HRB 96413

SAM Sysgastro GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Darmstadt

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Registerdaten

Sitz
Darmstadt
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 743/19 · SAM Sysgastro GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 743/19
Wirksam am
15.12.2023
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96413
Geschäfts-Nr. 9 IN 743/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAM Sysgastro GmbH, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 96413), vertr. d.: Sarah Beck, Wilhelm-Werber-Weg 2, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 18.01.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 13.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 743/19 · SAM Sysgastro GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 743/19
Wirksam am
09.03.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96413
9 IN 743/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAM Sysgastro
GmbH, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 96413), vertr.
d.: Sarah Beck, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden auf:

X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Auslagen zuzüglich

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165
Mannheim, Tel.: 0621/4400413, Fax: 0621/4400455, E-Mail: C.Hanz@RKGP.DE wird
gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 24.10.2019 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 208.194,64 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.

Des Weiteren wird die Vergütung aufgrund der Betriebsfortführung, der
erheblichen Befassung mit arbeitsrechtlichen Fragen und der
Insolvenzgeldvorfinanzierung, sowie der Bemühung um das Zustandekommen einer
übertragenden Sanierung um weitere 27 % erhöht.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 06.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 743/19 · SAM Sysgastro GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 743/19
Wirksam am
13.02.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96413
9 IN 743/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAM Sysgastro
GmbH, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 96413), vertr.
d.: Sarah Beck, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung
der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die
Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum
11.03.2020. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 13.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96413 HRB 96413: SAM Sysgastro GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 96413: SAM Sysgastro GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 743/19 · SAM Sysgastro GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 743/19
Wirksam am
02.01.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96413
9 IN 743/19: Über das Vermögen der SAM Sysgastro GmbH, Wilhelminenstraße 10,
64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 96413), vertr. d.: Sarah Beck,
(Geschäftsführerin), ist am 01.01.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165
Mannheim, Tel.: 0621/4400413, Fax: 0621/4400455, E-Mail: C.Hanz@RKGP.DE.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.02.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.03.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.02.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (18.03.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 743/19 · SAM Sysgastro GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 743/19
Wirksam am
25.10.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96413
9 IN 743/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SAM
Sysgastro GmbH, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB
96413), vertr. d.: Sarah Beck, (Geschäftsführerin), ist am 24.10.2019 um 16:30
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/
4400413, Fax: 0621/4400455, E-Mail: C.Hanz@RKGP.DE bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen
werden.

Amtsgericht Darmstadt, 24.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96413 HRB 96413: SAM Sysgastro GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 96413: SAM Sysgastro GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Neueintragungen
HRB 96413 HRB 96413: SAM Sysgastro GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2017. Geschäftsanschrift: Wilhelminenstraße 10, 64283 Da…
HRB 96413: SAM Sysgastro GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2017. Geschäftsanschrift: Wilhelminenstraße 10, 64283 Darmstadt. Gegenstand: Das Betreiben eines Restaurants des systemgastronomischen asiatischen Konzeptes "coa". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Beck, Sarah, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.