HRB 541262
SAM automotive GmbH
aktuell 37 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Böhmenkirch
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Böhmenkirch
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-30 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
14 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH Böhmenkirch
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 23.07.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, Peter Markowsky und Holger Schwab
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Agentur für Arbeit Stuttgart im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe und Herrn Malte Alexander Elze wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 02.03.2026 sowie dem Berichtigungsantrag vom 22.04.2026.Der Antrag wurde sowohl für das Verfahren 1 IN 254/18 als auch für dieses Verfahren gestellt, sodass die Vergütung und Auslagen anteilig festgesetzt wurden.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 17,915 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen waren in Höhe von BETRAG EUR (anteilig für dieses Verfahren) festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 22.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 06.12.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180 Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478 Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672 Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Mucha, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 29.07.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 1.685.710,71 EUR auszugehen, da der Sonderinsolvenzverwalter lediglich mit der Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen lfd. Nr. 201-206 beauftragt war und sich die Bemessungsgrundlage nach der für die angemeldeten Forderungen zu erwartenden Insolvenzquote in Höhe von 10,10 % richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 07.05.2020 - IX ZB 29/19 und14.01.2021 - IX ZB 27/18).
Die Regelvergütung beträgt 61.464,21 €. Der Sonderinsolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 80 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.07.2021 wird Bezug genommen.Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten und unter Berücksichtigung des dafür angefallenen, erheblichen Prüfungsaufwands ist für die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters ein Bruchteil von 20 % des Regelsatzes gerechtfertigt.
Die Vergütung war auf BETRAG € festzusetzen
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 05.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 18.11.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180 Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478 Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672 Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die Prüfung der bis 08.12.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.12.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 17.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 29.10.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180 Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478 Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672 Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Die zu erstattenden weiteren Auslagen des Gläubigerausschusses werden als Vorschuss wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der weiteren Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Prof. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Crone für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß Antrag der Mitglieder des Gläubigerausschusses vom 17.09.2021.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt 499,20 EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, 64, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Ein Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der durch den Gläubigerausschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem einzelnen Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 29.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 30.04.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180
Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478
Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672
Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-51
Telefax: 0711 96689-39,Telefax: 0711 9668919
Email: m.mucha@grub-brugger.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
1.die abschließende Prüfung der Intercompany-Forderungen der SAM-Gruppe lfd.
Nr. 201 - 206
Nr. 201 und 205: Gläubiger: Dr. Holger Leichtle als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der SAM automotive production GmbH
Nr. 202: Gläubiger: Dr. Holger Leichtle als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der HOB Immobilien GmbH
Nr. 203 und 204: Gläubiger: Dr. Holger Leichtle als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der Decorum GmbH
Nr. 206: Gläubiger: Dr. Holger Leichtle als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der Hans und Otmar Binder Grundstücks- und Vermietungs GmbH
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 29.03.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Verfahren über den Antrag
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180
Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478
Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672
Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die zu erstattenden weiteren Auslagen des Gläubigerausschusses werden als
Vorschuss wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der weiteren Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Prof.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Crone für den Zeitraum 01.07.2020
bis 31.12.2020 einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß Antrag der Mitglieder
des Gläubigerausschusses vom 19.03.2021.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt
530,82 EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, 64, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Ein Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des
Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der durch den
Gläubigerausschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem einzelnen
Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 26.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 18.03.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180
Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478
Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672
Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 10.01.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 25.173.345,88 EUR
auszugehen.Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
ist gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 InsVV das Vermögen zugrunde zu legen, auf das sich
seine Tätigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens erstreckt.
