HRB 8759

Rupp- Verpflegungsautomaten GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Saarbrücken

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Registerdaten

Sitz
Saarbrücken
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRB 8759 HRB 8759: Rupp- Verpflegungsautomaten GmbH, Saarbrücken, Pfeifershofweg 1, 66123 Saarbrücken. Einzelprokura: Rupp, Jennifer, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
HRB 8759: Rupp- Verpflegungsautomaten GmbH, Saarbrücken, Pfeifershofweg 1, 66123 Saarbrücken. Einzelprokura: Rupp, Jennifer, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8759 Rupp- Verpflegungsautomaten GmbH, Saarbrücken, Pfeifershofweg 1, 66123 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung hat am 05.08.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 80.000,00) auf Euro umzustellen, es von …
Rupp- Verpflegungsautomaten GmbH, Saarbrücken, Pfeifershofweg 1, 66123 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung hat am 05.08.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 80.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 40.903,35 um 96,65 EUR auf 41.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 17 (Allgemeine Vorschriften) zu ändern. Neues Stammkapital: 41.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Rupp, Karsten Ulrich, Neuenstadt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 05.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 einen Teil ihres Vermögens, und zwar den Teilbetrieb Stein am Kocher, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Rupp GmbH Verpflegungsautomaten mit Sitz in Neuenstadt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 738938) übertragen. Geschäftsanschrift: Pfeifershofweg 1, 66123 Saarbrücken. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.