HRB 82996

SaC - Share a Camper GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70j IN 54/24 · SAC - Share a Camper GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70j IN 54/24
Wirksam am
06.05.2025
Registerbezug
Köln, HRB 82996
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 54/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82996 eingetragenenSAC - Share a Camper GmbH, Am Rotböll 17 - 19, 64331 Weiterstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Dahlmann, 71A Lancaster St, Bentleigh East, VIC 3165, Australien

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.04.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 eingesehen werden.

70j IN 54/24
Amtsgericht Köln, 06.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70j IN 54/24 · SAC - Share a Camper GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70j IN 54/24
Wirksam am
21.06.2024
Registerbezug
Köln, HRB 82996
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 54/24

Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82996 eingetragenen SAC - Share a Camper GmbH, Am Rotböll 17 - 19, 64331 Weiterstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Dahlmann,

Geschäftszweig: die Bereitstellung von Internet-Plattformen zur Vermittlung von Gegenständen zwischen Privatleuten und ggf. Unternehmen sowie der Aufbau von Communities

wird wegen Überschuldung heute, am 20.06.2024, um 10:58 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln, Telefon: 0221 966938 20, Fax: 0221 966938 49.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der

der 21.08.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:

die National-Bank Aktiengesellschaft, geschäftsansässig: Bredeneyer Kreuz 1-3, 45133 Essen, IBAN: DE37360200300008960720, BIC: NBAGDE3EXXX.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70j IN 54/24
Köln, 20.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70j IN 54/24 · SAC - Share a Camper GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70j IN 54/24
Wirksam am
15.03.2024
Registerbezug
Köln, HRB 82996
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 54/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82996 eingetragenen SAC - Share a Camper GmbH, Am Rotböll 17 - 19, 64331 Weiterstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Dahlmann,

Geschäftszweig: die Bereitstellung von Internet-Plattformen zur Vermittlung von Gegenständen zwischen Privatleuten und ggf. Unternehmen sowie der Aufbau von Communities

ist am 14.03.2024, um 18:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70j IN 54/24
Amtsgericht Köln, 14.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Werderstraße 31, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Rotböll 17-19, 64331 Weiterstadt. Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Geschäftsführer: Dahlmann…
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Werderstraße 31, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Rotböll 17-19, 64331 Weiterstadt. Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Geschäftsführer: Dahlmann, Florian, Epping / Australien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Dürener Straße 295, 50935 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Werderstraße 31, 50672 Köln.
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Dürener Straße 295, 50935 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Werderstraße 31, 50672 Köln.
Veränderungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Dürener Straße 295, 50935 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Bartel, Jan Christian, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Dürener Straße 295, 50935 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Bartel, Jan Christian, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dürener Straße 295, 50935 Köln.
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dürener Straße 295, 50935 Köln.
Veränderungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Aufgrund der durch die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2016 erteilten Ermächtigung - genehmigtes Kapital 2016 - ist die Erhö…
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Aufgrund der durch die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2016 erteilten Ermächtigung - genehmigtes Kapital 2016 - ist die Erhöhung des Stammkapitals um 2.244,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) entsprechend geändert und § 3 a (Genehmigtes Kapital) gestrichen. 58.164,00 EUR.
Veränderungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.01.2016 beschlossen, das Kapital der Gesellschaft um 10.465,00 EUR auf 55.920,00 EUR zu …
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.01.2016 beschlossen, das Kapital der Gesellschaft um 10.465,00 EUR auf 55.920,00 EUR zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neugefasst, insbesondere wurde die Schaffung eines genehmigten Kapitals und eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages durch § 3a (Genehmigtes Kapital 2016) beschlossen. 55.920,00 EUR. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2016 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.244,00 (in Worten: Euro zweitausendzweihundertvierundvierzig) gegen Bareinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu insgesamt 2.244 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Das Bezugsrecht der Gesellschafter ist ausgeschlossen. Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile aus dem Genehmigten Kapital 2016 ist ausschließlich die Gesellschafterin Werkdigital zugelassen. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung(en) aus dem Genehmigten Kapital 2016 festzulegen sowie den Gesellschaftsvertrag entsprechend der Inanspruchnahme zu beschließen.
Veränderungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Die Gesellschafterversammlung hat am 25.03.2015 beschlossen, das Kapital um 20.455,00 EUR auf 45.455,00 EUR zu erhöhen und entsp…
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Die Gesellschafterversammlung hat am 25.03.2015 beschlossen, das Kapital um 20.455,00 EUR auf 45.455,00 EUR zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Desweiteren wurde § 6 des Gesellschaftsvertrages ersatzlos gestrichen und die Nummerierung angepasst. § 6 (Gesellschafterversammlung, Jahresabschluss, Gewinnverteilung) des jetzigen Gesellschaftsvertrages wurde in Abs. 1 und 7 geändert. 45.455,00 EUR.
Veränderungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Berrenrather Straße 474, 50937 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahlmann, Bernhard Josef, Finn…
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Berrenrather Straße 474, 50937 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahlmann, Bernhard Josef, Finnentrop, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dahlmann, Florian, Finnentrop, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dahlmann, Florian, Finnentrop, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 82996 HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Berrenrather Straße 474, 50937 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2014. Geschäftsanschrift: Berrenrather Straße 474, 50937…
HRB 82996: SaC - Share a Camper GmbH, Köln, Berrenrather Straße 474, 50937 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2014. Geschäftsanschrift: Berrenrather Straße 474, 50937 Köln. Gegenstand: die Bereitstellung von Internet-Plattformen zur Vermittlung von Gegenständen zwischen Privatleuten und ggf. Unternehmen sowie der Aufbau von Communities zum Teilen von Erfahrungen, Routen und Bildern zum Thema Reisen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bartel, Jan Christian, Köln, *XX.XX.XXXX; Dahlmann, Bernhard Josef, Finnentrop, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dahlmann, Florian, Finnentrop, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.