HRB 84020

Ruhrdeich Logistik Service GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Ruhrdeich LogServ GmbH Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 166 IN 106/19 · Ruhrdeich Logistik Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
166 IN 106/19
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 84020
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 106/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84020 eingetragenen Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven-Christoph Wendlandt, Am Dönberg 47, 42111 Wuppertal

ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 eingesehen werden.

166 IN 106/19
Amtsgericht Essen, 07.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 166 IN 106/19 · Ruhrdeich Logistik Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
166 IN 106/19
Wirksam am
17.06.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 84020
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 106/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84020 eingetragenen Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven-Christoph Wendlandt, Am Dönberg 47, 42111 Wuppertal

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 126.155,63 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.07.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 eingesehen werden.

166 IN 106/19
Amtsgericht Essen, 13.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 166 IN 106/19 · Ruhrdeich Logistik Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
166 IN 106/19
Wirksam am
22.03.2022
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 84020
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 106/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84020 eingetragenen Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven-Christoph Wendlandt, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Kirchender Dorfweg 14, 58313 Herdecke wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 30.09.2019 bis zum 20.11.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, denen nach den Unterlagen der Schuldnerin offene Forderungen zustehen, erhöhen, soweit mit einer Forderungsanmeldung der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu rechnen ist (BGH Beschl. v. 04.02.2010 - IX ZB 129/08).
Die Mindestvergütung beträgt unter Berücksichtigung von 0 potentiellen Anmeldegläubigern 1.000,00 EUR.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 111.934,54 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.000,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 45 % sowie des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.01.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 eingesehen werden.

166 IN 106/19
Amtsgericht Essen, 19.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 166 IN 106/19 · Ruhrdeich Logistik Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
166 IN 106/19
Wirksam am
29.12.2021
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 84020
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 106/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84020 eingetragenen Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven-Christoph Wendlandt, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 eingesehen werden.

166 IN 106/19
Amtsgericht Essen, 28.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 166 IN 106/19 · Ruhrdeich Logistik Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
166 IN 106/19
Wirksam am
30.08.2021
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 84020
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 106/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84020 eingetragenen Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven-Christoph Wendlandt, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit der Turbon Products GmbH vor dem Landgericht Essen im Verfahren 6 O 49/21,
bestimmt auf

Montag, 20.09.2021, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

166 IN 106/19
Amtsgericht Essen, 27.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 84020 HRB 84020: Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Düsseldorf, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 84020: Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Düsseldorf, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
Veränderungen
HRB 84020 HRB 84020: Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Düsseldorf, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pages, Michael, Moers, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wendlandt, Sven-Christoph,…
HRB 84020: Ruhrdeich Logistik Service GmbH, Düsseldorf, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pages, Michael, Moers, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wendlandt, Sven-Christoph, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84020 HRB 84020: Ruhrdeich LogServ GmbH, Düsseldorf, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und damit der Firma besc…
HRB 84020: Ruhrdeich LogServ GmbH, Düsseldorf, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Ruhrdeich Logistik Service GmbH.
Neueintragungen
HRB 84020 HRB 84020: Ruhrdeich LogServ GmbH, Düsseldorf, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2018. Geschäftsanschrift: Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Ge…
HRB 84020: Ruhrdeich LogServ GmbH, Düsseldorf, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2018. Geschäftsanschrift: Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. Gegenstand: Die Erbringung von Leistungen aller Art auf dem Gebiet der Logistik einschließlich der Durchführung von Speditionsleistungen, Lagerei und Lagerarbeiten, Containerservice (Be- und -entladung), Kommissionierung sowie Verpackungsarbeiten, Etikettierung und Umpacken von Waren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pages, Michael, Moers, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.