HRB 30029

Sanmu GmbH

Amtsgericht Wuppertal · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Uellendahler Str. 369, 42109 Wuppertal

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wuppertal
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.03.2023
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Suling Zhu

Bremen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-30

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb von Hotels, Asia-Restaurants und asiatischen Imbiss-Wirtschaften, ferner der Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere der Handel mit Gütern aus dem Gastronomiebereich.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 504 IN 185/22 · Sanmu GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 185/22
Wirksam am
09.08.2023
Registerbezug
Wuppertal, HRB 30029
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 185/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30029 eingetragenen Sanmu GmbH, Uellendahler Str. 369, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Suling Zhu, Röttgen 6, 42109 Wuppertal

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Frölich, Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 07.11.2022 bis zum 31.01.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, denen nach den Unterlagen der Schuldnerin offene Forderungen zustehen, erhöhen, soweit mit einer Forderungsanmeldung der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu rechnen ist (BGH Beschl. v. 04.02.2010 - IX ZB 129/08).
Die Mindestvergütung beträgt unter Berücksichtigung von 15 potentiellen Anmeldegläubigern XXX EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.03.2023 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 eingesehen werden.

504 IN 185/22
Amtsgericht Wuppertal, 03.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30029 HRB 30029: Sanmu GmbH, Wuppertal, Uellendahler Str. 369, 42109 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Chen, Sen, San Martino Siccomario / Italien, *XX.XX.XXXX.
HRB 30029: Sanmu GmbH, Wuppertal, Uellendahler Str. 369, 42109 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Chen, Sen, San Martino Siccomario / Italien, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 30029 HRB 30029: Sanmu GmbH, Wuppertal, Uellendahler Str. 369, 42109 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2019. Geschäftsanschrift: Uellendahler Str. 369, 42109 Wupperta…
HRB 30029: Sanmu GmbH, Wuppertal, Uellendahler Str. 369, 42109 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2019. Geschäftsanschrift: Uellendahler Str. 369, 42109 Wuppertal. Gegenstand: Der Betrieb von Hotels, Asia-Restaurants und asiatischen Imbiss-Wirtschaften, ferner der Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere der Handel mit Gütern aus dem Gastronomiebereich. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Chen, Sen, San Martino Siccomario / Italien, *XX.XX.XXXX; Zhu, Suling, Bremen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.