HRB 16693

RUPTHEM GmbH

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

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Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2024-12-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. STASP. Bochum GmbH Bochum

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 37/22 · RUPTHEM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/22
Wirksam am
04.03.2024
Registerbezug
Bochum, HRB 16693
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16693 eingetragenen RUPTHEM GmbH, Rechener Str. 2 a, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Wagner, Joachimstr. 12, 44789 Bochum

ist auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 37/22
Amtsgericht Bochum, 01.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 37/22 · RUPTHEM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/22
Wirksam am
12.05.2023
Registerbezug
Bochum, HRB 16693
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16693 eingetragenen RUPTHEM GmbH, Rechener Str. 2 a, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Wagner, Joachimstr. 12, 44789 Bochum

wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Verwalters,
zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
bestimmt auf den
12.06.2023

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.

Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 aus.

80 IN 37/22
Amtsgericht Bochum, 11.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 37/22 · RUPTHEM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/22
Wirksam am
09.12.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 16693
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16693 eingetragenen RUPTHEM GmbH, Rechener Str. 2 a, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Wagner, Joachimstr. 12, 44789 Bochum

ist auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 37/22
Amtsgericht Bochum, 05.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 37/22 · RUPTHEM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/22
Wirksam am
09.08.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 16693
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16693 eingetragenen RUPTHEM GmbH, Rechener Str. 2 a, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Wagner, Joachimstr. 12, 44789 Bochum

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75, 160, 162 InsO) entspricht, ist der 02.09.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

Frage:
Soll dem Insolvenzverwalter die Genehmigung erteilt werden, die Wortmarke "RUPTHEM", die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie den im Eigentum der Schuldnerin stehenden Warenbestand zu Kaufpreisen in Höhe von insgesamt € 69.562,88 zu veräußern?

Der Antrag vom 01.08.2022 liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.

Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Hinweis an die Gläubiger zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag vom 03108.2022 an alle Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussantrag vom 01.08.2022 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 37/22
Amtsgericht Bochum, 09.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16693 HRB 16693: RUPTHEM GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 37/22) vom 01.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet…
HRB 16693: RUPTHEM GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 37/22) vom 01.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 37/22 · RUPTHEM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/22
Wirksam am
02.06.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 16693
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16693 eingetragenen RUPTHEM GmbH, Rechener Str. 2 a, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Wagner, Joachimstr. 12, 44789 Bochum

Geschäftszweig: Handel mit Textilien und Sneaker aus dem Bereich Sports & Fashion

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2022, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.01.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Massenbergstraße 11, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.07.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 29.08.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.08.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

80 IN 37/22
Amtsgericht Bochum, 01.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16693 HRB 16693: RUPTHEM GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 37/22) vom 15.03.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeord…
HRB 16693: RUPTHEM GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 37/22) vom 15.03.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 37/22 · RUPTHEM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 37/22
Wirksam am
16.03.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 16693
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 37/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16693 eingetragenen RUPTHEM GmbH, Rechener Str. 2 a, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Philipp Wagner, Rechener Str. 2, 44787 Bochum

Geschäftszweig: Handel mit Textilien und Sneaker aus dem Bereich Sports & Fashion

ist am 15.03.2022, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Massenbergstraße 11, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

80 IN 37/22
Amtsgericht Bochum, 15.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16693 HRB 16693: STASP. Bochum GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma b…
HRB 16693: STASP. Bochum GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Nach Änderung: Neue Firma: RUPTHEM GmbH.
Veränderungen
HRB 16693 HRB 16693: STASP. Bochum GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Ziffer 3 (Gesellschafterversammlung)…
HRB 16693: STASP. Bochum GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Ziffer 3 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 16693 HRB 16693: STASP. Bochum GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2017. Geschäftsanschrift: Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Ge…
HRB 16693: STASP. Bochum GmbH, Bochum, Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2017. Geschäftsanschrift: Rechener Straße 2 A, 44787 Bochum. Gegenstand: 1. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Textilien und Sneaker aus dem Bereich Sports & Fashion. 2. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu über-nehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Ge-schäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Philipp, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.