HRA 12885

Sabet Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 288/05 · Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 288/05
Wirksam am
09.05.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRA 12885
2 IN 288/05

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. Antragstellung nach § 59 InsO auf Entlassung des Insolvenzverwalters
aus wichtigem Grund
2. Für den Fall der Entlassung des Insolvenzverwalters in der Gläubigerversammlung
vom 26.05.2025: Antrag auf Bestellung eines anderen Insolvenzverwalters
3. Anregung der Einholung eines weiteren Gutachtens zu den Fragestellungen des
Insolvenzgerichts aus dem Beschluss vom 18.08.2022
wird bestimmt auf

Montag, 26.05.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Gründe:

Folgende Gläubiger haben die Einberufung der Gläubigerversammlung beantragt:
Gläubiger Nr. 3 Hafez Sabet mit einer endgültig bestrittenen Forderung von 14.456.903,32 €
Gläubiger Nr. 4 Sam Sabet (nach Abtretung der Forderung von Behnam Sadeghian) mit einer bestrittenen Forderung von 1.500.000,00 €
Gläubiger Nr. 5 Dr. Haleh Sabet mit einer bestrittenen Forderung von 829,40 €
Gläubiger Nr. 6 Dr. Sabet Consulting GmbH mit einer bestrittenen Forderung von 1.785.000,00 €
Bezüglich der Forderung Nr. 4 ist in der Tabelle noch der ursprüngliche Gläubiger Behnam Sadeghian eingetragen. Eine Abschrift der Abtretungsvereinbarung über die Abtretung der Forderung von Behnam Sadeghian an Sam Sabet wurde vorgelegt.
Nachdem die Forderungen Nr. 1 und Nr. 2 in voller Höhe zurückgenommen wurden, sind aktuell Forderungen in Höhe von insgesamt 17.742.886,72 € angemeldet. Von diesen sind Forderungen in Höhe von 17.742.732,72 € bestritten, nämlich sämtliche Forderungen der Antragsteller. Lediglich die Forderung Nr. 7 der FOROS Unternehmensberatungs GmbH & Co. KG in Höhe von 154,00 € ist in voller Höhe festgestellt.
Nach der Entscheidung des BGH vom 14.10.2004, IX ZB 114/04 hat das Insolvenzgericht auch diejenigen Gläubiger als antragsberechtigt zu behandeln, deren angemeldete Forderungen endgültig bestritten worden sind. Den Gläubigern Nr. 3, 4, 5 und 6 ist somit grundsätzlich ein Antragsrecht auf Einberufung einer Gläubigerversammlung zuzubilligen.
Zwar kann die Antragstellung in diesem Stadium des Verfahrens - die Schlussunterlagen liegen vor und es wurde eine Sachverständige mit der Prüfung der Schlussrechnung beauftragt - als missbräuchlich erscheinen. Jedoch reicht die lediglich abstrakte Missbrauchsmöglichkeit nach der oben genannten Entscheidung des BGH nicht aus, um das Antragsrecht für nicht festgestellte Forderungen generell zu verneinen.
Die Abtretungsvereinbarung bezüglich der Forderung Nr. 4 wurde bislang nur per beA übersandt. Das Original liegt hier nicht vor. Selbst ohne Berücksichtigung des Antrags des Gläubigers Nr. 4 wird der nach § 75 Abs. 1 Nr. 4 InsO erforderliche Anteil von zwei Fünfteln der Summe der angemeldeten Forderungen von den antragstellenden Gläubigern jedoch erreicht.
Nach Rücknahme der Forderungen Nr. 1 und 2 beträgt die Summe der angemeldeten Forderungen 17.742.886,72 €. Die Summe der Forderungen der Gläubiger Nr. 3, 5 und 6 beträgt 16.242.732,72 €.
Dem Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung war daher zu entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 09.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 288/05 · Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 288/05
Wirksam am
23.10.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRA 12885
2 IN 288/05__________________________________________________________________
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -
________________________________________________________________________
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von .6.700.000 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 20 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit [___] % der Regelvergütung zur Festsetzung beantragt. Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 288/05 · Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 288/05
Wirksam am
21.10.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRA 12885
2 IN 288/05
________________________________________________________________________
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 156.219,92 EUR zugrunde.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit [_30__] % der Regelvergütung zzgl. Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 288/05 · Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 288/05
Wirksam am
30.07.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRA 12885
2 IN 288/05

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 29.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 30.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 288/05 · Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 288/05
Wirksam am
05.05.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRA 12885
2 IN 288/05

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet
Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Huschmand Sabet, verstorben am 25.03.2016,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 20.01.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 26.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 288/05 · Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 288/05
Wirksam am
01.12.2016
Registerbezug
Stuttgart, HRA 12885
2 IN 288/05
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart,
vertreten durch die Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Huschang Sabet, Maybachstraße 16, 70469
Stuttgart

und Huschmand Sabet, Robert-Bosch-Straße 47, 70192 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 20323
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wiedemann & Kohnen, Eupener Straße 181, 52066 Aachen, Gz.: 00527/
13
wi/ho
-
-
1. Die Prüfung der bis 13.01.2017 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.01.2017 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
-

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.12.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 288/05 · Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 288/05
Wirksam am
01.09.2016
Registerbezug
Stuttgart, HRA 12885
2 IN 288/05

Beschluss
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart,
vertreten durch die Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Huschang Sabet, Maybachstraße 16, 70469
Stuttgart
und Huschmand Sabet, Robert-Bosch-Straße 47, 70192 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 20323
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wiedemann & Kohnen, Eupener Straße 181, 52066 Aachen, Gz.: 00527/
13
wi/ho
-
-
1. Die Prüfung der bis 27.09.2016 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.10.2016 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
-

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.09.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.