HRB 104211

SaWi Bau GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eisenstraße 48 A, 65428 Rüsselsheim am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rüsselsheim am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.11.2022
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Sanel Wintermeyer

Wiesbaden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Rohbau, Bodenleger, Holz- und Bautenschutz, Fugenarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 9 IN 255/25 · SaWi Bau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 255/25
Wirksam am
27.10.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 104211
9 IN 255/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des SaWi Bau GmbH, Eisenstraße 48 A, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104211), vertr. d.: Sanel Wintermeyer, Klarenthaler Str. 113 A, 65197 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Darmstadt, 27.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 376/25 · SaWi Bau GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 376/25
Wirksam am
10.10.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 104211
10 IN 376/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SaWi Bau GmbH, Eisenstraße 48 a, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104211), vertr. d.: Sanel Wintermeyer, Klarenthaler Str. 113 A, 65197 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 09.10.2025 um 08:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden, wobei dem vorläufige Insolvenzverwalter einstweilen nur Auskunftsermächtigungen übertragen wurden. Ein allgemeines Verfügungsverbot oder ein Zustimmungsvorbehalt wurden nicht angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 09.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.