HRA 111304

SAVOE GmbH & Co. KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Grünwald

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Registerdaten

Sitz
Grünwald
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 1592/22 · SAVOE GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1592/22
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
München, HRA 111304
1513 IN 1592/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SAVOE GmbH & Co. KG, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Strasser Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 111304
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Der Termin für die Gläubigerversammlung von Montag, den 02.12.2024, 11:00 Uhr
wird verlegt auf
Dienstag, 10.12.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Der Insolvenzverwalter stellt folgende Anträge zur Abstimmung der Gläubigerversammlung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung, dass gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 29.000 € durch Herrn Adnan Atilgan
- an Herrn Adnan Atilgan die deutsche Patentanmeldung DE 10 2019 275 A1, die europäische Patentanmeldung EP 4 087 702 A1 sowie die internationale Patentanmeldung PCT/EP2020/085287 abgetreten werden;
- an Herrn Adnan Atilgan das gesamte Know-How der SAVOE GmbH & Co. KG inklusive von Neben- und Auskunftsansprüchen abgetreten werden;
- an Herrn Adnan Atilgan u.a. folgende angebliche Ansprüche abgetreten werden:
O Jegliche Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG gegen Herrn Straßer als Geschäftsführer der SAVOE GmbH & Co. KG wegen angeblich unterlassenem Vertrieb.
o Jegliche Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG gegen Herrn Straßer wegen angeblicher Vorenthaltung bzw. Wegnahme von technischen Einrichtungen.
o Jegliche Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG gegen Herrn Straßer wegen angeblicher zielgerichteter Herbeiführung der Insolvenz der SAVOE GmbH & Co. KG.
o Jegliche Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG gegen Herrn Straßer als Gesellschafter der SAVOE GmbH & Co. KG wegen angeblich unterlassenem Vertrieb, wegen Vorenthaltung bzw. der Wegnahme von technischen Einrichtungen sowie wegen zielgerichteter Herbeiführung der Insolvenz der SAVOE GmbH & Co. KG
o Jegliche Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG gegen die TFSV GmbH als Gesellschafterin der SAVOE GmbH & Co. KG sowie gegen Herrn Völkl als Gesellschafter und Geschäftsführer der TFSV Beteiligung GmbH als Gesellschafterin der SAVOE GmbH & Co. KG
o Jegliche Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG gegen die SAVOE Verwaltungs
GmbH wegen angeblicher Verletzung ihrer Pflichten durch ihren Geschäftsführer Herrn Straßer in Bezug auf den angeblich unterlassenen Vertrieb, wegen angeblicher Vorenthaltung bzw. der angeblichen Wegnahme von technischen Einrichtungen sowie wegen angeblicher zielgerichteter Herbeiführung der Insolvenz der SAVOE GmbH & Co. KG.
o Jegliche Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG gegen Herrn Völkl und/oder die TFSV Beteiligung GmbH auf Darlehensauszahlung oder Schadensersatz in Zusammenhang mit Darlehensvertrag vom 10.09.2019.
o Jegliche Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG gegen Kanzlei Grund IP wegen angeblicher Falschberatung im Zusammenhang mit Patentanmeldung
o Jegliche Ansprüche und / oder Rechte auf Anfechtung und / oder Rückgängigmachung der Veräußerungsverträge vom 20.12.2023, mit denen Ansprüche der SAVOE GmbH & Co. KG an die TFSV Beteiligung GmbH bereits abgetreten worden sind
sowie

- die Klage der Insolvenzschuldnerin auf Feststellung von Schadensersatz gegen Herrn Adnan Atilgan vor dem Landgericht München I (Aktenzeichen: 16 HK O 9687/21) zurückgenommen wird.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1513 IN 1592/22 · SAVOE GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1592/22
Wirksam am
30.03.2023
Registerbezug
München, HRA 111304
1513 IN 1592/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

SAVOE GmbH & Co. KG, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Strasser Michael,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 111304
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Oberflächenbehandlung und Aufarbeitung von Natursteinen durch Lasertechnik
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 21.03.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.05.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.06.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 19.06.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.06.2022 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 111304 HRA 111304: SAVOE GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Str. 47, 82031 Grünwald. (Bearbeitung von mineralischen Baumaterialien auf Basis der Lasertechnologie sowie die Entwicklung, d…
HRA 111304: SAVOE GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Str. 47, 82031 Grünwald. (Bearbeitung von mineralischen Baumaterialien auf Basis der Lasertechnologie sowie die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und Anlagen zur Bearbeitung von mineralischen Baumaterialien auf Basis der Lasertechnologie., sowie alle sonstigen erlaubnisfreien Tätigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nördliche Münchner Str. 47, 82031 Grünwald. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SAVOE Verwaltungs GmbH, Straßlach-Dingharting (Amtsgericht München HRB 251594).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.