HRB 15099

S.U.N. gGmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rosa-Luxemburg-Straße 26, 03238 Finsterwalde

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Finsterwalde
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
28.01.2021
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Ulrike Krause

Teltow

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-26

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Flüchtlings- und Integrationshilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Bildung, der Kunst und Kultur sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für gemeinnützige Zwecke.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 63 IN 323/25 · S.U.N. gGmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 323/25
Wirksam am
26.01.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 15099
63 IN 323/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

S.U.N. gGmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 26, 03238 Finsterwalde, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Krause
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 15099 CB
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung zur Hauptsache kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 23.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 15099 CB HRB 15099 CB: S.U.N. gGmbH, Finsterwalde, Rosa-Luxemburg-Straße 26, 03238 Finsterwalde. Name der Firma: S.U.N. gGmbH; Sitz der Firma: Finsterwalde; Geschäftsanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 26, 03238 Finster…
HRB 15099 CB: S.U.N. gGmbH, Finsterwalde, Rosa-Luxemburg-Straße 26, 03238 Finsterwalde. Name der Firma: S.U.N. gGmbH; Sitz der Firma: Finsterwalde; Geschäftsanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 26, 03238 Finsterwalde; Gegenstand: Die Flüchtlings- und Integrationshilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Bildung, der Kunst und Kultur sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für gemeinnützige Zwecke. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Krause, Ulrike, geb. Lortz, *XX.XX.XXXX, Teltow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.10.2015; 22.12.2015
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 28550 P) nach Finsterwalde verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 22.12.2015

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.