HRB 12368
Ruhrpol GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bochum
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Registerdaten
- Sitz
- Bochum
- Datenstand
- 2024-04-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- SB Entertainment UG ( haftungsbeschränkt ) Bochum
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 688/19 · Ruhrpol GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 688/19
- Wirksam am
- 03.09.2025
- Registerbezug
- Bochum, HRB 12368
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12368 eingetragenen Ruhrpol GmbH, Viktoriastr. 55, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Sollmann, I. Parallelstr. 53, 44791 Bochum
wird heute, am 02.09.2025, um 16:02 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 688/19
Amtsgericht Bochum, 02.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 80 IN 688/19 · Ruhrpol GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 688/19
- Wirksam am
- 04.12.2024
- Registerbezug
- Bochum, HRB 12368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12368 eingetragenen Ruhrpol GmbH, Viktoriastr. 55, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch Herrn Maximilian Sollmann, I. Parallelstr. 53, 44791 Bochum
Verfahrensbevollmächtigte:
Mauer & Partner Rechtsanwälte mbB / Notar, Huestr. 13, 44787 Bochum
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR
Auf die Vergütung sind folgende, bereits aus der Masse
gezahlte Rechts- und Beratungskosten (delegierte
Regelaufgabe) wie bewilligte Vorschüsse anzurechnen: X EUR
Restliche Vergütung: X EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.11.2019 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§ 10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§§ 10, 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§§ 10, 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 56.266,72 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach X EUR (§ 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 InsVV).
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von X EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.10.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
80 IN 688/19
Amtsgericht Bochum, 03.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 80 IN 688/19 · Ruhrpol GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 688/19
- Wirksam am
- 04.07.2022
- Registerbezug
- Bochum, HRB 12368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12368 eingetragenen Ruhrpol GmbH, Viktoriastr. 55, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Sollmann, I. Parallelstr. 53, 44791 Bochum
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.08.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 eingesehen werden.
80 IN 688/19
Amtsgericht Bochum, 01.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 688/19 · Ruhrpol GmbH · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 688/19
- Wirksam am
- 10.12.2021
- Registerbezug
- Bochum, HRB 12368
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12368 eingetragenen Ruhrpol GmbH, Viktoriastr. 55, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch Herrn Maximilian Sollmann, I. Parallelstr. 53, 44791 Bochum
Verfahrensbevollmächtigte:
Mauer & Partner Rechtsanwälte mbB / Notar, Huestr. 13, 44787 Bochum
wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung der vorläufigen Verwalterin,
bestimmt auf den
17.01.2022
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.
Die Schlussrechnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 aus.
80 IN 688/19
Amtsgericht Bochum, 09.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12368 HRB 12368: Ruhrpol GmbH, Bochum, Viktoriastr. 55, 44807 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 688/2019) vom 01.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.…
HRB 12368 HRB 12368: Ruhrpol GmbH, Bochum, Viktoriastr. 55, 44807 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 688/2019) vom 21.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordn…
HRB 12368 SB Entertainment UG ( haftungsbeschränkt ), Bochum, Höfestr. 87, 44801 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 1000,00 Euro um 24.000,00 Euro auf 25.000,00…
HRB 12368 SB Entertainment UG ( haftungsbeschränkt ), Bochum, Höfestr. 87, 44801 Bochum.Nicht mehr Geschäftsführer: Bohle, Felix, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
HRB 12368 SB Entertainment UG ( haftungsbeschränkt ), Bochum, Höfestr. 87, 44801 Bochum.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2009 mit Änderung vom 19.08.2009. Geschäftsanschrift: Höfes…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.