VR 200192

SAN GIOVANNI ONLUS e.V.

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Haibach

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Registerdaten

Sitz
Haibach
Datenstand
2025-09-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 39/19 · San Giovanni Onlus e.V. · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 39/19
Wirksam am
20.01.2020
Registerbezug
Aschaffenburg, VR 200192
Aktenzeichen: 3 IN 39/19

In dem Insolvenzverfahren San Giovanni Onlus e.V., -c/o Roland Maidhof-Betker-,
Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau (AG Aschaffenburg, VR 200192), vertr. d.:
Roland Maidhof-Betker, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau, (Vorstand),

hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bad Kreuznach, den 20.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 39/19 · San Giovanni Onlus e.V. · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 39/19
Wirksam am
25.06.2019
Registerbezug
Aschaffenburg, VR 200192
Geschäfts-Nr.: 3 IN 39/19 Am 24.06.2019 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen des San Giovanni Onlus e.V., -c/o Roland
Maidhof-Betker-, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau (AG Aschaffenburg, VR 200192),
vertr. d.: Roland Maidhof-Betker, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau, (Vorstand),.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für
Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131
/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 21.08.2019.

b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt

auf den 11.09.2019.

Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts

-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die
Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich
gegen Grund, Betrag und Rang wendet.

Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein
Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160,
162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten
schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist
eingereicht werden.

Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.06.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 39/19 · San Giovanni Onlus e.V. · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 39/19
Wirksam am
21.05.2019
Registerbezug
Aschaffenburg, VR 200192
Aktenzeichen: 3 IN 39/19

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des San Giovanni Onlus e.V.,
-c/o Roland Maidhof-Betker-, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau (AG Aschaffenburg,
VR 200192), vertr. d.: Roland Maidhof-Betker, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau,
(Vorstand),

ist am 21.05.2019 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des
Antragsgegners angeordnet worden.

Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe,
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/
61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.

Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, den 21.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.