HRA 8339

Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Berleburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
18.06.2025
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Lars Bäcker

Bad Berleburg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH

Bad Berleburg

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Ulrich Bäcker

Bad Berleburg-Rinthe

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-18 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG Bad Berleburg-Rinthe

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 70/25 · Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/25
Wirksam am
21.10.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8339
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8339 eingetragenen Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8758 eingetragene Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH GmbH, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg und die Gesellschafter Herrn Lars Bäcker, und Herrn Ulrich Bäcker,

ist am 14.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit überwunden wurde (§ 208 InsO analog).

25 IN 70/25
Amtsgericht Siegen, 20.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 70/25 · Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/25
Wirksam am
14.08.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8339
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8339 eingetragenen Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8758 eingetragene Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH GmbH, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg und die Gesellschafter Herrn Lars Bäcker, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg und Herrn Ulrich Bäcker, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schneider und Beer, Im Herrengarten 7, 57319 Bad Berleburg

wir die Tagesordnung aus dem Eröffnungsbeschluss vom 01.06.2025 wie folgt ergänzt:

Die Gläubiger können bis zum 01.09.2025 zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens, der Lagerware sowie des Kundenstamms und des Knowhows der Schuldnerin an die TNN-Trade GmbH,

schriftlich bei Gericht eine Stellungnahme einreichen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 13.08.2025 verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 70/25
Amtsgericht Siegen, 14.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 70/25 · Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/25
Wirksam am
11.07.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8339
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8339 eingetragenen Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8758 eingetragene Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH GmbH, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg und die Gesellschafter Herrn Lars Bäcker, und Herrn Ulrich Bäcker,

ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

25 IN 70/25
Amtsgericht Siegen, 11.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 70/25 · Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/25
Wirksam am
04.06.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8339
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8339 eingetragenen Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8758 eingetragene Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH GmbH, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg und die Gesellschafter Herrn Lars Bäcker, und Herrn Ulrich Bäcker,

Geschäftszweig: Betrieb eines Sägewerks sowie die Weiterverarbeitung von Holzerzeugnissen jeder Art und der Handel damit

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 09:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jens Lieser, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, Telefon: 0221/34806702, Fax: 0221 34806704.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 01.09.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

25 IN 70/25
Siegen, 01.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 70/25 · Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/25
Wirksam am
20.03.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8339
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8339 eingetragenen Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8758 eingetragene Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH GmbH, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg und die Gesellschafter Herrn Lars Bäcker, und Herrn Ulrich Bäcker,

Geschäftszweig: Betrieb eines Sägewerks sowie die Weiterverarbeitung von Holzerzeugnissen jeder Art und der Handel damit

ist am 20.03.2025, um 14:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens Lieser, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

25 IN 70/25
Amtsgericht Siegen, 20.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 8339 Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG, Bad Berleburg-Rinthe, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg-Rinthe.(Nicht eingetragener Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Sägewerks sowie die Weiterverarbeitung …
Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG, Bad Berleburg-Rinthe, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg-Rinthe.(Nicht eingetragener Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Sägewerks sowie die Weiterverarbeitung von Holzerzeugnissen jeder Art und der Handel damit.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH, Sitz: Bad Berleburg-Rinthe (Amtsgericht Siegen HR B 8758), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.