VR 905

Sauerländischer Gebirgsverein Abteilung Hordel-Bochum e.V.

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

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Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sauerländischer Gebirgs-Verein Abteilung Hordel Bochum
  2. Sauerländischer Gebirgs-Verein Abteilung Hordel e.V. Bochum

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 905 VR 905: Sauerländischer Gebirgs-Verein Abteilung Hordel e.V., Bochum ( Bochum). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2016 sowie der Zustimmungsbesc…
VR 905: Sauerländischer Gebirgs-Verein Abteilung Hordel e.V., Bochum ( Bochum). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 10.07.2016 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2016 mit dem Sauerländischer Gebirgsverein Abteilung Bochum e.V. mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, VR 825) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.