HRA 49419

Sanitätshaus Engelke e.K.

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kriftel

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Registerdaten

Sitz
Kriftel
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 185/21 E-11-8 · Engelke, Benjamin · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/21 E-11-8
Wirksam am
22.10.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49419
810 IN 185/21 E-11-8 Das Insolvenzverfahren Benjamin Engelke, geboren am XX.XX.XXXX, Sackgasse 5, 63538 Großkrotzenburg, als Inh.d. Sanitätshaus Engelke e.K, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRA 49419), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 20.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 185/21 E-11-8 · Engelke, Benjamin · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/21 E-11-8
Wirksam am
14.12.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49419
810 IN 185/21 E-11-8: In dem Insolvenzverfahren Benjamin Engelke, geb. am XX.XX.XXXX, Sackgasse 5, 63538 Großkrotzenburg, als Inh.d. Sanitätshaus Engelke e.K, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRA 49419), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Der bereits mit Beschluss vom 04.11.2021 festgesetzte Vorschuss in Höhe von
EUR 38.199,00 ist auf diese Vergütung anzurechnen.

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 209.312,00 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX. Nach Vergleichsberechnung mit und ohne Absonderungsrechte erhöht sich diese Regelvergütung um die hälftigen Feststellungskosten von EUR XXX. Mit dieser Vergütung ist die Tätigkeit des Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der nachfolgenden Tatbestände sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Verfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um schlussendlich 153,4 % auf die dann angemessene Gesamtvergütung von EUR XXX.

Die Betriebsfortführung mit 16 Mitarbeitern über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten, sowie die Führung von drei Filialen mit dem Betrieb von Barkassen rechtfertigen die Erhöhung der Regelvergütung um 73,4% und um 50%. Des Weiteren erachtet das hiesige Gericht die Investorensuche und die übertragene Sanierung als sehr arbeitsintensiv, so dass auch hierfür eine Erhöhung um 20% angemessen ist. Den erheblichen Mehraufwand des Verwalterbüros mit der Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion und der unzureichenden Buchhaltung wird mit einer Erhöhung von jeweils 10% berücksichtigt. Abschließend wird eine Erhöhung um 10% für die die Tätigkeit des Verwalters für angemessen angesehen, die er aufgrund des gesundheitlich angeschlagenen Schuldners gerade während der Betriebsfortführung, mehr leisten musste.

Hinsichtlich detaillierter Begründung jedes einzelnen Tatbestandes und der verschiedenen Vergleichsberechnungen, deren spezifische Auflistung den Umfang des Beschlusses unproportional vergrößern würde, wird auf den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 14.10.2022 Bezug genommen.

In der Gesamtschau des Verfahrens unter Berücksichtigung aller Besonderheiten dieses Verfahrens erachte das hiesige Gericht einen Abschlag in Höhe von jeweils 10% für eventuelle Überschneidungen der einzelnen Tatbestände und die vorausgelagerte vorläufige Verwaltung für gerechtfertigt. Die sich dann errechnete Grundvergütung wird für angemessen und - gemäß der weiteren beim AG Frankfurt am Main anhängigen Verfahren - auch für ausreichend angesehen.

Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 07.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 185/21 E-11-8 · Engelke, Benjamin · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/21 E-11-8
Wirksam am
05.10.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49419
810 IN 185/21 E-11-4 - In dem Insolvenzverfahren Benjamin Engelke, geboren am XX.XX.XXXX, Sackgasse 5, 63538 Großkrotzenburg, als Inh.d. Sanitätshaus Engelke e.K, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRA 49419), wird die Prüfung der bis zum 24.10.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 07.11.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 185/21 E-11-8 · Engelke, Benjamin · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/21 E-11-8
Wirksam am
30.05.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49419
810 IN 185/21 E-11-4 - In dem Insolvenzverfahren Benjamin Engelke, geboren am XX.XX.XXXX, Sackgasse 5, 63538 Großkrotzenburg, als Inh.d. Sanitätshaus Engelke e.K, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRA 49419), wird die Prüfung der bis zum 13.06.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 27.06.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 185/21 E-11-8 · Engelke, Benjamin · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/21 E-11-8
Wirksam am
02.07.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49419
810 IN 185/21 E-11-4 In dem Insolvenzverfahren Benjamin Engelke, geboren am XX.XX.XXXX, Sackgasse 5, 63538 Großkrotzenburg, als Inh.d. Sanitätshaus Engelke e.K, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRA 49419), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 229.040,41 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Unternehmensfortführung, der Investorensuche und übertragenden Sanierung, der mangelnden Buchhaltung und der mangelnden Schuldnermitwirkung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 80% auf insgesamt 105%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Bei der Bemessung der Erhöhungstatbestände wurde insbesondere nur unzureichend berücksichtigt, dass der überwiegende Teil der Erhöhungsmerkmal nur aufgrund der Betriebsfortführung entstanden sind und dort berücksichtigt werden.
Selbst wenn man sie als eigenständige Erhöhungstatbestände ansieht, sind die Überschneidungen und Synergien der einzelnen Merkmale so erheblich, dass in der Gesamtbetrachtung der festgesetzte Prozentsatz angemessen und ausreichend ist.
Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 23.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 49419 HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 185/21 E) vom 01.05.2021 ist über das Vermögen des Inhabers…
HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 185/21 E) vom 01.05.2021 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 185/21 E-11-8 · Engelke, Benjamin · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/21 E-11-8
Wirksam am
10.05.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49419
810 IN 185/21 E-11-4 Am 01.05.2021 um 10:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Benjamin Engelke, geboren am XX.XX.XXXX, Sackgasse 5, 63538 Großkrotzenburg,
als Inh.d. Sanitätshaus Engelke e.K,

Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRA 49419),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth,
Wellensiek Rechtsanwälte, Guiollettstraße 54, 60325 Frankfurt am Main, Tel.:
069/907 458 0, Fax: 069/907458 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet:
www.wellensiek.com

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 19.07.2021

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 02.08.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 185/21 E-11-8 · Engelke, Benjamin · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/21 E-11-8
Wirksam am
27.04.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49419
810 IN 185/21 E: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Benjamin Engelke, geb. am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 38, 65830 Kriftel, als Inh.d.
Sanitätshaus Engelke e.K, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am
Main, HRA 49419), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
24.02.2021 um 14:24 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 49419 HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 185/21 E) vom 24.02.2021 ist über das Vermögen des Inhabers…
HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 185/21 E) vom 24.02.2021 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 185/21 E-11-8 · Engelke, Benjamin · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/21 E-11-8
Wirksam am
24.02.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 49419
810 IN 185/21 E: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Benjamin Engelke, geb. am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 38, 65830 Kriftel, als Inh.d.
Sanitätshaus Engelke e.K, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am
Main, HRA 49419), ist am 24.02.2021 um 14:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek
Rechtsanwälte, Guiollettstraße 54, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/907 458
0, Fax: 069/907458 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet:
www.wellensiek.com bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 49419 HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Prokura erloschen: Andel, Olilver, Hofheim, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Laumann, Tobias, Mannheim, *…
HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Prokura erloschen: Andel, Olilver, Hofheim, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Laumann, Tobias, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 49419 HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Andel, Oliver, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX; Laumann, Tobias, Man…
HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Andel, Oliver, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX; Laumann, Tobias, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 49419 HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. (Gegenstand des Geschäfts ist die Herstellung und der Vertrieb medizinischer Hilfsmittel.). Einzelkaufmann. Geschäftsansch…
HRA 49419: Sanitätshaus Engelke e.K., Kriftel, Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. (Gegenstand des Geschäfts ist die Herstellung und der Vertrieb medizinischer Hilfsmittel.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 10, 65830 Kriftel. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Engelke, Benjamin, Kriftel, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.