HRB 126441

Sausalitos Holding GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-13

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hirschberger Markenverwertungs GmbH Ottobrunn
  2. Sausalitos Holding GmbH Hohenbrunn
  3. Sausalitos Holding GmbH Ottobrunn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 927/25 · Sausalitos Holding GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 927/25
Wirksam am
14.08.2025
Registerbezug
München, HRB 126441
1508 IN 927/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sausalitos Holding GmbH, Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dürrbeck Anton und Werner Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 126441
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Christian Seide wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 28.07.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Der Stundensatz erscheint angesichts der Qualifikation des Mitglieds als Rechtsanwalt mit erheblicher Erfahrung im Insolvenzrecht als angemessen.
Für 18,5 Stunden (ungerundet 18,4743667; Aufteilung nach Anzahl Restaurants zu Parallelverfahren) war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 927/25 · Sausalitos Holding GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 927/25
Wirksam am
31.07.2025
Registerbezug
München, HRB 126441
1508 IN 927/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sausalitos Holding GmbH, Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dürrbeck Anton und Werner Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 126441
- Schuldnerin -

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dino Straub
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49 (89) 25 54 87-0
Telefax: +49 (89) 25 54 87 -10

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
Der Sonderinsolvenzverwalter hat an Stelle des Insolvenzverwalters die Befugnis, die im hiesigen Verfahren unter den laufenden Nummern 433-437 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen des Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Sausalitos Aachen GmbH (AG München; 1508 IN 929/25), Sausalitos Heumarkt 67 GmbH (1508 IN 930/25), Sausalitos Norddeutschland GmbH (AG München, 1508 IN 928/25), Frisco Bay Holding GmbH (AG München, 1508 IN 931/25) und Love.Out.Loud.GmbH (AG München, 1508 IN 932/25) geschäftsansässig: Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, zu prüfen, über diese Forderungsanmeldungen einen Vergleich zu schließen oder ggf. auch einen Feststellungsrechtsstreit über die Berechtigung der Forderungen zu führen.
Zudem ist der Sonderinsolvenzverwalter berechtigt, an Stelle des Insolvenzverwalters für die Insolvenzmasse zu handeln, soweit es darum geht, Vereinbarungen über Kostenumlagen zwischen der Schuldnerin und den Gesellschaften Sausalitos Aachen GmbH und Sausalitos Heumarkt 67 GmbH in Bezug auf gemeinsam in Anspruch genommene Leistungen abzuschließen sowie Vereinbarungen über die Aufteilung von Veräußerungserlösen zu treffen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 927/25 · Sausalitos Holding GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 927/25
Wirksam am
27.05.2025
Registerbezug
München, HRB 126441
1508 IN 927/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sausalitos Holding GmbH, Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dürrbeck Anton und Werner Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 126441
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligung an anderen Unternehmen, die Gaststätten betreiben, insbesondere nach dem "Sausalitos-Konzept" u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.05.2025 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700
Telefax: +49(89)25548710
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 14.07.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Christian Seide
Candidplatz 13, 81543 München

|Bundesagentur für Arbeit
Kapuziner Straße 26, 80337 München

|Direct Lending Fund III Investments Luxembourg S.à.r.l.
11-13, Boulevard de la Foire, 1528 Luxembourg, Luxemburg