Vermögensgegenstände, an denen Aus- und Absonderungsrechte bestehen, werden dem
Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in
erheblichem Umfang befasst, dies ist bei den im Antrag vom 10.01.2020
angegebenen Tätigkeiten zu bejahen.Von der Berechnungsgrundlage abzuziehen war
der unechte Massekredit in Höhe von 2.747.654,12 €, da dieser der
Betriebsfortführung diente. Die Berechnungsgrundlage war in Bezug auf die
Erstattungsansprüche gegenüber den Versicherern (Brandschaden) um 936.000,00 €
zu erhöhen, da bei Antragstellung des Vergütungsantrags zunächst nur die
vorläufigen Werte angesetzt wurden.Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine
Erhöhung des Regelsatzes um 203 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.01.2020 wird Bezug
genommen.Zuschläge wurden für nachfolgende Besonderheiten des Verfahrens
beantragt:1. Betriebsfortführung (60%)Sowohl die Fortführung des Unternehmens
der Schuldnerin als auch Bemühungen um eine Sanierung der Schuldnerin gehören
nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Verwalters und können deshalb
einen Zuschlag rechtfertigen. In der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren
ist ein Überschuss erzielt worden, der in die Berechnungsgrundlage eingeflossen
ist. Laut Rechtsprechung des BGH ist die durch den Fortführungsüberschuss
bedingte Zunahme der Vergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die
ohne die Massemehrung über den dann allein zu gewährenden Zuschlag erreicht
worden wäre. Aufgrund dieser Vergleichsberechnung war ein Zuschlag in Höhe von
43 % zu berücksichtigen.2. Arbeitnehmermaßnahmen und
Insolvenzgeldvorfinanzierung für 339 Mitarbeiter/134 Leiharbeitnehmer (30%)3.
Restrukturierung / Neustandort Slowakei (30%)Es wurden umfangreiche
Restrukturierungsmaßnahmen zur Realisierung operativer Effizienzpotentiale vor
Ort eingeleitet sowie ein Vollwerk an einem Neustandort in der Slowakei
errichtet (inklusive Ausarbeitung einer Finanzierungslösung bezüglich der sich
als Folge der Insolvenz ergebenen Finanzierungsprobleme).4. Übertragende
Sanierung / M&A - Prozess (40%)Die Bemühungen um eine Sanierung des
schuldnerischen Unternehmens gehören nicht zur Regelaufgabe eines vorläufigen
Insolvenzverwalters und rechtfertigen daher einen Zuschlag, insbesondere im
Hinblick auf die enorm zeitaufwändigen Tätigkeiten im Rahmen des M&A -
Prozesses (internationaler M&A-Prozess, Einrichtung eines virtuellen
Datenraums, Telefonate/Meetings mit Interessenten, mehrtägige Reise nach China,
Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen des angestrebten
Unternehmensverkaufs).5. Überaus umfassende und aufwändige Vorbereitungs- und
Verhandlungstätigkeiten in Bezug auf den Abschluss einer
Verwertungsvereinbarung mit den Sicherungsgläubigern (20%)6. Mehrere
Betriebsstätten (10%)Die SAM automotive GmbH betrieb zusammen mit der SAM
automotive production GmbH insgesamt 13 Werke, deren Kontrolle und Sicherung
während der Betriebsfortführung einen erheblichen Mehraufwand darstellte.7.
Besondere Erschwernisse aufgrund der weitreichenden konzernrechtlichen
Verflechtungen zwischen den Einzelgesellschaften, insbesondere hinsichtlich
vorzunehmender Abgrenzungen ( 10%)8. Auslandsbezug (5%) zum einen aufgrund der
beiden Auslandstöchtern in Mexiko und in der Slowakei, zum anderen aufgrund der
Vielzahl ausländischer Kunden und Lieferanten sowie des internatioal
aufgesetzten Investorenprozesses.9. Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem
Brandereignis im Eloxalwerk 10 (15%)Durch einen Brand wurde im Werk 10 die
Eloxalanlage sowie das baulich abgetrennte Hallenschiff komplett zerstört, was
erhebliche Sachschäden am Betriebsgrundstück und Betriebsunterbrechungskosten
zur Folge hatte. Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens musste mit großem
Aufwand der Versicherunsprozess aufrechterhalten bzw. wieder in Gang gesetzt
werden, was mit hohem personellen und zeitlichem Aufwand verbunden war. Weiter
waren bereits eingeleitete Schadensbeseitigungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten
bzw. im Hinblick auf den nahenden Wintereinbruch zu forcieren (Beräumungs- und
Wiederaufbauplanungsaktivitäten, Sicerung der Statik, Behebung von
Umweltschäden, Reinigungsarbeiten).10. Mehr als 150 Gläubiger (5%)11.
