HRB 3072

sam-tec automotive GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Harsum

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Harsum
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-04 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. sam-tec automotive GmbH Hildesheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 55 IN 74/25 · sam-tec automotive GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 74/25
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3072
55 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der sam-tec automotive GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Am Hölzchen 9, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 3072), vertr. d.: Martin Köhler, Am Hölzchen 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 13.02.2026 sind am 07.08.2026 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 07.08.2026

Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 55 IN 74/25 · sam-tec automotive GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 74/25
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3072
55 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der sam-tec automotive GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Am Hölzchen 9, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 3072), vertr. d.: Martin Köhler, Am Hölzchen 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 13.02.2026 am 07.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 07.08.2026

Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 55 IN 74/25 · sam-tec automotive GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 74/25
Wirksam am
16.02.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3072
55 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der sam-tec automotive GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Am Hölzchen 9, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 3072), vertr. d.: Martin Köhler, Am Hölzchen 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511-626287-0, Fax: 0511-626287-10 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 13.02.2026

Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3072 HRB 3072: sam-tec automotive GmbH, Hildesheim, Peiner Landstraße 244, 31134 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzve…
HRB 3072: sam-tec automotive GmbH, Hildesheim, Peiner Landstraße 244, 31134 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Harsum beschlossen. Harsum. Neue Geschäftsanschrift: Am Hölzchen 9, 31177 Harsum.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.