HRB 124334

Sakin Gemüse GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 3809/18 · Sakin Gemüse GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 3809/18
Wirksam am
01.10.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 124334
36s IN 3809/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sakin Gemüse GmbH, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yasin Sakin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 124334
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Die Zustimmung , auf die Weiterverfolgung von Ansprüchen auf Einzahlung der restlichen Stammeinlage gegen die Gesellschafter zu verzichten
2. Die Zustimmung, auf die Weitervefolgung von Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer Herrn Papendick gemäß § 64 GmbHG a.F. in Höhe von 42.736,55 EUR zu verzichten.
3. Die Zustimmung, als neue Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 InsO das Insolvenzsonderkonto bei der Deutschen Bank AG zur IBAN De21 1007 0024 0806 5260 40 zu bestimmen.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.10.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 3809/18 · Sakin Gemüse GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 3809/18
Wirksam am
21.02.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 124334
36s IN 3809/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sakin Gemüse GmbH, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yasin Sakin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 124334
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.03.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36s IN 3809/18 · Sakin Gemüse GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 3809/18
Wirksam am
21.05.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 124334
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36s IN 3809/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sakin Gemüse GmbH,

Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yasin
Sakin,

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister Register-Nr.: HRB
124334
- Schuldnerin -

Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.

Die Mindestvergütung gemäß § 21 InsO i.V.m. § 11 InsVV und die Auslagen gemäß §
8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen des
Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung
unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 5336,95 Euro für die Regelvergütung
nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
festgesetzt.

Die Anhörung erfolgte am 16.4.19 im Internet

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.05.2019

36s IN 3809/18 Amtsgericht Charlottenburg, 21.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36s IN 3809/18 · Sakin Gemüse GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 3809/18
Wirksam am
17.04.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 124334
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36s IN 3809/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sakin Gemüse GmbH,
Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin AG Charlottenburg, HRB 124334
vertreten durch den Geschäftsführer Sakin Yasin

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.4.2019 die
Mindestvergütung (25 % von der Regelvergütung) gemäß § 21 Abs.2 InsOi.V.m. § 11
InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden
Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden
Vermögenswertes in Höhe von Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der
derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.

Die Beteiligten erhalten 3 Wochen, ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
Gelegenheit zum rechtlichen Gehör.

Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

36s IN 3809/18 Amtsgericht Charlottenburg, 17.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 3809/18 · Sakin Gemüse GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 3809/18
Wirksam am
01.03.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 124334
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36s IN 3809/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sakin Gemüse GmbH,
Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin AG Charlottenburg, HRB 124334
vertreten durch den Geschäftsführer Sakin Yasin

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.02.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

36s IN 3809/18 Amtsgericht Charlottenburg, 01.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 124334 B HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 3809/18 · Sakin Gemüse GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 3809/18
Wirksam am
05.02.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 124334
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36s IN 3809/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Sakin Gemüse GmbH,

Amtsgericht Charlottenburg HRB 124334,

Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin,

vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Papendick
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Lebensmittelgroßhandel

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2019 um 10.15 Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Stefan Ludwig
Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis zum 16.04.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf

Mittwoch, 13.03.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Mittwoch, 15.05.2019, 09:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:

Der Antrag ist am 03.08.2018 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.02.2019

36s IN 3809/18 Amtsgericht Charlottenburg, 05.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 3809/18 · Sakin Gemüse GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 3809/18
Wirksam am
09.01.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 124334
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36s IN 3809/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sakin Gemüse GmbH,

Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin,

vertreten durch den Geschäftsführer Yasin Sakin,

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124334,

Geschäftszweig: Handel mit Obst, Gemüse, Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und

Gastronomiebedarf

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 09.01.2019 um 11:15
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Stefan Ludwig
Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen.

Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.01.2019

36s IN 3809/18 Amtsgericht Charlottenburg, 09.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 124334 B HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Sakin, Yasin; Geschäftsführer: 6. Papendick, Andreas, *XX.XX.XXXX, Leipzig; mit der Befugnis die …
HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Sakin, Yasin; Geschäftsführer: 6.
Papendick, Andreas, *XX.XX.XXXX, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 124334 B HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Pehlivan, Nail
HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Pehlivan, Nail
Veränderungen
HRB 124334 B HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Geschäftsführer: 5. Pehlivan, Nail, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis …
HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Geschäftsführer: 5.
Pehlivan, Nail, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 124334 B HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Yurdagül, Yüksel
HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Yurdagül, Yüksel
Veränderungen
HRB 124334 B HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Geschäftsführer: 4. Yurdagül, Yüksel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugni…
HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Geschäftsführer: 4.
Yurdagül, Yüksel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 124334 B HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Sakin, Serkan; Geschäftsführer: 3. Sakin, Yasin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesell…
HRB 124334 B: Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Sakin, Serkan; Geschäftsführer: 3.
Sakin, Yasin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 124334 B Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2012 ist das Stammkapital auf 100…
Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2012 ist das Stammkapital auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen)..
Veränderungen
HRB 124334 B Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Sakin, Memet; Geschäftsführer:; 2. Sakin, Serkan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allei…
Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Sakin, Memet; Geschäftsführer:; 2. Sakin, Serkan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 124334 B Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Firma: Sakin Gemüse GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin Gegenstand: Der Groß- un…
Sakin Gemüse GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin. Firma: Sakin Gemüse GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Beusselstraße 44 n - q, 10553 Berlin Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Lebensmitteln sowie Verpackungsmaterial und Gastronomiebedarf. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Sakin, Memet, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.12.2009.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.