Erheblicher Mehraufwand durch den stetigen Informationsaustausch mit den 5
Mitgliedern des Gläubigerausschusses, insbesondere durch mehrere
Präsenzsitzungen, fortlaufende Aufbereitung von Zahlen und Unterlagen für die
Ausschussmitglieder (5%)12. Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation mit
Politik (5%)Aufgrund der hohen Anzahl an Beteiligten und betroffenen Gläubigern
gab es erhebliches öffentliches Interesse an dem Insolvenzverfahren sowie eine
laufende Berichterstattung, was einen erhöhten Aufwand in der Medienarbeit
(Pressemitteilungen/Presseanfragen/Interview) bedeutete. Desweiteren fanden
regelmäßig Informationsgespräche mit den Bürgermeistern der Standortgemeinden,
Landtagsabgeordneten und dem Wirtschaftsministerium statt.Als Ergebnis einer
aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung, welche die tatbestandlichen
Überschneidungen der Erhöhungstatbestände zwischen den operativen
Gesellschaften berücksichtigt, ist ein Gesamtzuschlag in Höhe von 185%
gerechtfertigt.m Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist
es deshalb gerechtfertigt, die Vergütung auf 210% und damit auf den Betrag von
1.111.915,27 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für tatsächliche Auslagen
waren anteilig in Höhe von BETRAG EUR (Aufteilung der Gesamtauslagen in Höhe
von netto 6.398,10 € entsprechend der Kaufpreisverteilung) festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 14.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 30.10.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180
Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478
Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672
Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die zu erstattenden weiteren Auslagen des Gläubigerausschusses werden als
Vorschuss wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der weiteren Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Prof.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Crone für den Zeitraum 01.04.2020
bis 30.06.2020 einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß Antrag der Mitglieder
des Gläubigerausschusses vom 16.09.2020.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt
530,82 EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, 64, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 16 % hinzuzusetzen.
Ein Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des
Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der durch den
Gläubigerausschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem einzelnen
Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 26.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 09.07.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180
Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478
Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672
Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die zu erstattenden weiteren Auslagen des Gläubigerausschusses werden als
Vorschuss wie folgt festgesetzt : Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der weiteren Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Prof.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Crone für den Zeitraum 01.01.2020
bis 31.03.2020 einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß Antrag der Mitglieder
des Gläubigerausschusses vom 03.07.2020.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt
693,06 EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, 64, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Ein Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des
Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der durch den
Gläubigerausschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem einzelnen
Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 04.05.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Heimstr. 24, 89180
Berghülen, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Daimlerstr. 6A, 84478
Waldkraiburg und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Sommerhalde 61, 71672
Marbach am Neckar
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die Prüfung der bis 12.06.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 11.03.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str.
13, 89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die zu erstattenden weiteren Auslagen des Gläubigerausschusses werden als
Vorschuss wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der weiteren Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Prof.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Crone für den Zeitraum 01.07.2019
bis 30.09.2019 einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß Antrag der Mitglieder
des Gläubigerausschusses vom 20.02.2020.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt
1.188,10 EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, 64, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Ein Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des
Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der durch den
Gläubigerausschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem einzelnen
Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 11.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 07.10.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str.
13, 89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1) Atradius Kreditversicherung im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn
Peter Heinz und Rolf Breuer, Opladener Str. 14, 50679 Köln
- Mitglied des Gläubigerausschusses zu 1 -
2) Kreissparkasse Göppingen im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Elke
Ziemann und Frau Cindy Berend, vertreten durch d. Vorstand, Marktstr. 2, 73033
Göppingen
- Mitglied des Gläubigerausschusses zu 2 -
3) IG Metall Göppingen-Geislingen im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau
Renate Gmoser, Poststr. 14A, 73033 Göppingen
- Mitglied des Gläubigerausschusses zu 3 -
4) Volkswagen AG im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Dr. Frauke Eßer und
Herrn Dr. Dirk Täger, vertreten durch d. Vorstand, Berliner Ring 2, 38440
Wolfsburg
- Mitglied des Gläubigerausschusses zu 4 -
5) Agentur für Arbeit Stuttgart im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau
Christine Wittmann-Rabe und Herrn Malte Alexander Elze, Nordbahnhofstr. 30-34,
70191 Stuttgart
- Mitglied des Gläubigerausschusses zu 5 -
6) Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
1. Die Auslagen des Gläubigerausschusses werden wie folgt festgesetzt: Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Entnahme bzw. Zahlung aus der vorhandenen Insolvenzmasse wird zugestimmt.
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Prof.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Crone für den Zeitraum 20.08.2018
bis 31.01.2019 sowie die Reisekosten des Kassenprüfers, einschließlich
Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Mitglieder des Gläubigerausschusses vom
24.06.2019.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt
BETRAG EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, 64, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen. Eine Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen
Mitglieder des Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten
der durch den Gläubigerausschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem
einzelnen Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 02.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 541262 HRB 541262: SAM automotive GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Aalen, 4 IN 253/18) aufgelöst. …
Forderungsprüfung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 02.11.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str.