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.03.2025 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 927/25 · Sausalitos Holding GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 927/25
Wirksam am
19.03.2025
Registerbezug
München, HRB 126441
Az.: 1508 IN 927/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sausalitos Holding GmbH, Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dürrbeck Anton und Werner Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 126441
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Simmons & Simmons, FOUR Frankfurt, Junghofstraße 9, 60315 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 19.03.2025 um 10:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)25548700, Telefax: +49(89)25548710.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 126441 HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dürrbeck, Anton, Fürth, *XX.XX.XXXX.
HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dürrbeck, Anton, Fürth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 126441 HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Becker, Christof, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Becker, Christof, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 126441 HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Bestellt: Geschäftsführer: Becker, Christof, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Dürrbeck, Anton, Oberasbach, *XX.XX.XXXX; Heidt, Christo…
HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Bestellt: Geschäftsführer: Becker, Christof, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Dürrbeck, Anton, Oberasbach, *XX.XX.XXXX; Heidt, Christoph, Bad Ditzenbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 126441 HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hirschberger, Gunilla, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hirschberger, Gunilla, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 126441 HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Die Sausalitos Darmstadt GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 87177) ist auf Grund des Verschmelzungsvert…
HRB 126441: Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München. Die Sausalitos Darmstadt GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 87177) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 126441 HRB 126441:Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München.Die Sausalitos im Tal München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 136606) ist auf Grund des Verschmelzungsvert…
HRB 126441:Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München.Die Sausalitos im Tal München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 136606) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 126441 HRB 126441:Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München.Geschäftsführer: Hirschberger, Gunilla, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Berger, Thomas, Münc…
HRB 126441:Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München.Geschäftsführer: Hirschberger, Gunilla, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Berger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dürrbeck, Anton, Fürth, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schlesies, Vanessa, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 126441 HRB 126441:Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München.Die Gesellschaft hat am 10.12.2014 mit der Frisco Bay Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 213254) als …
HRB 126441:Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München.Die Gesellschaft hat am 10.12.2014 mit der Frisco Bay Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 213254) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 10.12.2014 zugestimmt.
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HRB 126441 HRB 126441:Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München.Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2014 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 126441:Sausalitos Holding GmbH, München, St.-Martin-Str. 62, 81541 München.Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2014 hat die Satzung neu gefasst.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Geändert, nun: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: St.-Martin-Str. 62, 81541 München.
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Geändert, nun: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: St.-Martin-Str. 62, 81541 München.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hirschberger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX; Opitz, René, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Hirs…
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hirschberger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX; Opitz, René, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Hirschberger, Gunilla, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Berger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Berger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schlesies, Vanessa, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Sausalitos Köln GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65915) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 und der Be…
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Sausalitos Köln GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65915) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Sausalitos Mainz GmbH mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 8221) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 und der …
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Sausalitos Mainz GmbH mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 8221) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Prokura erloschen: Niemann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX.
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Prokura erloschen: Niemann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Berger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX.
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Berger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Sausalitos Hamburg GmbH mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 146471) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.201…
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Sausalitos Hamburg GmbH mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 146471) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 83.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. D…
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 83.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital . Neues Stammkapital: 333.100,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Hirschberger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Opitz, René, München, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ostermayer, Thomas, Zorneding, *XX.XX.XXXX; Scheiring, Christoph Erwin, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Niemann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München.Geschäftsanschrift: Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Sausalitos Landshut GmbH mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 5329), die S…
Sausalitos Holding GmbH, München, Tassiloplatz 7, 81541 München.Geschäftsanschrift: Tassiloplatz 7, 81541 München. Die Sausalitos Landshut GmbH mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 5329), die Sausalitos Augsburg GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 23722), die SAUSALITOS Nürnberg GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 15775), die Sausalitos Fürth GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 8603), die Sausalitos Essen GmbH mit dem Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 17652), die Sausalitos Osnabrück GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 175494), die Sausalitos Wolfsburg GmbH mit dem Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 101142), die Sausalitos Frankfurt GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 55408), die Sausalitos München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 113579) sowie die Sausalitos Norddeutschland Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 175243) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, München (Tassiloplatz 7, 81541 München). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Sat…
Sausalitos Holding GmbH, München (Tassiloplatz 7, 81541 München). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens. Neuer Unternehmensgegenstand: Beteiligung an anderen Unternehmen, die Gaststätten betreiben, insbesondere nach dem "Sausalitos-Konzept", sowie alle damit verbundenen Holding Tätigkeiten und Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf auch Gaststätten nach dem "Sausalitos-Konzept" selbst betreiben und verpachten oder Dritten die Nutzung des "Sausalitos-Konzepts" im Wege des Franchising gestatten. Außerdem darf die Gesellschaft Lebensmittel und Merchandising Artikel jedweder Art unter der Marke "Sausalitos" vertreibenoder vertreiben lassen. Neues Stammkapital: 250.100,00 EUR.
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HRB 126441 Sausalitos Holding GmbH, Hohenbrunn, Landkreis München (Tassiloplatz 7, 81541 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 11 (Schlußbestimmungen) der Satzung b…
Sausalitos Holding GmbH, Hohenbrunn, Landkreis München (Tassiloplatz 7, 81541 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 11 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: München. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.