HRB 97438

Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heppenheim

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Registerdaten

Sitz
Heppenheim
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 834/18 · Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 834/18
Wirksam am
26.04.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97438
9 IN 834/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanity - Sports &
Diagnostics UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 12, 64646 Heppenheim (AG
Darmstadt, HRB 97438), vertr. d.: 1. Thomas Vrba, Hambacher Tal 260, 64646
Heppenheim, (Geschäftsführer), 2. Roman Christopher Röhrig, (Geschäftsführer),
sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch
Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:

X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Auslagen zuzüglich

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46,
64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070, Fax: 06252/79 47 57 8, E-Mail:
rae@rkgp.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 15.11.2018 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin
besonders vergütet. Ihr steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 9.000,00 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 35 % festgesetzt wird.

Regelmäßig ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Bruchteil von 25% der
Regelvergütung eines Insolvenzverwalters zuzusprechen. Nachdem im vorliegenden
Falle die Schuldnervertreter allerdings nicht im Sinne der Insolvenzordnung an
dem Verfahren mitgewirkt haben, war zur angemessenen Entgeltung der Tätigkeiten
der vorläufigen Insolvenzverwalterin eine Anhebung des Regelbruchteils auf 35%
notwendig.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 26.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 834/18 · Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 834/18
Wirksam am
28.03.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97438
9 IN 834/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanity - Sports &
Diagnostics UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 12, 64646 Heppenheim (AG
Darmstadt, HRB 97438), vertr. d.: 1. Thomas Vrba, Hambacher Tal 260, 64646
Heppenheim, (Geschäftsführer), 2. Roman Christopher Röhrig, (Geschäftsführer),
hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das
vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme bis zum 23.04.2019. Der Vergütungsantrag kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 28.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 97438 HRB 97438: Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt), Heppenheim, Wilhelmstraße 12, 64646 Heppenheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 97438: Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt), Heppenheim, Wilhelmstraße 12, 64646 Heppenheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 834/18 · Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 834/18
Wirksam am
12.03.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97438
9 IN 834/18: Über das Vermögen der Sanity - Sports & Diagnostics UG
(haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 12, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB
97438), vertr. d.: 1. Thomas Vrba, Hambacher Tal 260, 64646 Heppenheim,
(Geschäftsführer), 2. Roman Christopher Röhrig, (Geschäftsführer), ist am
11.03.2019 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46,
64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070, Fax: 06252/79 47 57 8, E-Mail:
rae@rkgp.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.04.2019 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.05.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.04.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (24.05.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 11.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 834/18 · Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 834/18
Wirksam am
16.11.2018
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97438
Geschäfts-Nr.: 9 IN 834/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 12,
64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 97438), vertr. d.: 1. Thomas Vrba,
(Geschäftsführer), 2. Roman Christopher Röhrig, (Geschäftsführer), ist am
15.11.2018 um 16:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung
angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin
Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46, 64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070,
Fax: 06252/79 47 57 8, E-Mail: rae@rkgp.de bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 15.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 97438 HRB 97438: Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt), Heppenheim, Wilhelmstraße 12, 64646 Heppenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2017 mit Nachtrag vom 1…
HRB 97438: Sanity - Sports & Diagnostics UG (haftungsbeschränkt), Heppenheim, Wilhelmstraße 12, 64646 Heppenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2017 mit Nachtrag vom 13.06.2017. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 12, 64646 Heppenheim. Gegenstand: Physiotherapie und Bewegungsdiagnostik. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Röhrig, Roman Christopher, Heppenheim, *XX.XX.XXXX; Vrba, Thomas, Heppenheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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