HRB 12219

Salusfinanz GmbH

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Adelsdorf

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Registerdaten

Sitz
Adelsdorf
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-02-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DUB Finanzmakler Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) Adelsdorf
  2. Salus Verwaltung GmbH Adelsdorf
  3. Salusfinanz GmbH Höchstadt a.d.Aisch

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 127/18 · Salusfinanz GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 127/18
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Fürth, HRB 12219
IN 127/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Salusfinanz GmbH, Jungenhofener Straße 2, 91315 Höchstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Kutzner-Rexin Horst
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung (Quote 6,06%)
a u f g e h o b e n .

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 12.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 127/18 · Salusfinanz GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 127/18
Wirksam am
21.01.2026
Registerbezug
Fürth, HRB 12219
IN 127/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Salusfinanz GmbH, Jungenhofener Straße 2, 91315 Höchstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Kutzner-Rexin Horst
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 48.721,90 EUR steht ein Betrag von 2.689,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 21.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 127/18 · Salusfinanz GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 127/18
Wirksam am
11.09.2024
Registerbezug
Fürth, HRB 12219
IN 127/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Salusfinanz GmbH, Jungenhofener Straße 2, 91315 Höchstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Kutzner-Rexin Horst
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13, 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 11.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 127/18 · Salusfinanz GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 127/18
Wirksam am
15.11.2023
Registerbezug
Fürth, HRB 12219
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 127/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Salusfinanz GmbH, Jungenhofener Straße 2, 91315 Höchstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Kutzner-Rexin Horst
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt auf x EUR.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.10.2023.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 19.016,24 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) x EUR (Regelvergütung). Der vorläufige Verwalter erhält hiervon 25%, §§ 11 InsVV, 63 Abs. 3 InsO.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 15.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 127/18 · Salusfinanz GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 127/18
Wirksam am
15.05.2023
Registerbezug
Fürth, HRB 12219
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 127/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Salusfinanz GmbH, Jungenhofener Straße 2, 91315 Höchstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Kutzner-Rexin Horst, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Lerchenhöhe 12, 96158 Frensdorf/Reundorf
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Fuhst, Königswarterstraße 60, 90762 Fürth wird ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen in Höhe von

x EUR
bewilligt, der auf die endgültige Vergütung anzurechnen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 15.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 127/18 · Salusfinanz GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 127/18
Wirksam am
18.10.2021
Registerbezug
Fürth, HRB 12219
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 127/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Salusfinanz GmbH, Jungenhofener Straße 2, 91315 Höchstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Kutzner-Rexin Horst, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Lerchenhöhe 12, 96158 Frensdorf/Reundorf
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Gründe
Mit Schriftsatz vom 14.10.2021 beantragte der Insolvenzverwalter den vorstehend bewilligten Vorschuss.
Die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters.

Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert und in nächster Zeit nicht abgeschlossen werden kann (§ 9 InsVV).
Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Dem Antrag war daher stattzugeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 18.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12219 HRB 12219: Salusfinanz GmbH, Höchstadt a.d.Aisch, OT Zentbechhofen, Jungenhofener Str. 2, 91315 Höchstadt a.d.Aisch. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2018 hat die Änderung der Ziff. 1 (Sitz) des Gesel…
HRB 12219: Salusfinanz GmbH, Höchstadt a.d.Aisch, OT Zentbechhofen, Jungenhofener Str. 2, 91315 Höchstadt a.d.Aisch. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2018 hat die Änderung der Ziff. 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Adelsdorf. Geschäftsanschrift: Am Fürstenberg 6, 91325 Adelsdorf.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 127/18 · Salusfinanz GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 127/18
Wirksam am
03.08.2018
Registerbezug
Fürth, HRB 12219
IN 127/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Salusfinanz GmbH, Jungenhofener Straße 2, 91315 Höchstadt, vertreten durch den
Geschäftsführer Kutzner-Rexin Horst, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Lerchenhöhe 12, 96158 Frensdorf/Reundorf
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Allfinanzberatung und Vermittlung hinsichtlich Versicherungen
nach § 34 c GewO, Bausparverträgen und Immobilien sowie Anteile § 34 c GewO,
Finanzierungen/Darlehen an Kreditinstitute § 34 i GewO, Beteiligungen nach § 34
f Nr. 1 (Investmentfondanteile), Nr. 2 Anteile an geschlossenen
Investmentvermögen nach KAGB, Nr. 3 (Vermögensanlagen i.D.d. § 1 Abs. 2
VermAnlG), Unternehmensberatung für betriebliche Altersvorsorge,
Unternehmensberatung für Finanzvermittler.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 03.08.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Fuhst
Lina-Ammon-Str. 17, 90471 Nürnberg
Telefon: +49(911)80196934
Telefax: +49(911)80196935
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.10.2018 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.09.2018,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.03.2018 beim Insolvenzgericht Fürth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 03.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12219 HRB 12219: Salusfinanz GmbH, Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2017 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Höchst…
HRB 12219: Salusfinanz GmbH, Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2017 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Höchstadt a.d.Aisch. Geschäftsanschrift: OT Zentbechhofen, Jungenhofener Str. 2, 91315 Höchstadt a.d.Aisch.
Veränderungen
HRB 12219 HRB 12219: Salus Verwaltung GmbH, Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015 hat die Änderung der Ziffern 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesell…
HRB 12219: Salus Verwaltung GmbH, Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015 hat die Änderung der Ziffern 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Salusfinanz GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Allfinanzberatung und Vermittlung hinsichtlich Versicherungen nach § 34 d GewO, Bausparverträgen und Immobilien sowie Anteile § 34 c GewO, Finanzierungen/ Darlehen an Kreditinstitute § 34 i GewO, Beteiligungen nach § 34 f Nr. 1 (Investmentfondsanteile), Nr. 2 Anteile an geschlossenen Investmentvermögen nach KAGB, Nr. 3 (Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG), Unternehmensberatung für betrieblichen Altersvorsorge, Unternehmensberatung für Finanzvermittler.
Veränderungen
HRB 12219 HRB 12219:Salus Verwaltung GmbH, Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf.Einzelprokura: Fischbach, Mario, Beratzhausen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im ei…
HRB 12219:Salus Verwaltung GmbH, Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf.Einzelprokura: Fischbach, Mario, Beratzhausen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kutzner, Kerstin, Frensdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12219 DUB Finanzmakler Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR und die Änderu…
DUB Finanzmakler Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR und die Änderung der §§ 1 und 2 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Salus Verwaltung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Übernahme der Komplementärstellung in der DUB Finanzmakler UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (künftig: Salusfinanz GmbH & Co. KG) und Verwaltung des eigenen Vermögens. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 12219 DUB Finanzmakler Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.400,00 EUR und die Änderu…
DUB Finanzmakler Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.400,00 EUR und die Änderung der Ziff. 3 (Stammkapital) des Musterprotokolls beschlossen. Neues Stammkapital: 12.500,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 12219 DUB Finanzmakler Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2009. Geschäftsanschrift: Am Uttsberg 8, 9…
DUB Finanzmakler Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Adelsdorf, Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2009. Geschäftsanschrift: Am Uttsberg 8, 91325 Adelsdorf. Gegenstand des Unternehmens: Übernahme der Komplementärstellung in der DUB-Finanzconsult Ltd. & Co. KG (künftig: DUB Finanzmakler UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG) und Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kutzner-Rexin, Horst, Frensdorf-Reundorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.