HRB 183623

SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 183623 B HRB 183623 B: SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG, Berlin, Kronenstraße 1, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 183623 B: SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG, Berlin, Kronenstraße 1, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Veränderungen
HRB 183623 B HRB 183623 B: SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG, Berlin, Kronenstraße 1, 10117 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 2. Hancer, Ümit
HRB 183623 B: SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG, Berlin, Kronenstraße 1, 10117 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 2. Hancer, Ümit
Neueintragungen
HRB 183623 B HRB 183623 B: SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG, Berlin, Kronenstraße 1, 10117 Berlin. Firma: SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kronenstraße 1, 10117 B…
HRB 183623 B: SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG, Berlin, Kronenstraße 1, 10117 Berlin. Firma: SARIAS gemeinnützige Stiftungs AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kronenstraße 1, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst, Kultur, Kulturgütern, der Wissenschaft, Forschung, Bildung und Bildungsstätten; der Lehre und der Vermittlung von intellektuellem Wissen, der Menschlichkeit, der Nächstenliebe, der Würde aller Lebewesen und des Gemeinwohls; der weltweiten Toleranz auf allen Gebieten der Kulturen, insbesondere zwischen Orient und Oxident mit dem Schwerpunkt Republik der Türkei und Bundesrepublik Deutschland bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Familien, älteren und benachteiligten Menschen, die diesen Beistand benötigen für ein Leben in Frieden und Harmonie durch die Vergabe von für die Allgemeinheit zugänglichen Stipendien, wobei die Vergaberegeln der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die Förderung und Durchführung von für die Allgemeinheit zugänglichen Veranstaltungen, Wettbewerben und Preisverleihungen auf künstlerischem, literarischem und wissenschaftlichem Gebiet, wobei die Vergaberegeln der Wettbewerbe und Preisverleihungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die Errichtung und den Betrieb von künstlerischen Einrichtungen und Bildungsstätten. Die Gesellschaft kann die von ihr verfolgten Zwecke auch dadurch erfüllen, dass sie anderen gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe und der Bildung und Erziehung und der Völkerverständigung sowie sonstige mildtätige Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft wie eigenes Wirken anzurechnen ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1.
Prof. Dr. Akyol, Osman Faruk, *XX.XX.XXXX, Berlin; Vorstand: 2.
Hancer, Ümit, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 19.03.2016 mit Änderungen vom 05.10.2016 und 12.01.2017 in § 2 (Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 12 (Einberufung der Hauptversammlung)

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