HRB 516361

SAMAG Machine Tools GmbH

Amtsgericht Jena · Thüringen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Saalfeld/Saale

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Registerdaten

Sitz
Saalfeld/Saale
Datenstand
2024-03-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 31/25 · SAMAG Machine Tools GmbH · Insolvenzgericht Gera
Insolvenzgericht
Gera
Aktenzeichen
8 IN 31/25
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Jena, HRB 516361
8 IN 31/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SAMAG Machine Tools GmbH, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Hüttmann und Jürgen Friedrich Wolfgang Wenzel-Lux
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516361
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thorsten Springstub, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt, Gz.: 00055/23 (200)

1. Die Prüfung der bis 23.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 155 - 163 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.04.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 30.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 31/25 · SAMAG Machine Tools GmbH · Insolvenzgericht Gera
Insolvenzgericht
Gera
Aktenzeichen
8 IN 31/25
Wirksam am
09.09.2025
Registerbezug
Jena, HRB 516361
8 IN 31/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SAMAG Machine Tools GmbH, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Hüttmann und Jürgen Friedrich Wolfgang Wenzel-Lux
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516361
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thorsten Springstub, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt, Gz.: 00055/23 (200)
erlässt das Amtsgericht Gera am 08.09.2025 folgenden

Beschluss

Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Marcello Di Stefano
wird auf XXX €
nebst Auslagen i.H.v. XXX €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
festgesetzt gemäß §§ 12a InsVV.
Rechtsanwalt Di Stefano ist berechtigt, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerdefrist) bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
oder bei dem
Landgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.

Die Notfrist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Liegen die Erfordernisse der Nichtigkeits- oder Restitutionsklage vor, so kann die Beschwerde auch nach Ablauf der genannten Frist innerhalb der für diese Klagen geltenden Fristen erhoben werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Beschwerdefrist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der Gerichte, bei denen die Beschwerde einzulegen ist, eingeht. Die Beschwerdeschrift bzw. die Niederschrift der Geschäftsstelle ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 02.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 31/25 · SAMAG Machine Tools GmbH · Insolvenzgericht Gera
Insolvenzgericht
Gera
Aktenzeichen
8 IN 31/25
Wirksam am
20.05.2025
Registerbezug
Jena, HRB 516361
8 IN 31/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SAMAG Machine Tools GmbH, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Hüttmann und Jürgen Friedrich Wolfgang Wenzel-Lux
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516361
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thorsten Springstub, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt, Gz.: 00055/23 (200)

hat der Insolvenzverwalter am 02.05.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 20.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 31/25 · SAMAG Machine Tools GmbH · Insolvenzgericht Gera
Insolvenzgericht
Gera
Aktenzeichen
8 IN 31/25
Wirksam am
02.05.2025
Registerbezug
Jena, HRB 516361
8 IN 31/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAMAG Machine Tools GmbH, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Hüttmann und Jürgen Friedrich Wolfgang Wenzel-Lux
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516361
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thorsten Springstub, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt, Gz.: 00055/23 (200)
1. Das am 24.01.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2025 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marcello Di Stefano
Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Telefon: 0361 6588870
Telefax: 0361 65888729
Email: info@diligens-rechtsanwaelte.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 23.07.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Amtsgericht Gera
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 23.07.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Amtsgericht Gera
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestellt:
A. Agentur für Arbeit, Max-Reger-Straße 1, 99096 Erfurt
B. SEW-EURODRIVE GmbH ± Co. KG, Ernst-Blickle-Straße 42, 76646 Bruchsal
C. TALLAG Saalfeld GmbH, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 01.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 31/25 · SAMAG Machine Tools GmbH · Insolvenzgericht Gera
Insolvenzgericht
Gera
Aktenzeichen
8 IN 31/25
Wirksam am
29.04.2025
Registerbezug
Jena, HRB 516361
8 IN 31/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

SAMAG Machine Tools GmbH, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Hüttmann und Jürgen Friedrich Wolfgang Wenzel-Lux
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516361
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thorsten Springstub, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt, Gz.: 00055/23 (200)
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.04.2025 um 14:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Telefon: 0361 6588870, Telefax: 0361 65888729, Email: info@diligens-rechtsanwaelte.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 28.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 516361 HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bauer, Katja, Saalfeld/Saale, *X…
HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bauer, Katja, Saalfeld/Saale, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 516361 HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bier, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wenzel-Lux, …
HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bier, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wenzel-Lux, Friedrich, Kelkheim (Taunus), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 516361 HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde u. a. geändert:…
HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde u. a. geändert: Gegenstand des Unternehmens (Ziffer 2). Neuer Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb sowie Import und Export von Maschinen und Anlagen; der Handel mit einschlägigen fremden Erzeugnissen; die Reparatur von Maschinen und Anlagen; die Montage und Demontage von Maschinen und Anlagen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Berichtigungen
HRB 516361 HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Eintragung lfd. Nr. 4 Spalte 4 b) von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Bier, Christian, Hamburg, *XX.X…
HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Eintragung lfd. Nr. 4 Spalte 4 b) von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Bier, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 516361 HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kleinjung, Christian Wilhelm, Erfurt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Chri…
HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kleinjung, Christian Wilhelm, Erfurt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Christian, Bier, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Hüttmann, Martin, Wedemark, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Hüttmann, Martin, Wedemark, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 516361 HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.12.2019 mit Nachtrag vom 29.05.2…
HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.12.2019 mit Nachtrag vom 29.05.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlungen vom 17.12.2019 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Business Unit Machine Tools") der SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH mit dem Sitz in Saalfeld/Saale (Amtsgericht Jena HRB 206402) übernommen. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 516361 HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR …
HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Teilbetriebs Business Unit Machine Tools aus dem Vermögen der SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH mit dem Sitz in Saalfeld/Saale (Amtsgericht Jena HRB 206402) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 516361 HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2019. Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 21, 0…
HRB 516361: SAMAG Machine Tools GmbH, Saalfeld/Saale, Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2019. Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 21, 07318 Saalfeld/Saale. Gegenstand des Unternehmens: - die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb sowie der Import und Export von Maschinen und Anlagen; - der Handel mit gebrauchten Maschinen und Anlagen; - der Handel mit einschlägigen fremden Erzeugnissen; - die Reparatur, Überholung und Modernisierung von Maschinen und Anlagen; - die Montage und Demontage von Maschinen und Anlagen; - alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kleinjung, Christian Wilhelm, Erfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hüttmann, Martin, Wedemark, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.