HRB 761365

RYM GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reutlingen

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Registerdaten

Sitz
Reutlingen
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. RYM GmbH Albstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 114/18 · RYM GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 114/18
Wirksam am
28.08.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 761365
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RYM GmbH (Registergericht: Stuttgart HRB 761365), Albstr. 87, 72764 Reutlingen wird das Verfahren mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, den 27. August 2025
Az.: 63 IN 114/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 114/18 · RYM GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 114/18
Wirksam am
16.04.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 761365
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RYM GmbH (Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HR B 761365), Albstr. 87, 72764 Reutlingen sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Brune - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 27 Zustellungen á 4,00 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 5.987,24 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 10. April 2025
Az.: 63 IN 114/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 114/18 · RYM GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 114/18
Wirksam am
28.07.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 761365
In dem Insolvenzverfahren der RYM GmbH (Registergericht: Stuttgart HR B 761365), vertreten durch die Geschäftsführerin, Albstr. 87, 72764 Reutlingen hat das Insolvenzgericht Herr Rechtsanwalt Dr. Tim Brune, Königstr. 17, 01097 Dresden zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Die bisherige Insolvenzverwalterin ist verstorben.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, den 26. Juli 2022
Az.: 63 IN 114/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 114/18 · RYM GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 114/18
Wirksam am
15.04.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 761365
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RYM GmbH, Albstr. 87, 72764
Reutlingen wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht
geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1
InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
05.05.2020 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu
prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1
InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts
Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 27. März 2020
Az.: 63 IN 114/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 114/18 · RYM GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 114/18
Wirksam am
15.10.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRB 761365
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RYM GmbH (Registergericht:
Stuttgart HRB 761365), Albstr. 87, 72764 Reutlingen ist am 11.10.2018 bei
Gericht die Anzeige der Verwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 12. Oktober 2018
Az.: 63 IN 114/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 761365 HRB 761365: RYM GmbH, Reutlingen, Albstraße 87, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Cottbus, 63 IN 114/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs.…
HRB 761365: RYM GmbH, Reutlingen, Albstraße 87, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Cottbus, 63 IN 114/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 114/18 · RYM GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 114/18
Wirksam am
10.07.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRB 761365
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RYM GmbH (Registergericht:
Stuttgart HRB 761365), Geschäftszweig: Beförderung von Gütern zu Lande oder auf
Flüssen oder auf Binnengewässern im Güternah- und Güterfernverkehr
einschließlich grenzüberschreitendem Verkehr, Albstr. 87, 72764 Reutlingen,
eingetragener Sitz: Reutlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau
Ulrike Symanzik, Welzower Straße 4 a, 03048 Cottbus wurde am 06.07.2018, um
14:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097
Dresden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.09.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen
und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.09.2018 zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht
Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche
Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten
Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und
auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des
Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, der 26. September 2018 um 13:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person
des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus
der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163
InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), die
Ermächtigung der Insolvenzverwalterin gem. § 160 InsO, ohne die Einholung
jeweils weiterer Zustimmungen, die für das Insolvenzverfahren von besonderer
Bedeutung sind, insbesondere: die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen
gegen Dritte aus Erstattungs- und Schadensersatzforderungen, aus Anfechtung und
gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen sowie der Abschluss eines
Vergleichs oder Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder
gerichtlichen Auseinandersetzung bzgl. der vorstehenden Ansprüche mit einem
Dritten. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit
Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen.
Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der
Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz,
internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis
für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum
Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 06.07.2018
Az.: 63 IN 114/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 761365 HRB 761365: RYM GmbH, Albstadt, Sigmaringer Straße 89, 72458 Albstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; …
HRB 761365: RYM GmbH, Albstadt, Sigmaringer Straße 89, 72458 Albstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Reutlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Albstraße 87, 72764 Reutlingen.
Veränderungen
HRB 761365 HRB 761365: RYM GmbH, Albstadt, Sigmaringer Straße 89, 72458 Albstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Attia, Ahmed Hamdy, Albstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 761365: RYM GmbH, Albstadt, Sigmaringer Straße 89, 72458 Albstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Attia, Ahmed Hamdy, Albstadt, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 761365 HRB 761365: RYM GmbH, Albstadt, Sigmaringer Straße 89, 72458 Albstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2017 mit Änderung vom 24.05.2017. Geschäftsanschrift: Sigmaringer …
HRB 761365: RYM GmbH, Albstadt, Sigmaringer Straße 89, 72458 Albstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2017 mit Änderung vom 24.05.2017. Geschäftsanschrift: Sigmaringer Straße 89, 72458 Albstadt. Gegenstand: Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder auf Binnengewässern im Güternah- und Güterfernverkehr einschließlich grenzüberschreitendem Verkehr, ferner Speditions- und Lagergeschäfte, Erbringen von Logistikdienstleistungen, Handel (Import & Export) mit Waren aller Art, soweit dieser nicht einer besonderen behördlichen Genehmigung bedarf, insbesondere: Fliesen- und Keramik sowie Baustoffe - Verwaltung von eigenem und fremden Immobilien sowie die Erbringung von Gebäudereinigung und Hausmeisterserviceleistungen, Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, das Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen gegenüber den Tochtergesellschaften sowie Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, Projektdurchführung und Projektmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Attia, Ahmed Hamdy, Albstadt, *XX.XX.XXXX; Symanzik, Ulrike, geb. Starzonek, Reutlingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.