampertheim, Erste Neugasse 56, 68623 Lampertheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 883/ 18) vom 28.01.2019 ist über das Vermögen der Gesellsch…
Forderungsprüfung 9 IN 883/18 · Schäfer GmbH Baustoffgroßhandel i.L. · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 883/18
- Wirksam am
- 29.01.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 60870
Neugasse 56, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 60870), vertr. d.: Lothar
Schäfer, Adlerweg 24, 57482 Wenden, (Geschäftsführer), ist am 28.01.2019 um
12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46,
64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070, Fax: 06252/79 47 57 8, E-Mail:
rae@rkgp.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.02.2019 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.04.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.02.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (08.04.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 60870 Schäfer GmbH Baustoffgroßhandel, Lampertheim, Erste Neugasse 56, 68623 Lampertheim. Geschäftsanschrift: Erste Neugasse 56, 68623 Lampertheim. Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.