HRB 38607

Sachsen21 Bau-GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schäferstr. 58, 01067 Dresden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dresden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.03.2023
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Hasan Turan

Dresden

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-25

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Innenausbau, insbesondere Estricharbeiten, Trockenbau und Fliesenarbeiten, sowie Abbruch- und Fassadenarbeiten und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 549 IN 46/23 · Sachsen21 Bau-GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 46/23
Wirksam am
19.12.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 38607
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 46/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:

Das Verfahren wurde am 20.03.2023 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.12.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 42.545,15 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 37 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 19.12.2025 festgesetzt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 549 IN 46/23 · Sachsen21 Bau-GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 46/23
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 38607
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 46/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 25.11.2025 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 549 IN 46/23 · Sachsen21 Bau-GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 46/23
Wirksam am
21.03.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 38607
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 532 IN 46/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan

- wurde am 20.03.2023 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Mirko Lehnert, c/o Schiebe und Collegen Judeichstraße 6, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dresden@schiebe.de Telefon geschäftlich: 0351 2644 179 0 Telefax: 0351 2644 179 9

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.05.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 20.06.2023 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 38607 HRB 38607: Sachsen21 Bau-GmbH, Dresden, Schäferstr. 58, 01067 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2019. Geschäftsanschrift: Schäferstr. 58, 01067 Dresden. Gegenstan…
HRB 38607: Sachsen21 Bau-GmbH, Dresden, Schäferstr. 58, 01067 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2019. Geschäftsanschrift: Schäferstr. 58, 01067 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Innenausbau, insbesondere Estricharbeiten, Trockenbau und Fliesenarbeiten, sowie Abbruch- und Fassadenarbeiten und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Turan, Hasan, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.