13, 89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
1. Das am 20.08.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2018 um 08.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
Email: insolvenzverwalterleichtle@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.12.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
05.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung
einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 14.01.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 0.09, EG, Stuttgarter Straße 9, Amtsgericht Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
04.02.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
05.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Atradius Kreditversicherung im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Peter
Heinz und Rolf Breuer
Opladener Str. 14, 50679 Köln
Volkswagen AG im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Dr. Frauke Eßer und
Herrn Dr. Dirk Täger
Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg
Agentur für Arbeit Stuttgart im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau
Christine Wittmann-Rabe und Herrn Malte Alexander Elze
Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart
Kreissparkasse Göppingen im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Elke
Ziemann und Frau Cindy Berend
Marktstr. 2, 73033 Göppingen
IG Metall Göppingen-Geislingen im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau
Renate Gmoser
Poststr. 14A, 73033 Göppingen
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 19.10.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str.
13, 89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 19.10.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird,
|sicherungsabgetretene Debitoren einzuziehen sowie Waren aus dem Warenlager der
Schuldnerin zu entnehmen und zu verwerten in einer Gesamthöhe von bis zu 31,5
Mio. € und die jeweiligen Verwertungserlöse revolvierend zur Fortführung des
Geschäftsbetriebs einzusetzen und dadurch einen unechten Massekredit von bis zu
31,5 Mio. € aufzunehmen
|und mit der Kreissparkasse Göppingen und dem Lieferantenpool eine
entsprechende Sicherheitenabgrenzungs- und Sicherheitenverwertungsvereinbarung
abzuschließen
und dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO gegenüber der
Kreissparkasse Göppingen und dem Lieferantenpool zu begründen und zu deren
Absicherung neue Sicherheiten zugunsten der Kreissparkasse Göppingen und dem
Lieferantenpool u. a. an Debitoren und Warenlager zu bestellen.
Amtsgericht Aalen - Registergericht - 19.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 15.10.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str.
13, 89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 15.10.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, die im Rahmen der Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin erforderliche Arbeitsleistung der aus der
Anlage 1 ersichtlichen Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen und dadurch gegenüber
diesen Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 11.10.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str.
13, 89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 11.10.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, während der vorläufigen Insolvenzverwaltung
im Rahmen der Fortführung anfallende Zahlungsverpflichtungen gegenüber der SAM
automotive production GmbH, der Decorum GmbH, der HOB Immobilien GmbH und der
Hans und Ottmar Binder Grundstücks- und Vermietungs GmbH im Rang einer
Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 2 InsO begründen zu können.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 11.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 05.10.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Str.
13, 89555 Steinheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 05.10.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, die im Rahmen der Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin erforderlichen Rechtsgeschäfte
abzuschließen, insbesondere mit den aus der Anlage 1 ersichtlichen
|Lieferanten
|Handwerkern,
|externen Dienstleistern wie z.B. Sachverständigen, Architekten, Ingenieuren
und Anwälten
und dadurch Masseverbindlichkeiten um Rang des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Barendregt
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 30.08.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Kolomanstr.
16-20, 89558 Böhmenkirch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 30.08.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, bei der Kreissparkasse Göppingen einen
unechten Massekredit von bis zu 1,5 Mio. € aufzunehmen, dadurch
Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen und zu dessen
Absicherung die nach dem Stichtag der Anordnung der Sicherungsmaßnahmen neu
begründeten Debitoren zu besichern.
Amtsgericht Aalen -Insolvenzgericht-
Barendregt
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 28.08.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch die
Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse 13,
89555 Steinheim, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX, Robert-Bosch-Strasse
13, 89555 Steinheim und Holger Schwab, geboren am XX.XX.XXXX, Kolomanstr.
16-20, 89558 Böhmenkirch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 28.08.2018 beschlossen:
Der Beschluss vom 20.08.2018 wird dahingehend ergänzt, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter ermächtigt wird, zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für
die Monate August, September und Oktober 2018 ein Darlehen bei der
HypoVereinsbank AG aufzunehmen und dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des §
55 Abs. 2 Inso zu begründen.
Amtsgericht Aalen -Insolvenzgericht-
Barendregt
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 24.08.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren
am XX.XX.XXXX, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX und Holger Schwab,
geboren am XX.XX.XXXX, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 24.08.2018 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 20.08.2018 wird wie folgt erweitert:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
1.
