VR 200192
SAN GIOVANNI ONLUS e.V.
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Haibach
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Registerdaten
- Sitz
- Haibach
- Datenstand
- 2025-09-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-19 Chronologischen Auszug ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 39/19 · San Giovanni Onlus e.V. · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
- Insolvenzgericht
- Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 3 IN 39/19
- Wirksam am
- 20.01.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, VR 200192
In dem Insolvenzverfahren San Giovanni Onlus e.V., -c/o Roland Maidhof-Betker-,
Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau (AG Aschaffenburg, VR 200192), vertr. d.:
Roland Maidhof-Betker, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau, (Vorstand),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, den 20.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 39/19 · San Giovanni Onlus e.V. · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
- Insolvenzgericht
- Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 3 IN 39/19
- Wirksam am
- 25.06.2019
- Registerbezug
- Aschaffenburg, VR 200192
eröffnet worden über das Vermögen des San Giovanni Onlus e.V., -c/o Roland
Maidhof-Betker-, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau (AG Aschaffenburg, VR 200192),
vertr. d.: Roland Maidhof-Betker, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau, (Vorstand),.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für
Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131
/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 21.08.2019.
b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 11.09.2019.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die
Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich
gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein
Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160,
162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten
schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist
eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.06.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 39/19 · San Giovanni Onlus e.V. · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
- Insolvenzgericht
- Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 3 IN 39/19
- Wirksam am
- 21.05.2019
- Registerbezug
- Aschaffenburg, VR 200192
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des San Giovanni Onlus e.V.,
-c/o Roland Maidhof-Betker-, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau (AG Aschaffenburg,
VR 200192), vertr. d.: Roland Maidhof-Betker, Dietrichstr. 16, 55491 Wahlenau,
(Vorstand),
ist am 21.05.2019 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des
Antragsgegners angeordnet worden.
Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe,
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/
61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, den 21.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.