HRA 734611

Sadek Gastro e.K.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Böblingen

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Registerdaten

Sitz
Böblingen
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 734611 HRA 734611: Sadek Gastro e.K., Böblingen, Talstraße 18, 71032 Böblingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Sudetenstraße 45, 71032 Böblingen.
HRA 734611: Sadek Gastro e.K., Böblingen, Talstraße 18, 71032 Böblingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Sudetenstraße 45, 71032 Böblingen.
Neueintragungen
HRA 734611 HRA 734611: Sadek Gastro e.K., Böblingen, Talstraße 18, 71032 Böblingen. (Betrieb von Gaststätten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Talstraße 18, 71032 Böblingen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Sa…
HRA 734611: Sadek Gastro e.K., Böblingen, Talstraße 18, 71032 Böblingen. (Betrieb von Gaststätten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Talstraße 18, 71032 Böblingen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Saad Sadek, Sadek, Böblingen, *XX.XX.XXXX. Die "Sadek Gastro GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 243311) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2018 nebst Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf das Vermögen Ihres Alleingesellschafters Sadek Saad Sadek, Böblingen, *XX.XX.XXXX verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.