Während der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Rahmen der Fortführung
anfallende Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Albwerk GmbH & Co. KG,
Geislingen im Rang einer Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 2 InsO begründen
zu können.
2.
Die im Rahmen der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin
erforderlichen Rechtsgeschäfte abzuschließen, insbesondere mit den aus der
Anlage 1 ersichtlichen
|Lieferanten,
|Speditionen,
|Handwerkern,
|Telekommunikationsdienstleistern,
|Ver- und Entsorgern,
|externen Dienstleistern wie z.B. Betriebswirten, Reinigungskräften und
Wachdiensten,
und dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs.2 InsO zu begründen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 23.08.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren
am XX.XX.XXXX, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX und Holger Schwab,
geboren am XX.XX.XXXX, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Aalen am 23.08.2018 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 20.08.2018 wird wie folgt erweitert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
1.
bei der Kreissparkasse Göppingen einen unechten Massekredit von bis zu 2,75
Mio. EUR aufzunehmen, dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2
InsO zu begründen und zu dessen Absicherung die nach dem Stichtag der Anordnung
von Sicherungsmaßnahmen neu begründeten Debitoren zu besichern.
2.
während der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Rahmen der Fortführung
anfallende Zahlungsverpflichtungen gegenüber den nachfolgend aufgeführten
Beteiligten im Rang einer Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 2 InsO begründen
zu können:
Unternehmen des VW-Konzerns:
|Volkswagen AG
|Volkswagen Sachsen GmbH
|Volkswagen Slovakia a.s.
|Volkswagen Autoeuropa
|Volkswagen Osnabrück GmbH
|Volkswagen de Mexico S.A. de C.V.
|Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co. OHG
|Audi AG
|Audi Hungaria Zrt.
|Audi Brussels S.A./N.V.
|Bentley Motors Limited
|Seat S.A.
|Porsche AG
|Porsche Leipzig GmbH
|Skoda Auto a.s.
|Automobil Lamborghini SpA.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 253/18 · SAM automotive GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 253/18
- Wirksam am
- 20.08.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541262
In dem Verfahren über den Antrag d.
SAM automotive GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Fischer, geboren
am XX.XX.XXXX, Peter Markowsky, geboren am XX.XX.XXXX und Holger Schwab,
geboren am XX.XX.XXXX, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541262
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte Partnergesell. m. beschr. Berufshaftung,
Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.08.2018 um 13:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200
insolvenzverwalterleichtle@schubra.de, www.schubra.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 20.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 541262 HRB 541262: SAM automotive GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Schwab, Holger, Marbach am Neckar, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 541262 HRB 541262: SAM automotive GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Prokura erloschen: Bommer, Heiko, Fellbach, *XX.XX.XXXX; Klein, Martina, Hausen, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert …
HRB 541262 HRB 541262: SAM automotive GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Prokura erloschen: von Buchwaldt, Beatrice, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der…
HRB 541262 HRB 541262: SAM automotive GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines …
HRB 541262 HRB 541262: SAM automotive GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Nicht mehr Geschäftsführer: Erath, Thomas, Dornbirn / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 541262 HRB 541262: SAM automotive GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Dirk, Berghülen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich a…
HRB 541262 HRB 541262: Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. F…
HRB 541262 HRB 541262: Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2016…
HRB 541262 HRB 541262: Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bommer, Heiko, Fellbach…
HRB 541262 HRB 541262: Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Erath, Thomas, Dornbirn / Österreich, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Nam…
HRB 541262 HRB 541262: Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Nicht mehr Geschäftsführer: Binder, Hans, Böhmenkirch, *XX.XX.XXXX; Binder, Ottmar, Böhmenkirch, *XX.XX.X…
HRB 541262 Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Binder, Hans, Böhmenkirch, *XX.XX.XXXX; Binder, Ottmar, Böhmenkirch, *XX.XX.XXXX, jewei…
HRB 541262 Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Nicht mehr Geschäftsführer: Binder, Hans, Böhmenkirch, *XX.XX.XXXX; Binder, Ottmar, Böhmenkirch, *XX.XX.XXXX. Bestell…
HRB 541262 Süddeutsche Aluminium Manufaktur GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16, 89558 Böhmenkirch. Änderung der Geschäftsanschrift: Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Frick, Michael, Ess…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.