HRB 51567
Sauerbrei Logistics GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schifferstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Schifferstadt
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Wilhelm E. Sauerbrei Speditions-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Schifferstadt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 b IN 235/23 Sp · Sauerbrei Logistics GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 b IN 235/23 Sp
- Wirksam am
- 27.05.2024
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 51567
23.05.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sauerbrei Logistics GmbH, vertr.d.d. GF, Rudolf-Diesel-Straße 11, 67105 Schifferstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 51567),
vertreten durch:
Philippe Sauerbrei, av de l`observatoire 126, 1180 Brüssel, BELGIEN, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 21.06.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 14.06.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 b IN 235/23 Sp · Sauerbrei Logistics GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 b IN 235/23 Sp
- Wirksam am
- 16.05.2024
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 51567
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 16.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 b IN 235/23 Sp · Sauerbrei Logistics GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 b IN 235/23 Sp
- Wirksam am
- 30.08.2023
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 51567
29.08.2023
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Sauerbrei Logistics GmbH, vertr.d.d. GF, Rudolf-Diesel-Straße 11, 67105 Schifferstadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 51567),
vertreten durch:
Philippe Sauerbrei, av de l`observatoire 126, 1180 Brüssel, BELGIEN, (Geschäftsführer),
-Schuldnerin und Antragstellerin-
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 29.08.2023 durch Richter am Amtsgericht beschlossen:
1. Über das Vermögen der Antragstellerin wird mit Wirkung ab
Dienstag, 29. August 2023, 14:03 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragstellerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragstellerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
4. Die Gläubiger der Antragstellerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
6. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 20.11.2023 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207,271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 06.10.2023 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 19.10.2023 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Der Antrag wurde bereits mit Beschluss vom 28.07.2023 zugelassen, insbesondere erfüllt die Antragstellerin nicht die Voraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß § 304 InsO. Der Antrag ist auch nach § 11 Abs. 3 InsO zulässig, nachdem eine vollständige Vermögensverteilung noch nicht stattgefunden hat.
Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Antragsunterlagen sowie dem schriftlichen Sachverständigengutachten vom 28.08.2023 liegt Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor. Die Schuldnerin ist nicht in der Lage, ihre fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von nicht weniger als 721.000 € in nicht mehr als drei Wochen auf nicht mehr als zehn Prozent zurückzuführen, da eine freie Masse von nicht mehr als 6.100 € vorhanden ist. Nach Einstellung des Geschäftsbetriebs kann von einer positiven Fortführungsprognose nicht mehr ausgegangen werden, so dass bei einer rechnerischen Überschuldung von mindestens 710.000 € auch der entsprechende Eröffnungsgrund vorliegt. Das Verfahren war zu eröffnen, nachdem die Verfahrenskosten in Höhe von nicht mehr als 5.900 € aus der genannten freien Masse gedeckt werden können.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Zu Nr. 1-5 Zu Nr. 6
Richter am Amtsgericht Rechtspfleger
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 51567 HRB 51567: Sauerbrei Logistics GmbH, Schifferstadt, Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so…
HRB 51567 HRB 51567: Sauerbrei Logistics GmbH, Schifferstadt, Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Sauerbrei, Philippe, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit …
HRB 51567 HRB 51567: Sauerbrei Logistics GmbH, Schifferstadt, Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Sauerbrei, Philippe, K…
Insolvenzbekanntmachung 3 e IN 338/13 Sp · SAUERBREI Logistics GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen/Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen/Rhein
- Aktenzeichen
- 3 e IN 338/13 Sp
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 51567
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 e IN 338/13 Sp · SAUERBREI Logistics GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen/Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen/Rhein
- Aktenzeichen
- 3 e IN 338/13 Sp
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 51567
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 51567 Sauerbrei Logistics GmbH, Schifferstadt, Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt. Prokura erloschen: Beicht, Rudolf, Betriebswirt, Freisen.
HRB 51567 Wilhelm E. Sauerbrei Speditions-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schifferstadt (Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2005 hat eine Änderung des Gesellsch…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.