HRB 22861
Sachsen Guss GmbH
aktuell 55 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Obere Hauptstraße 228-230, 09228 ChemnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.08.2024
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Josef Ramthun
Göttingen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Sachsen Guss GmbH Zweigniederlassung Kitzingen
Kitzingen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Flender Guss Verwaltungs GmbH Chemnitz
- Flender Guss GmbH Chemnitz
- Siemens Gusstechnik GmbH Chemnitz
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Gießerei und sonstiger metallverarbeitender Tätigkeiten und dabei insbesondere das Entwickeln, Produzieren und Vertreiben von Formguss-Erzeugnissen jedweder Art, Herstellung der dafür erforderlichen Werkzeuge, Modelle und Formen sowie Bearbeitung von Formguss-Erzeugnissen und anderen Rohmaterialien bis zur Montagefertigkeit, Durchführung von Teil- und Komplettmontage von Gusskomponenten sowie Beratung von Kunden in allen Fragen der Gusskomponentenherstellung und -bearbeitung sowie in allen Fragen der Metallverarbeitung. Halten, Verwalten, Bewirtschaften, Vermieten, Verpachten, Erwerben und Veräußern von Flächen/Immobilien, Wirtschaftsgütern jedweder Art und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 04.06.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
Es wurde am 03.06.2026 die Vergütung des (vorläufigen) Gläubigerausschussmitgliedes Rechtsanwalt N. Brunner gemäß § 17 InsVV und Auslagen sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 02.06.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
Es wurde am 01.06.2026 die Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes Rechtsanwalt U. Bildl gemäß § 17 InsVV und Auslagen sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
wurde am 29.04.2026 die Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG gemäß § 17 InsVV und Auslagen sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
wurde am 29.04.2026 die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes Rechtsanwalt U. Bildl gemäß § 17 InsVV und Auslagen sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
wurde am 29.04.2026 die Vergütung des (vorläufigen) Gläubigerausschussmitgliedes Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Chemnitz gemäß § 17 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
wurde am 29.04.2026 die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG gemäß § 17 InsVV und Auslagen sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 16.04.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
wurde am 15.04.2026 die Regelvergütung des Sachwalters gemäß § 12 InsVV nebst einem Zuschlag in Höhe von 100 % gemäß 3 InsVV und Auslagen nach §§ 4,8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 16.04.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
wurde am 15.04.2026 die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters gemäß § 12a InsVV nebst einem Zuschlag in Höhe von 65 % gemäß 3 InsVV analog und Auslagen nach §§ 12 Abs. 3, 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 08.01.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters sowie des Sachwalters beantragt. Die Anträge können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.01.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 22.12.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
haben die Gläubigerausschussmitglieder Bundesagentur für Arbeit, Rechtsanwalt Bildl sowie Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG mit Schriftsätzen vom 25.11.2025 sowie 01.12.2025 die Festsetzung ihrer Vergütung für die Tätigkeit als vorläufige Gläubigerausschussmitglieder sowie Gläubigerausschussmitglieder beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.01.2026.
Die vollständigen Anträge können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 10.11.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
wurde mit Beschluss vom 06.11.2025
der vom Sachwalter am 13.10.2025 vorgelegte Insolvenzplan bestätigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, steht den Gläubigern, der Schuldnerin und, wenn diese keine natürliche Person ist, den an der Schuldnerin beteiligten Personen die sofortige Beschwerde (nachfolgend Beschwerde) zu.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen
hat,
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne
Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3
InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 20.10.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
ergeht am 17.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH hat der Sachwalter einen Insolvenzplan vorgelegt. Die Vorlage des Insolvenzplans ist zulässig.
2.
Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf
Donnerstag, den 06.11.2025, 10.00 Uhr Sitzungssaal 3.011
Mit der Terminsbestimmung wird den Beteiligten gemäß § 232 Abs. 1 InsO eine Frist zur Stellungnahme bis zum 27.10.2025 gesetzt (§ 235 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Stellungnahmen zum Plan nach § 232 InsO sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt (§ 234 InsO).
3.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
a. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen
hat
und
b. gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 3 InsO).
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 16.10.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
ergeht am 15.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss vom 07.10.2025 wird aufgehoben.
