HRB 4540

Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oberlungwitz

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Registerdaten

Sitz
Oberlungwitz
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 586/21 · Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/21
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 4540
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 4540 eingetragenen Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Tilmes,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei in den Media Docks, Willy-Brandt-Allee 31 d, 23554 Lübeck

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bielefeld, Werner-Bock-Straße 8, 33602 Bielefeld wie folgt festgesetzt.

Vergütung ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischenn 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 150,00 EUR angemessen ist. Für 13 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs.2 InsO i.V.m. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 eingesehen werden.

43 IN 586/21
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 586/21 · Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/21
Wirksam am
19.03.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 4540
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 4540 eingetragenen Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Tilmes

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 586/21
Amtsgericht Bielefeld, 18.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 43 IN 586/21 · Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/21
Wirksam am
16.09.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 4540
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 4540 eingetragenen Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Tilmes

Verwalter: Rechtsanwalt Bero-Alexander Lau, White & Case GbR, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld,

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld wie folgt festgesetzt:

Vergütung .... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR

Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Vorschuss vom 18.12.2023 i.H.v. ... EUR.

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag i.H.v. ... EUR der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 04.10.2021 bis zum 28.12.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 2.740.104,92 EUR. Die verwaltete Masse wurde durch das Sachverständigengutachten der Mentor AG vom 03.12.2024 , die durch das Insolvenzgericht mit der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Zeitraum 04.10.2021 bis 27.12.2021) sowie der Bestimmung der dem Vergütungsantrag zugrunde gelegten Teilungsmasse beauftragt worden war, bestätigt.

Hinsichtlich des Gegenvortrages des organschaftlichen Vertreters der Schuldnerin vom 14.04.2025, dass diverse Gegenstände nicht in die Teilungsmasse eingerechnet werden dürfen, wurde die Mentor AG erneut mit der Stellungnahme beauftragt. Diese ist mit Schreiben vom 28.07.2025 erfolgt.
Danach ist die Frage der Belastung von Vermögenswerten mit Drittrechten und die Klärung, wer Drittrechtsinhaber ist, für den Einbezug dieser Vermögenswerte in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht entscheidend. Gem. § 11 Abs.1 S.2 InsVV werden Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus-und Absonderungsrechte (Rechte Dritter) bestehen, dem Vermögen nach Satz1 hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst.
Eine erhebliche Befassung mit den streitigen Aus- und Absonderungsrechten ist alleine schon aufgrund der Unternehmensfortführung im vorläufigen Verfahren gegeben (vgl. Vergütungsantrag vom 24.02.2025 sowie ergänzende Stellungnahme des Insolvenzverwalters vom 02.06.2025). Ob die in Frage stehenden Massegegenstände tatsächlich massezugehörig sind, ist in diesem Fall zudem nicht entscheidend.
Allein der Vortrag des organschaftlichen Vertreters der Schuldnerin, dass diverse Gegenstände nicht der Insolvenzmasse zuzurechnen sind, zeigt, dass der Insolvenzverwalter sich in erheblichem Maße mit der Zugehörigkeit dieser Gegenstände beschäftigen musste. Selbst, wenn das Zivilgericht, welches über die Massezugehörigkeit gem. § 35 InsO im Streitfall zu entscheiden hat, letztlich feststellen sollte, dass die Gegenstände nicht massezugehörig sind, so hat der vorläufige Insolvenzverwalter sich mit diesen Gegenständen doch allein aufgrund des streitigen Vortrags sowie der Prüfung der einschlägigen Verträge in erheblichem Maße beschäftigt.
Das verwaltete Vermögen betrug somit 2.740.104,92 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach ... EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 25 133,08 EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 295 % und damit auf den Betrag von ... EUR gerechtfertigt
, da der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters durch die Festsetzung einer angemessenen Vergütung Rechnung zu tragen ist. Dies ist insbesondere durch die Bemessung der Zu- und Abschläge zu gewährleisten. Die in dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 24.02.2025 aufgeführten Zuschläge sind nicht für sich allein, sondern übergreifend zu betrachten.
Die Schuldnerin war ein konzernrechtlich verflochtenes Unternehmen mit 141 Mitarbeitern, welches der Heinze-Unternehmensgruppe angehörte, die sich insgesamt in Insolvenz befindet. Der vorläufige Insolvenzverwalter begleitete während des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Geschäftsfortführung und hatte dabei umgehend die Liquidität sicher zu stellen. Das Vertrauen der Kunden, Lieferanten und der Belegschaft war wieder herzustellen. Nahezu alle Dienstleister machten die Wiederaufnahme ihrer Arbeiten von der Erteilung persönlicher Zahlungszusagen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängig. Es bildete sich ein Lieferantenpool.
Das Insolvenzgeld wurde vorfinanziert.
Ein Interimsmanager wurde vor Ort in Oberlungwitz eingesetzt, der über die notwendigen technischen Fähigkeiten verfügte und als täglicher Ansprechpartner für die Belegschaft zur Verfügung stand. Zudem war der vorläufige Insolvenzverwalter regelmäßig persönlich vor Ort.
Die Kaufvertragsverhandlungen des Unternehmens konnte bereits während des vorläufigen Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter verhandelte unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages am 17.12.2021 bzgl. der notwendigen Personalanpassungen unter Einbeziehung des Betriebsrates (incl. Interessenausgleichen, Sozialplänen und Transfergesellschaften).
Bei sämtlichen Tätigkeiten wurde der Insolvenzverwalter durch Dritte unterstützt, deren Dienstleistungen als Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse entlohnt wurden. Dies ist bei einem Verfahren dieser Größenordnung nicht zu beanstanden und i.ü. auch nicht anders möglich. Ein Abschlag von der vorläufigen Insolvenzverwaltervergütung ist in soweit nicht vorzunehmen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.02.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.

