HRB 19898

Sattler Großteilbearbeitungs GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Grünhain-Beierfeld

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Registerdaten

Sitz
Grünhain-Beierfeld
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Sattler Großteilbearbeitungs GmbH Beierfeld

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 301 IN 1248/20 · Sattler Großteilbearbeitungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1248/20
Wirksam am
31.05.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 19898
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1248/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, vertr. d. d. GF Heiko Sattler und Andreas Dehnel Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19898
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Sattler
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Denhnel

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anberaumt

Wochentag und Datum: Donnerstag, 13.06.2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Tagesordnungspunkte:

Die Ansprüche gegen Herrn Sattler und Herrn Dehnel aus der Geschäftsführerhaftung, Anfechtung sowie der Darlehnsrückzahlung des Herrn Sattler in Höhe von insgesamt 1.328.000,00 € werden im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches abgegolten, indem durch Herrn Sattler eine Zahlung für die Insolvenzmasse in Höhe von 67.145,49 € und durch Herrn Dehnel eine Zahlung in Höhe von 84.1421,85 € an die Insolvenzmasse erfolgen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 301 IN 1248/20 · Sattler Großteilbearbeitungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1248/20
Wirksam am
10.07.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 19898
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1248/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, vertr. d. d. GF Heiko Sattler und Andreas Dehnel Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19898
vertreten durch den Geschäftsführer: Heiko Sattler
vertreten durch den Geschäftsführer: Andreas Denhnel

ergeht am 10.07.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 19.07.2023
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude; Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Die Ansprüche gegen Herrn Sattler und Herrn Dehnel aus der Geschäftsführerhaftung, Anfechtung sowie der Darlehnsrückzahlung des Herrn Sattler werden abgegolten, indem Herr Sattler und Herrn Dehnet die nachfolgend aufgeführten Versicherungsverträge an die Insolvenzmasse freigeben. Im Einzelnen handelt es sich um :

Allianz Direktversicherung Klassik Nr. 4/415296/358 (Herr Sattler) - Rückkaufswert 48.144,88 € ; Allianz Direktversicherung Klassik Nr. 4/15296/1196 (Herr Dehnel) Rückkaufswert 27.249,88 € ; Allianz Direktversicherung Perspektive Nr. 4/15296/2119 (Herr Sattler) - Rückkaufswert 3.907,44 € ; Allianz Direktversicherung Perspektive Nr.: 4/15296/2118 (Herr Dehnel) - Rückkaufswert 3.737,64 € ; Zustimmung zur Kapitalabfindung bei der HDI Unterstützungskasse Nr.: 80525-8436381 (Herr Sattler) - Rückkaufswert 37.272,90 € ; Zustimmung zur Kapitalabfindung bei der HDI Unterstützungskasse Nr.: 1009610-13194103 (Herr Dehnel) - Rückkaufswert 15.483,88 €

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 301 IN 1248/20 · Sattler Großteilbearbeitungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1248/20
Wirksam am
22.07.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 19898
In dem Insolvenzverfahren (Az. 301 IN 1248/20 - Amtsgericht Chemnitz) über das Vermögen der Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, vertr. d. d. GF Heiko Sattler und Andreas Dehnel Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19898
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Sattler
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Denhnel

ergeht am 22.07.2021 nachfolgende Entscheidung:

Die Vergütung des Insolvenzverwalters für die vorläufige Insolvenzverwaltung wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR

in Worten:xxx EUR

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwalt Andrè Müller als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 24.09.2020 zum Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.12.2020.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 21.06.2021 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 2.191.496,45 EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxx EUR.

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin xxx EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Der Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von xxx EUR.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 21.06.2021 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 53 Prozent, mithin in Höhe von EU37.937,36R, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

Der Vergütungswert beträgt mithin xxx EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 301 IN 1248/20 · Sattler Großteilbearbeitungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1248/20
Wirksam am
06.05.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 19898
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 301 IN 1248/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sattler Großteilbearbeitungs
GmbH, vertr. d. d. GF Heiko Sattler und Andreas Dehnel Am Bockwald 3, 08344
Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19898
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Sattler
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Denhnel

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.05.2021 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

301 IN 1248/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 06.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19898 HRB 19898: Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld. Aufgrund Beschlusses des Insolvenzverwalters der Gesellschaft ist ab dem 01.01.2021 das Geschäftsjah…
HRB 19898: Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld. Aufgrund Beschlusses des Insolvenzverwalters der Gesellschaft ist ab dem 01.01.2021 das Geschäftsjahr der Gesellschaft wieder das Kalenderjahr.
Veränderungen
HRB 19898 HRB 19898: Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.12.2020, AZ: 301 IN 1248/20, ist das Insolvenzverfa…
HRB 19898: Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.12.2020, AZ: 301 IN 1248/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 301 IN 1248/20 · Sattler Großteilbearbeitungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1248/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 19898
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 301 IN 1248/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sattler Großteilbearbeitungs
GmbH, vertr. d. d. GF Heiko Sattler und Andreas Dehnel Am Bockwald 3, 08344
Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19898
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Sattler
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Denhnel

ergeht am 01.12.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig:
CNC-Großteilbearbeitung) wird am 01.12.2020 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andrè Müller
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444390
Telefax: 0371 4443911
Email geschäftlich: info-ch@mne-insolvenzbuero.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 14.01.2021
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 25.02.2021

09:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

301 IN 1248/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 301 IN 1248/20 · Sattler Großteilbearbeitungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1248/20
Wirksam am
24.09.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 19898
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 301 IN 1248/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sattler
Großteilbearbeitungs GmbH, vertr. d. d. GF Heiko Sattler und Andreas Dehnel Am
Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19898
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Sattler
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Denhnel

ergeht am 24.09.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 24.09.2020 um
11:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andrè Müller
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444390
Telefax: 0371 4443911
Email geschäftlich: info-ch@mne-insolvenzbuero.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die
Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben
davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.

301 IN 1248/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19898 HRB 19898: Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld. Änderung Vertretung Geschäftsführer: Dehnel, Andreas, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsb…
HRB 19898: Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld. Änderung Vertretung Geschäftsführer: Dehnel, Andreas, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 19898 Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sattler, Lothar, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX.
Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sattler, Lothar, Schwarzenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 19898 Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08340 Grünhain-Beierfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz), 8 (Gesell…
Sattler Großteilbearbeitungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, Am Bockwald 3, 08340 Grünhain-Beierfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz), 8 (Gesellschafterversammlung), 18 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Berichtigung der Geschäftsanschrift: Am Bockwald 3, 08344 Grünhain-Beierfeld.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.