HRB 390008

SCH Abwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rottenburg am Neckar

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Registerdaten

Sitz
Rottenburg am Neckar
Datenstand
2024-03-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ALTEC, Gesellschaft für allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung Rottenburg am Neckar
  2. ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung Rottenburg am Neckar

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 13 IN 273/19 · ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 273/19
Wirksam am
17.02.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 390008
13 IN 273/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Schwert und Erhard Wissler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390008
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Vertretung für landwirtschaftliche und sonstige gewerbliche Geräte
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Kleiner Schlossplatz 13-15, 70173 Stuttgart, Gz.: 32/19/ mj

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Christian Seide wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag

Der Schuldnerin wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen.
Bei der Festsetzung handelt es sich um die Gewährung eines Vorschusses. Die endgültige Festsetzung erfolgt nach der Anhörung der Gläubiger und der Abhaltung des Schlusstermins.
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt aufgrund Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 21.10.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten (vorläufigen) Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 41,3166 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen. Es ist keine Umsatzsteuer hinzuzusetzen, da in den Auslagen bereits Umsatzsteuer enthalten ist. Bei den Übernachtungskosten waren die Auslagen für das Frühstück abzusetzen, da diese nicht erstattungsfähig sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 11.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 273/19 · ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 273/19
Wirksam am
24.01.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRB 390008
13 IN 273/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Schwert und Erhard Wissler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390008
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Vertretung für landwirtschaftliche und sonstige gewerbliche Geräte
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Kleiner Schlossplatz 13-15, 70173 Stuttgart, Gz.: 32/19/ mj

1. Die Prüfung der bis 09.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 193-199 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 23.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 273/19 · ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 273/19
Wirksam am
20.04.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 390008
Aktenzeichen:
13 IN 273/19

Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung,
Boschstraße 1, 72108 Rottenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas
Schwert und Erhard Wissler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390008
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Vertretung
für landwirtschaftliche und sonstige gewerbliche Geräte
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Kleiner Schlossplatz 13-15, 70173 Stuttgart, Gz.:
32/19/ mj

hat das Amtsgericht Esslingen am 16.04.2021 beschlossen:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung,
Boschstraße 1, 72108 Rottenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas
Schwert und Erhard Wissler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390008
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Vertretung
für landwirtschaftliche und sonstige gewerbliche Geräte
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Kleiner Schlossplatz 13-15, 70173 Stuttgart, Gz.:
32/19/ mj

soll eine Abschlagsverteilung durchgeführt werden. Die verfügbare
Insolvenzmasse beträgt 2.680.040,90 EUR. Zu berücksichtigen sind
Insolvenzforderungen im Umfang von 5.955.646,45 EUR. Das Verzeichnis der zu
berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Esslingen, 13 IN 273/19, zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Amtsgerichts Esslingen
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 273/19 · ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 273/19
Wirksam am
09.03.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 390008
13 IN 273/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung,
Boschstraße 1, 72108 Rottenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas
Schwert und Erhard Wissler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390008
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Vertretung
für landwirtschaftliche und sonstige gewerbliche Geräte
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Kleiner Schlossplatz 13-15, 70173 Stuttgart, Gz.:
32/19/ mj

1. Die Prüfung der bis 15.04.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 170-192 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 08.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 390008 HRB 390008: ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Rottenburg am Neckar, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Änder…
HRB 390008: ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Rottenburg am Neckar, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: SCH Abwicklungsgesellschaft mbH.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 273/19 · ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 273/19
Wirksam am
28.11.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 390008
Aktenzeichen:
13 IN 273/19

Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung,
Boschstraße 1, 72108 Rottenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas
Schwert und Erhard Wissler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Kleiner Schlossplatz 13-15, 70173 Stuttgart, Gz.:
32/19/ mj

hat das Amtsgericht Esslingen am 05.09.2019 beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.09.2019 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:

Ziffer 9. lautet
Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Rechtsanwalt Christian Seide, Candidplatz 13, 81543 München [...]

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgericht Esslingen
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 390008 HRB 390008: ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Rottenburg am Neckar, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahre…
HRB 390008: ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Rottenburg am Neckar, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 13 IN 273/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die Eigenverwaltung durch den Schuldner ist angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 13 IN 273/19 · ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 273/19
Wirksam am
02.09.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 390008
13 IN 273/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung,
Boschstraße 1, 72108 Rottenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas
Schwert und Erhard Wissler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 390008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Kleiner Schlossplatz 13-15, 70173 Stuttgart, Gz.:
32/19/ mj

1. Das am 26.06.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.09.2019 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1
InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun
Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2255830
Telefax: 0711 22558320
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.11.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
14.11.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 28.11.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 28.11.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Rechtsanwalt Michael Seide, Candidplatz 13, 81543 München
- Bundesagentur für Arbeit- Agentur für Arbeit Stuttgart, vertreten durch
Christine Wittmann-Rabe, Bahnhofstraße 29, 70327 Stuttgart
- Kreissparkasse Tübingen, vertreten durch Stefanie Steinhilber und Michael
Heinz, Mühlbachäckerstraße 2, 72072 Tübingen
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 390008 ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Rottenburg am Neckar, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom…
ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Rottenburg am Neckar, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2012 auf Euro umgestellt und um 3.224,87 EUR auf 310.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital), § 12 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte) und § 15 (Stimmrecht) beschlossen. Stammkapital nun: 310.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 390008 ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Rottenburg am Neckar, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar.Geschäftsanschrift: Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar. Bestellt…
ALTEK Gesellschaft für Allgemeine Landtechnik mit beschränkter Haftung, Rottenburg am Neckar, Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar.Geschäftsanschrift: Boschstraße 1, 72108 Rottenburg am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Schwert, Thomas, Filderstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.