HRA 9573
Sachsenfenster GmbH & Co. KG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rammenau
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rammenau
- Datenstand
- 2024-12-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-22 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 544 IN 858/18 · Sachsenfenster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 858/18
- Wirksam am
- 13.11.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRA 9573
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsenfenster GmbH & Co. KG,
Niederdorfstraße 56, 01877 Rammenau, Amtsgericht Dresden , HRA 9573
vertreten durch die Komplementärin A. Langhammer Verwaltungs GmbH; d. vertreten
durch den Geschäftsführer Andreas Langhammer
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten
Gelegenheit, bis zum 17.12.2020 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA
Olaf Seidel, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
544 IN 858/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 858/18 · Sachsenfenster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 858/18
- Wirksam am
- 11.07.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRA 9573
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsenfenster GmbH & Co. KG,
Niederdorfstraße 56, 01877 Rammenau, Amtsgericht Dresden , HRA 9573
vertreten durch die Komplementärin A. Langhammer Verwaltungs GmbH; d. vertreten
durch den Geschäftsführer Andreas Langhammer
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht
Dresden anberaumt
auf: Montag, 29.07.2019, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099
Dresden, Olbrichtplatz 1.
Auf der Tagesordnung steht:
Genehmigung des Abschlusses der Vereinbarung vom 05.07.2019 zur
Geschäftsveräußerung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
544 IN 858/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9573 HRA 9573: Sachsenfenster GmbH & Co. KG, Rammenau, Niederdorfstr. 56, 01877 Rammenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.08.2018, AZ: 532 IN 858/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen d…
Forderungsprüfung 544 IN 858/18 · Sachsenfenster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 858/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRA 9573
532/544 IN 858/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsenfenster GmbH & Co. KG,
Niederdorfstraße 56, 01877 Rammenau, Amtsgericht Dresden , Registergericht
Dresden, Register-Nr.: HRA 9573
vertreten durch die Komplementärin A. Langhammer Verwaltungs GmbH; d. vertreten
durch den Geschäftsführer Andreas Langhammer
- wurde am 01.08.2018 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Olaf Seidel, Am Schießhaus 1, 01067 DresdenTelefon geschäftlich:
0351 49185 0 Telefax: 0351 49185 99 Email geschäftlich: dresden@worako.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
04.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes
(§ 248 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 23.10.2018, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf
Dienstag, 23.10.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 858/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9573 HRA 9573: Sachsenfenster GmbH & Co. KG, Rammenau, Niederdorfstr. 56, 01877 Rammenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 20.06.2018, AZ: 532 IN 858/18, wurde der Beschluss vom 11.06.2018 über die An…
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 858/18 · Sachsenfenster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 858/18
- Wirksam am
- 21.06.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRA 9573
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sachsenfenster GmbH &
Co. KG, Niederdorfstraße 56, 01877 Rammenau, Amtsgericht Dresden , HRA 9573
vertreten durch die Komplementärin A. Langhammer Verwaltungs GmbH; d. vertreten
durch den Geschäftsführer Andreas Langhammer
- ergeht am 20.06.2018 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird
gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1.Alt. in Erweiterung der mit Beschluss vom 11.06.2018
angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungserfordernis nunmehr
heute um 15.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Verfügungsbefugnis
angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis wird
bestellt
Rechtsanwalt Olaf Seidel, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden (www.worako.de)
2. Gegen die Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet.
Der Schuldnerin wird verboten, über ihr Vermögen zu verfügen (allgemeines
Verfügungsverbot nach § 21 Abs.2 Nr.2 1.Alt. InsO). Hierdurch ist der
Schuldnerin untersagt, über ihre Vermögensgegenstände zu verfügen, insbesondere
diese zu veräußern oder zu belasten, Forderungen einzuziehen oder abzutreten.
Nach Erlass dieses Beschlusses getroffenen Verfügungen der Schuldnerin sind
unwirksam. Die Verwaltungs -und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Er hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu
erhalten.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Unternehmen der Schuldnerin bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 858/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9573 HRA 9573: Sachsenfenster GmbH & Co. KG, Rammenau, Niederdorfstr. 56, 01877 Rammenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 11.06.2018, AZ: 532 IN 858/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestell…
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 858/18 · Sachsenfenster GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 858/18
- Wirksam am
- 11.06.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRA 9573
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sachsenfenster GmbH &
Co. KG, Niederdorfstraße 56, 01877 Rammenau, Amtsgericht Dresden , HRA 9573
vertreten durch die Komplementärin A. Langhammer Verwaltungs GmbH; d. vertreten
durch den Geschäftsführer Andreas Langhammer
- wurde am 11.06.2018 um 14:15 Uhr Olaf Seidel, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden,
Website www.worako.de, Telefon geschäftlich 0351 49185 0, Telefax 0351 49185
99, Email geschäftlich dresden@worako.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
Die Einzelzwangsvollstreckung wurde eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
532 IN 858/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9573 HRA 9573: Sachsenfenster GmbH & Co. KG, Rammenau, Niederdorfstr. 56, 01877 Rammenau. Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts des früheren Inhabers Fensterwerk GmbH (Amtsgericht Dresden HRB 3942) begründete…
HRA 9573 HRA 9573: Sachsenfenster GmbH & Co. KG, Rammenau, Niederdorfstr. 56, 01877 Rammenau. (Herstellung, Vertrieb, Gebrauchsüberlassung, Aufstellen und Installation, Groß- und Einzelhandel von Fenstern, Türen und …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.