HRA 201740
Saeb Salam e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Göttingen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Göttingen
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
12 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 201740 HRA 201740: Saeb Salam e.K., Göttingen, Florenz-Sartorius-Str. 6, 37079 Göttingen. (der Vertrieb von Werbeartikeln aller Art, internationaler Handel mit solchen Werbeartikeln, insbesondere unter Einbeziehung…
HRA 201740: Saeb Salam e.K., Göttingen, Florenz-Sartorius-Str. 6, 37079 Göttingen. (der Vertrieb von Werbeartikeln aller Art, internationaler Handel mit solchen Werbeartikeln, insbesondere unter Einbeziehung des arabischen Sprachraumes sowie der Handel mit Maschinen, Werkzeugen und Einrichtungen, die der Herstellung und dem Vertrieb von Werbeartikeln dienen). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Florenz-Sartorius-Str. 6, 37079 Göttingen. Inhaber: Salam, Saeb, Göttingen, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der "Salam Werbung Import und Export GmbH" mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 3355) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017/ 09.03.2018 und des Zustimmungsbeschlusses vom 09.03.2018 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.