HRB 1013
Sächsische Druckguß GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Beucha
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Registerdaten
- Sitz
- Beucha
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Sächsische Druckguß- und Elektroerzeugnis GmbH Borsdorf
- Sächsische Druckguß GmbH Borsdorf
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 401 IN 1401/19 · Sächsische Druckguß GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1401/19
- Wirksam am
- 02.10.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 1013
Aktenzeichen: 401 IN 1401/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Druckguß GmbH, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 1013
vertreten durch den Geschäftsführer Eduard Jahn
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.11.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 132.373,60 EUR zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind Forderungen auf dem Rang des § 38 InsO in Höhe von 732.373,60 EUR abzüglich der bereits erfolgten Abschlagsverteilung in Höhe von 600.000,00 EUR.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 401 IN 1401/19 · Sächsische Druckguß GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1401/19
- Wirksam am
- 29.12.2021
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 1013
Aktenzeichen: 401 IN 1401/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Druckguß GmbH, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 1013
vertreten durch den Geschäftsführer Eduard Jahn
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 01.02.2022 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 401 IN 1401/19 · Sächsische Druckguß GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1401/19
- Wirksam am
- 14.09.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 1013
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Druckguß GmbH,
Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 1013
vertreten durch den Geschäftsführer Eduard Jahn
- wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters am 14.09.2020 festgesetzt auf
Vergütung . EUR, Auslagen . EUR, Umsatzsteuer . EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
401 IN 1401/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 401 IN 1401/19 · Sächsische Druckguß GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1401/19
- Wirksam am
- 12.11.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 1013
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Druckguß GmbH,
Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 1013
vertreten durch den Geschäftsführer Eduard Jahn
- wird die Veröffentlichung vom 01.11.2019 dahingehend berichtigt, dass es wie
folgt lauten muss:
"wurde am 01.11.2019 um 08.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet."
Die Berichtigung ist aufgrund eines offensichtlichen Übertragungsfehlers
erforderlich.
401 IN 1401/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 12.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1013 HRB 1013: Sächsische Druckguß GmbH, Beucha, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Forderungsprüfung 401 IN 1401/19 · Sächsische Druckguß GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1401/19
- Wirksam am
- 01.11.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 1013
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Druckguß GmbH,
Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 1013
vertreten durch den Geschäftsführer Eduard Jahn
- wurde am 30.10.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341
490369 9, Telefon geschäftlich: 0341 490 365 0, Email geschäftlich:
leipzig@pluta.net
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
27.11.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 248 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|eine eventuelle Betriebsveräußerung gemäß § 162 InsO
|Beauftragung eines Insolvenzplanes nach §§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 18.12.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 18.12.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem
Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der
Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
401 IN 1401/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 01.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 1401/19 · Sächsische Druckguß GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1401/19
- Wirksam am
- 06.08.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 1013
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sächsische Druckguß
GmbH, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 1013
vertreten durch den Geschäftsführer Eduard Jahn
Ergeht am 06.08.2019 nachfolgende Entscheidung:
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
401 IN 1401/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 06.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1013 HRB 1013: Sächsische Druckguß GmbH, Beucha, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2018 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Geändert, nun: Ist nur ei…
HRB 1013 HRB 1013: Sächsische Druckguß GmbH, Beucha, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha. Die Gesellschaft wird durch Liquidatoren vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG. Liquidator: J…
HRB 1013 HRB 1013: Sächsische Druckguß GmbH, Beucha, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha. . Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 1013 HRB 1013: Sächsische Druckguß GmbH, Beucha, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jahn, Daniel, Bad Friedrichshall, *XX.XX.XXXX. Änderung Familienname, bisher Jahn und au…
HRB 1013 Sächsische Druckguß GmbH, Beucha, Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha. Bestellt: Geschäftsführer: Jahn, Melanie, Bad Friedrichshall, *XX.XX.XXXX; Jahn, Daniel, Bad Friedrichshall, *XX.XX.XXXX, jeweils …
HRB 1013 Sächsische Druckguß GmbH, Beucha (Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heller, Hans-Jürgen, Ingenieur für Werkzeugbau, Beucha.
HRB 1013 Sächsische Druckguß GmbH, Borsdorf (Gebrüder-Helfmann-Straße 13, 04824 Beucha). Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.