Handelsregister · HRB 68783
Chronologischer Auszug
Savills Investment Management KVG GmbH · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Cordea Savills Invest GmbH b) Düsseldorf Geschäftsanschrift: Berliner Allee 42, 40212 Düsseldorf c) Die Anlageberatung in Immobilien sowie die Immobilienverwaltung, ohne hierbei Tätigkeiten im Sinne des § 7 Investmentgesetz oder des § 34 c Gewerbeordnung auszuüben sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. b) Geschäftsführer: Martin, Hans-Dieter, Essen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gütle, Thomas, Aying, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2012 | a) 28.09.2012 Coners | |
| 2 | 300.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 275.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR beschlossen. | a) 06.11.2012 Haueiß | |||
| 3 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes (InvG). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von (a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG; (b) Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 2, 4, 5 und 6 sowie nach Maßgabe des § 80 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 4 und 5 InvG sowie Derivate zu Absicherungszwecken erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in der Form von Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt. Neben der Verwaltung der Sondervermögen gemäß Ziffer 2.2 (a) und (b) und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: (a) die Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere sowie die Anlageberatung; (b) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde Ziffer 7 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. | a) 15.01.2013 Haueiß | ||
| 4 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bäuerle, Mirko, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 15.12.2014 Sanders-Keilhäuber | ||||
| 5 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes (InvG). Die Verwaltung von (a) Immobilien- Sondervermögen gemäß §§ 230 ff KAGB; (b) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a bis f KAGB erworben werden. Ein Erwerb von Vermögensgegenständen im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a bis d KAGB ist nur für die Liquiditätsbeimischung statthaft und erfolgt stets unter Einhaltung der Liquiditätsvorschriften des § 253 KAGB. 2.3 Neben der Verwaltung der Sondervermögen gemäß Ziffer 2.2 (a) und (b) und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: (a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) im Hinblick auf Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e und f KAGB sowie die Anlageberatung im Hinblick auf diese Vermögensgegenstände; (b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; (c) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes, sowie die Änderung des § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde ferner insgesamt neu gefasst. | a) 23.12.2014 Pollmächer | ||
| 6 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzsbuchs (KAGB) Die Verwaltung von (a) Immobilien- Sondervermögen gemäß §§ 230 ff KAGB; (b) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a bis f KAGB erworben werden. Ein Erwerb von Vermögensgegenständen im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a bis d KAGB ist nur für die Liquiditätsbeimischung statthaft und erfolgt stets unter Einhaltung der Liquiditätsvorschriften des § 253 KAGB. 2.3 Neben der Verwaltung der Sondervermögen gemäß Ziffer 2.2 (a) und (b) und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: (a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) im Hinblick auf Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e und f KAGB sowie die Anlageberatung im Hinblick auf diese Vermögensgegenstände; (b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; (c) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. | a) 12.01.2015 Pollmächer b) Eintragung lfd. Nr. 5, Spalte 2, von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen. | ||||
| 7 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Die Verwaltung von (a) Immobilien- Sondervermögen gemäß §§ 230 ff KAGB; (b) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a bis f KAGB erworben werden. Ein Erwerb von Vermögensgegenständen im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a bis d KAGB ist nur für die Liquiditätsbeimischung statthaft und erfolgt stets unter Einhaltung der Liquiditätsvorschriften des § 253 KAGB. 2.3 Neben der Verwaltung der Sondervermögen gemäß Ziffer 2.2 (a) und (b) und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: (a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) im Hinblick auf Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e und f KAGB sowie die Anlageberatung im Hinblick auf diese Vermögensgegenstände; (b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; (c) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. | a) 26.01.2015 Pollmächer b) Eintragung lfd. Nr. 6, Spalte Spalte 2, von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen. | ||||
| 8 | a) Savills Investment Management KVG GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1 und damit der Firma beschlossen. | a) 08.07.2015 Braun | |||
| 9 | b) Frankfurt Geschäftsanschrift: Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt | b) Der Sitz ist nach Frankfurt (jetzt AG Frankfurt am Main, HRB 104229) verlegt. | a) 25.01.2016 Sanders-Keilhäuber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.