2. Gläubiger nachrangiger Forderungen in der Rangklasse des § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 InsO werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich zweifach bis zum 27.10.2025 bei dem Sachwalter unter Angabe des Betrages und Grundes der Forderung anzumelden. In der Anmeldung ist die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO anzugeben.
3. Für die Prüfung der nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 InsO und der ggf. noch eingehenden nicht nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.11.2025 der Höhe und / oder dem Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 07.10.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
ergeht am 07.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.11.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
2. Gläubiger nachrangiger Forderungen werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich zweifach bis zum 28.10.2025 bei dem Sachwalter unter Angabe des Betrages und Grundes der Forderung anzumelden. In der Anmeldung ist die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
3. Für die Prüfung der nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO und der ggf. noch eingehenden nicht nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.11.2025 der Höhe und / oder dem Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Gründe:
...
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 08.08.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
ergeht am 07.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Der vorläufige Gläubigerbeschluss vom 01.08.2024 wird wie folgt berichtigt:
Anstelle von bisher:
INRO Industrierohstoffe GmbH
vertr. d. d. GFin Doris Westarp
Leiderer Straße 12
63811 Stockstadt a. Main
Verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt Ullrich Bildl
Der Betriebsrat der Sachsen Guss GmbH
vertr. d. d. Betriebsratsvorsitzenden vetr.d. RA Brunner
Maxstraße 8
01067 Dresden
lautet es richtig:
Herr Rechtsanwalt Ullrich Bildl
als Vertreter der
INRO Industrierohstoffe GmbH
Kanzlei Bildl und Kollegen
Steinbachtal 2b
97082 Würzburg
Ulrich.Bildl@bildl.com
Herr Rechtsanwalt Norman Brunner
als Vertreter des Betriebsrates der Sachsen Guss GmbH
Kanzlei Schindele, Gerstner und Kollegen
Maxstraße 8,
01067 Dresden
n.brunner@raseg-dresden.de.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 404 IN 769/24 · Sachsen Guss GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 404 IN 769/24
- Wirksam am
- 01.08.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22861
Aktenzeichen: 404 IN 769/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen Guss GmbH, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22861
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Ramthun
ergeht am 01.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Betrieb einer Gießerei u sonstiger metallverarbeitender Tätigkeiten) wird am 01.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3558890
Telefax: 0371 35588910
Email geschäftlich: chemnitz@wallnerweiss.de
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 20.09.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 01.11.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal E.006, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Karl, Josef Albin, Altertheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Boldau, Harry Hans-Ulrich, Chemnitz OT Wittgensdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Prokura erloschen: Göllnitz, Axel, Bielefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Liske, Lars, Markranstädt, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Prokura erloschen: Deinat, Horst, Kitzingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Prokura erloschen: John, Ronny, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Deinat, Horst, Kitzingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bosky, Rainer Horst, Lohr, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Am 08.02.2017 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 Gmb…
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Prokura erloschen: Schindler, Klaus, Aue, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2016 hat die Änderung Ziffer 14 Abs. 1 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages be…
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Schönherr, Guntram, Zwickau, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Prokura erloschen: Kulbe, Oliver, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: John, Ronny, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861: Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.974.000,00 EUR auf 2.000.000,00 EUR und…
HRB 22861 HRB 22861:Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz.Bestellt: Geschäftsführer: Boldau, Harry Hans-Ulrich, Chemnitz OT Wittgensdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 22861 HRB 22861:Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bittermann, Klaus, Lohr a.Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861:Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kulbe, Oliver, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 22861 HRB 22861:Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Winkler, Fritz, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bittermann, Klaus, Lohr a.Ma…
HRB 22861 Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Göllnitz, Axel, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbe…
HRB 22861 Sachsen Guss GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228-230, 09228 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Bosky, Rainer Horst, Lohr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellsc…
HRB 22861 Siemens Gusstechnik GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228 - 230, 09228 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2013 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Insbesondere wurden geändert: §§ 1 (Fir…
HRB 22861 Siemens Gusstechnik GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228 - 230, 09228 Chemnitz. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.04.2007 mit der Siemens Aktiengesellschaft (Gesamtrechtsnachfolgerin nac…
HRB 22861 Siemens Gusstechnik GmbH, Chemnitz, Obere Hauptstraße 228 - 230, 09228 Chemnitz. Am 08.02.2013 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.