HRB 19806
Satzdienst Bukowski GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lange Straße 14, 49565 BramscheGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bramsche, Ortsteil Achmer
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 13.05.2020
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ulf Winfried Bukowski
Bramsche
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHandelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Satzdienst Bukowski Bramsche
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Satz- und Drucksachen in allen technischen Ausführungen, insbesondere in kyrillischen Schriftzeichen. Die Gesellschaft kann gleichartige, ähnliche oder andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Unternehmerzweck ist auch die Beteiligung oder Übernahme der Geschäftsführung bei gleichen oder ähnlichen Unternehmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 9 IN 13/20 · Satzdienst Bukowski GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 13/20
- Wirksam am
- 12.06.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 19806
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 19.07.2023, 10:30 Uhr, Raum E 11, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 09.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 13/20 · Satzdienst Bukowski GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 13/20
- Wirksam am
- 18.06.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 19806
GmbH, Lange Straße 14, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19806), vertr. d.:
Winfried Bukowski, Lange Straße 14, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bersenbrück, 17.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 13/20 · Satzdienst Bukowski GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 13/20
- Wirksam am
- 11.06.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 19806
49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19806), vertr. d.: Winfried Bukowski, Lange
Straße 14, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2020 um 05:31 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Lißner, Schillerstraße 20, 49074
Osnabrück, Tel.: 0541/33850-0, Fax: 0541/33850-50, E-Mail:
info@kanzlei-sunder.de, Internet: www.kanzlei-sunder.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 08.07.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.06.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (08.07.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 11.06.2020
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-bersenbrueck.niedersachsen.de/gericht/
behoerdliche_datenschutzbeauftragte/
behoerdliche-datenschutzbeauftragte-132653.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19806 HRB 19806: Satzdienst Bukowski GmbH, Bramsche, Ortsteil Achmer, Lange Straße 14, 49565 Bramsche. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 13/20) vom 07.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
Eröffnung des Verfahrens 9 IN 13/20 · Satzdienst Bukowski GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 13/20
- Wirksam am
- 08.05.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 19806
49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19806), vertr. d.: Winfried Bukowski, Lange
Straße 14, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2020 um 05:31 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Lißner, Schillerstraße 20, 49074
Osnabrück, Tel.: 0541/33850-0, Fax: 0541/33850-50, E-Mail:
info@kanzlei-sunder.de, Internet: www.kanzlei-sunder.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 08.05.2020
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 13/20 · Satzdienst Bukowski GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 13/20
- Wirksam am
- 10.03.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 19806
Bersenbrück
Beschluss
9 IN 13/20 10.03.2020
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Satzdienst Bukowski GmbH, Lange Straße 14, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB
19806),
vertreten durch:
Winfried Bukowski, Lange Straße 14, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger
gegen die Antragstellerin am 10.03.2020 um 13.20 Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Lißner, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/
33850-0, Fax: 0541/33850-50, E-Mail: info@kanzlei-sunder.de, Internet:
www.kanzlei-sunder.de.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der
Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Sonderkonto einzuzahlen. Den
Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der
Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung
über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der
Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine
Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die
Antragstellerin diesen einstellt.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
8. Der Beschluss vom (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen
weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters.
10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des
Sachverständigen.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für
die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin
zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und Erhalt des Betrieb der
Antragstellerin zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Ratermann
Richterin am Amtsgericht
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19806 HRB 19806: Satzdienst Bukowski GmbH, Bramsche, Ortsteil Achmer, Lange Straße 14, 49565 Bramsche. Geändert, nun: Geschäftsführer: Bukowski, Ulf Winfried, Bramsche, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der …
HRB 19806 Satzdienst Bukowski GmbH, Bramsche, Ortsteil Achmer, Lange Straße 14, 49565 Bramsche. Nicht mehr Geschäftsführer: Bukowski, Hans Carsten, Bramsche-Achmer.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.