HRB 10580
SCHACO foamtec GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Norfer Straße 6, 41539 DormagenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dormagen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 08.07.2020
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Rolf Rainer Horst Frank
Leverkusen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von dem Verbot des Selbtkontrahierens (§ 181 BGB) kann erteilt werden.
Handelsregister
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die Verarbeitung von technischen Schaumstoffen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 08.10.2026
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mark Steh, Büttger Straße 13, 41460 Neuss wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Auf den festgesetzten Betrag ist die bereits mit Beschluss vom 26.03.2021 festgesetzte Vergütung in voller Höhe anzurechnen.
Gründe:
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise, § 9 Abs.1 S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 07.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 17.06.2026
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 16.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 0,00 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 1 InsO (Rang N 1) 41.473,03 EUR .
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 534.300,00 EUR zur Verfügung.
Gläubiger bestrittener Forderungen sowie absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf §§ 188, 189 InsO; die Massegläubiger auf § 206 InsO hingewiesen.Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 27.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank, Pastor-Scheibler-Straße 18, 51381 Leverkusen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.06.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 27.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 17.11.2025
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mark Steh, Büttger Straße 13, 41460 Neuss schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 17.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 25.07.2025
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 240.422,75 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 240.422,75 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 24.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 14.05.2025
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 13.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 05.07.2023
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank, Pastor-Scheibler-Straße 18, 51381 Leverkusen
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: freihändige Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, bestimmt auf
Dienstag, 01.08.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 04.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 501 IN 5/20 · SCHACO foamtec GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 5/20
- Wirksam am
- 05.10.2022
- Registerbezug
- Neuss, HRB 10580
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10580 eingetragenen SCHACO foamtec GmbH, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Frank, Pastor-Scheibler-Straße 18, 51381 Leverkusen
ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Büttger Straße 13, 41460 Neuss aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Mark Steh, Büttger Straße 13, 41460 Neuss bestellt worden.
Gemäß § 59 Abs. 1 InsO kann das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen.
Mit seinem Entlassungsantrag hat der nunmehr entlassene Insolvenzverwalter dargelegt, dass er zum 15.12.2021 als Gesellschafter aus der hammes. Insolvenzverwalter GbR ausgeschieden sei und sämtliche Arbeitsverhältnisse sowie das Anlage- und Umlaufvermögen auf seinen Nachfolger und ehemaligen Partner Rechtsanwalt Mark Steh übergegangen sei. Er selbst habe seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter aus persönlichen Gründen eingestellt.
Das Gericht geht davon aus, dass das Amt des Insolvenzverwalters nur mit einem
hinreichenden Mitarbeiterstamm, der über das erforderliche Know-how für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren verfügt (z.B. insolvenzrechtliche Buchführung und Rechnungslegung, Insolvenztabellenführung, Forderungseinzug und Prüfung insolvenzspezifischer Ansprüche, Lohnbuchhaltung, Insolvenzgeldabwicklung),
sachgerecht ausgeübt werden kann.
Darüber hinaus bedarf es einer für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren geeigneten Büroausstattung und eines speziellen elektronischen Datenverarbeitungsprogramms.
Da sich der vormalige Insolvenzverwalter dieser Ressourcen begeben hat, war er für die weitere Ausübung des Amtes nicht mehr geeignet.
Die Einsetzung von Rechtsanwalt Mark Steh erfolgt im Hinblick darauf, dass auf diesen die Arbeitsverhältnisse der mit dem Verfahren vertrauten Mitarbeiter übergegangen sind und er Zugriff auf die zu dem Verfahren erfassten Daten und Informationen hat. Darüber hinaus soll laut dem o.g. Entlassungsantrag die Einsetzung kostenneutral sein, da die Gesamtvergütung einheitlich durch den neuen Verwalter geltend gemacht würde.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 5/20
Amtsgericht Düsseldorf, 04.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10580 HRB 10580: SCHACO foamtec GmbH, Dormagen, Norfer Straße 6, 41539 Dormagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 5/20) vom 02. Juli 2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
HRB 10580 SCHACO foamtec GmbH, Dormagen, Norfer Str. 18-20, 41539 Dormagen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Norfer Straße 6, 41539 Dormagen. Prokura erloschen: Bronkalla, Michaele, Grevenbroich, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.