HRB 11194
SBBH GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Geiselhöring
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Registerdaten
- Sitz
- Geiselhöring
- Datenstand
- 2025-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Spargel + Beeren Baumann GmbH Geiselhöring
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung IN 25/19 · SBBH GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 25/19
- Wirksam am
- 14.02.2024
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11194
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SBBH GmbH, Bahnhofstraße 20, 94333 Geiselhöring, vertreten durch den Geschäftsführer Baumann Karl
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11194
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 18.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 875.203,93 EUR auszugehen. Davon war die Ausgangsvergütung des Sachwalters in Höhe von BETRAG EUR zu bestimmen. Unter Zugrundelegung dieser Ausgangsvergütung ist bei der vorläufigen Sachverwaltung mit einem Satz von 25 % auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 82 %.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 82 % gerechtfertigt.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 18.12.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 35.168,21 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 13.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11194 HRB 11194: SBBH GmbH, Geiselhöring, Bahnhofstraße 20, 94333 Geiselhöring. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Baumann, Karl, Geiselhöring, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Baumann, Karl, Geiselhöring,…
HRB 11194 HRB 11194: SBBH GmbH, Geiselhöring, Bahnhofstraße 20, 94333 Geiselhöring. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Straubing vom 01.06.2019 (Az. IN 25/19) das Insolvenzverfahre…
Insolvenzbekanntmachung IN 25/19 · SBBH GmbH · Insolvenzgericht Straubing
- Insolvenzgericht
- Straubing
- Aktenzeichen
- IN 25/19
- Wirksam am
- 03.06.2019
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11194
IN 25/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SBBH GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Baumann Karl, geboren am
XX.XX.XXXX, Bahnhofstraße 20, 94333 Geiselhöring
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 11194
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 08.07.2019, 10:00
Uhr, 2. OG, Kolbstr. 11, Straubing, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Übertragung des Geschäftsbetriebes an die Firma Baumann Vertriebs GmbH & Co.
KG als Betriebsveräußerung an eine besonders Interessierte gemäß § 162 Abs. 1
Nr. 1 i.V.m. § 138 InsO.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 03.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11194 HRB 11194: Spargel + Beeren Baumann GmbH, Geiselhöring, Dingolfinger Str. 26, 94333 Geiselhöring. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen.…
HRB 11194 HRB 11194: Spargel + Beeren Baumann GmbH, Geiselhöring, Dingolfinger Str. 26, 94333 Geiselhöring. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 hat die Änderung des § 3 Abs. 2 (Dauer der Gesellschaft) der Sat…
HRB 11194 Spargel + Beeren Baumann GmbH, Geiselhöring (Dingolfinger Str. 26, 94333 Geiselhöring). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2004. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.