43 IN 586/21
Amtsgericht Bielefeld, 27.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 586/21 · Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/21
Wirksam am
24.04.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 4540
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 4540 eingetragenen Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Tilmes, Alter Knick 3, 21521 Wohltorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Steffen Hempel, Wostokweg 62, 08066 Zwickau wie folgt festgesetzt.

Vergütung 1.500,00 EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 100,00 EUR angemessen ist. Für 15 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.500,00 EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 586/21
Amtsgericht Bielefeld, 21.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 586/21 · Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/21
Wirksam am
18.07.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 4540
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 4540 eingetragenen Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Tilmes, Alter Knick 3, 21521 Wohltorf

Verwalter: Rechtsanwalt Bero-Alexander Lau, White & Case GbR, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Warema Kunststofftechnik und Maschinenbau GmbH, Dillberg 33, 97828 Marktheidenfeld wie folgt festgesetzt.

Vergütung ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 200,00 EUR angemessen ist. Für ... Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.

43 IN 586/21
Amtsgericht Bielefeld, 15.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 586/21 · Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/21
Wirksam am
25.05.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 4540
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 4540 eingetragenen Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Tilmes, Alter Knick 3, 21521 Wohltorf

Verwalter: Rechtsanwalt Bero-Alexander Lau, White & Case GbR, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Sparkasse Herford, Auf der Freiheit 20, 32052 Herford vertr. d.Herrn Torsten Kleinert wie folgt festgesetzt.

Vergütung ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 200,00 EUR angemessen ist. Für ... Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.

43 IN 586/21
Amtsgericht Bielefeld, 24.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4540 HRB 4540: Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 28.12.2021, AZ: 43 IN 586/21, ist das Insolven…
HRB 4540: Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 28.12.2021, AZ: 43 IN 586/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 586/21 · Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/21
Wirksam am
28.12.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 4540
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 4540 eingetragenen Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jörg Tilmes, Alter Knick 3, 21521 Wohltorf

Geschäftszweig: Herstellung und Veredlung von Metall- und Kunststoffteilen sowie Veredlung solcher Teile einschließlich deren Montage und Vertrieb

vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Bero-Alexander Lau, White & Case GbR, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.12.2021, um 08:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.09.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.02.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 03.03.2022, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.02.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

43 IN 586/21
Bielefeld, 28.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 586/21 · Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/21
Wirksam am
04.10.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 4540
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 4540 eingetragenen Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Tilmes, Alter Knick 3, 21521 Wohltorf

Geschäftszweig: Herstellung und Veredlung von Metall- und Kunststoffteilen sowie Veredlung solcher Teile einschließlich deren Montage und Vertrieb

ist am 04.10.2021, um 14:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 586/21
Amtsgericht Bielefeld, 04.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 09.12.2008 mit der Heinze-Kunststofftechnik GmbH & C…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 09.12.2008 mit der Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3255 ist durch Vertrag vom 18.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Häp, Markus, Hürt…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Häp, Markus, Hürth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Prokura erloschen: Steinhof, Dietmar, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Prokura erloschen: Steinhof, Dietmar, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eberle, Marc, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Tilmes, J…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eberle, Marc, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Tilmes, Jörg, Reinbek, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Tilmes, Jörg, Reinbek, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz.Geschäftsanschrift: Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsf…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz.Geschäftsanschrift: Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schönewolf, Tilo, Thalheim, *XX.XX.XXXX; Steinhof, Dietmar, Bremen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat am 09.12.2008 mit der Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3255) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz).Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 mit Nachtrag vom 16.09.2008 hat die Änderung des § 12 (Ge…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz, (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz).Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 mit Nachtrag vom 16.09.2008 hat die Änderung des § 12 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Häp, Markus, Hürth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Eberle…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Häp, Markus, Hürth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Eberle, Marc, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Tilmes, Jörg, Reinbek, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2007 hat die Änderung des § 12 (Geschäftsjahr) des Gesellschaf…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2007 hat die Änderung des § 12 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag vom 29.06.2005 mit der Balda AG mit dem Sitz in Bad Oeynhausen ist durch Kündigung zum 28.02.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2007 hat die Änderung des § 12 (Geschäftsjahr) des Gesellschaf…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2007 hat die Änderung des § 12 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Richter, Gottfried, Hohenstein-Ernstthal, *XX.XX.XXXX.
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Richter, Gottfried, Hohenstein-Ernstthal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Häp, Markus, Hürth, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellsc…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Häp, Markus, Hürth, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Die Gesellschaft hat am 29.06.2005 mit der Balda AG mit dem Sitz in Bad Oeynhausen (Amtsgericht Bad Oe…
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Die Gesellschaft hat am 29.06.2005 mit der Balda AG mit dem Sitz in Bad Oeynhausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen ) einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 30.06.2005 und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens hat mit Beschluss vom 29.06.2006 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 4540 Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Merla, Ferdinand, Paderborn, *XX.XX.XXXX.
Sächsische Metall- und Kunststoffveredlungs GmbH, Oberlungwitz (Hofer Straße 96-98, 09353 Oberlungwitz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Merla, Ferdinand, Paderborn, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.