HRB 47695

SATTIS GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Undenheim

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Registerdaten

Sitz
Undenheim
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 280 IN 142/24 · SATTIS GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 142/24
Wirksam am
05.09.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 47695
280 IN 142/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SATTIS GmbH, Wörrstädter Straße 2, 55278 Undenheim (AG Mainz, HRB 47695), vertr. d.: Sven Christian Bender, Wörrstädter Straße 5, 55278 Undenheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.08.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mainz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 28.08.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 137/24 · SATTIS GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 137/24
Wirksam am
22.08.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 47695
280 IN 137/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SATTIS GmbH, Wörrstädter Straße 2, 55278 Undenheim (AG Mainz, HRB 47695), vertr. d.: Sven Bender (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.10.2024 am 21.08.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Mainz, 21.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 137/24 · SATTIS GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 137/24
Wirksam am
02.10.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 47695
280 IN 137/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SATTIS GmbH, Wörrstädter Straße 2, 55278 Undenheim (AG Mainz, HRB 47695), vertr. d.: Sven Bender, Wörrstädter Straße 5, 55278 Undenheim, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2024 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Fluck, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611-7329960, Fax: 0611-732996111, E-Mail: info@ra-fluck.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 02.10.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 47695 HRB 47695: SATTIS GmbH, Undenheim, Wörrstädter Straße 2, 55278 Undenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.0…
HRB 47695: SATTIS GmbH, Undenheim, Wörrstädter Straße 2, 55278 Undenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Monschau (bisher Amtsgericht Aachen HRB 15217) nach Undenheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Wörrstädter Straße 2, 55278 Undenheim. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb medizinisch technischer Anlagen und Geräte; Dienstleistungen und medizinische Konzeptionen für Apotheken und Ärzte; Betrieb, Konzeption und Beratung von Versorgungseinrichtungen; Organisation und Durchführung von Wochenendvergaben-Substitution unter ärztlicher Aufsicht, Ein- und Verkauf von Ärztebedarf aller Art, Vermittlung von Sicherheitstechnik für Ärzte und Apotheken, Fortbildung von Praxispersonal, Versandhandel aller Art (außer Arzneimittel) sowie An- und Verkauf von Beteiligungen. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bender, Sven, Undenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.