HRB 206409

Rüffert-Logistik GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Essel

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Registerdaten

Sitz
Essel
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
24.02.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rüffert-Logistik GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.: Lukas Rüffert, Werfstr. 1, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 23.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Schlussverteilung ist vollzogen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 23.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
20.08.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren Rüffert-Logistik GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.: Lukas Rüffert, Unter den Eichen 6, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 276.757,44 EUR zugrunde zu legen. Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt. Hinzu kommt eine Mehrvergütung Diesbezüglich wird auf den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 25.07.2023 Bezug genommen.
Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen. Nach § 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung durch Zuschläge zu erhöhen oder durch Abschläge zu vermindern, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand, (Haarmeyer/Mock, 5. Auflage, § 3 InsVV, Rdn. 9; siehe BGH, Beschluss vom 08.03.2012, IX ZB 162/11).
Das Gericht hält in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens einen Gesamtzuschlag in Höhe von 30% für angemessen.

Im vorliegenden Verfahren hatte der Insolvenzverwalter sich mit einem unkooperativenen Schuldner auseinanderzusetzen, der u.a. notwendige Unterlagen nicht oder nur teilweise an den Insolvenzverwalter ausgehändigt hat und der durch das Insolvenzgericht zweimal vorgeladen werden musste, damit der Insolvenzverwalter die notwendigen Informationen und Auskünfte erhielt. Die originäre Arbeit eines Insolvenzverwalters wurde daher über den Rahmen einer normalten Tätigkeit hinaus erheblich erschwert. Hierfür beantragte der Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 30%, der bei der Berücksichtigung der Gesamtwürdigung als angemessen angesehen wird.

Des Weiteren wurde ein Zuschlag in Höhe von 25% für die unvollständige Buchhaltung angesetzt. Bereits im vorläufigen Verfahren wurde eine Vergütung hierfür beantragt und auch festgesetzt. Laut Begründung setzte sich die Aufarbeitung der Buchführung fort, allerdings vermag das Gericht in den Darlegungen des Insolvenzverwalters keine weiteren erheblichen Erschwernisse erkennen. Vielmehr wurden die Aufgaben erledigt, die durch die Grundvergütung bzw mit dem oben genannten Zuschlag abgegolten werden. Allenfalls die aufgeführten erschwerten Kontaktaufnahmen zum Schuldner könnten eine Erhöhung rechtfertigen, die allerdings durch den gewährten Zuschlag durch den unkooperativenen Schuldner abgegolten sind. Eine doppelte Berücksichtigung ist nicht zulässig.

Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag in Höhe von 10% für eine hohe Zahl an Gläubigern beantragt, da in diesem Verfahren 131 Gläubiger Forderungen angemeldet haben. Die Pflege der Tabelle sowie die Korrespondenz mit den Gläubigern, insbesondere auch im Hinblick auf Drittrechte und Bestreitensgründe, haben den Verwalter über das übliche Maß hinaus zeitlich eingebunden. Insbesondere die Korrespondenz mit dem Finanzamt Soltau stellte sich als aufwendig dar. Grundsätzlich hält das Gericht zumindest einen Zuschlag für eine hohe Zahl an Forderungsanmeldungen gerechtfertigt, soweit eine über das Normalmaß hinausgehende Erschwernis vorliegt
In der Rechtsprechung und Literatur wird die Gläubigerzahl unterschiedlich bewertet. Während Haarmeyer/Mock, InsVV auf Grund der Regelung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV sogar davon ausgeht, dass kein Zuschlag gewährt werden kann (vgl. 7. Auflage 2024, § 3, Rz. 192), geht die Rechtsprechung im Grundsatz bei begründeten Fällen von einem Erhöhungstatbestand aus (vgl. Graeber/Graeber: Onlinekommentar zur InsVV, § 3, Rz. 228; BGH - Beschluss v. 11.04.2006 IX ZB 249/04). Das Gericht hält unter Berücksichtigung der vorgetragenen Umstände und der Rechtsprechung einen Zuschlag in Höhe von 10% für angemessen.
Entgegen der Ansicht des Insolvenzverwalters hält das Gericht in diesem Fall einen Abschlag für die vorherige Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters für angezeigt.
Gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist regelmäßig ein Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters vorzunehmen, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 42/20 -, Rz. 19ff.). Der Insolvenzverwalter ist der Ansicht, dass Abschläge nicht angezeigt seien. Diese Ansicht hält das Gericht nicht für zutreffend. Schon die Erstellung der Vermögensübersichten und die Feststellung der Gläubiger und Schuldner der Schuldnerin bedeuten regelmäßig eine erhebliche Erleichterung der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2006, - IX ZB 249/04 -, Rz. 25).
In diesem Fall hat der vorläufige Verwalter den Betrieb der Schuldnerin fortgeführt, wodurch er die Gläubiger und Schuldner der Schuldnerin zumindest rudimentär kennen dürfte. Vergleicht man die Situation mit einem Insolvenzverwalter, der in dieser Sache ohne vorherige Einsetzung eines vorläufigen Verwalters die Informationen und Grundlagen ermittelt, ist offensichtlich, dass die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zu einer erheblichen Entlastung im eröffneten Verfahren führt.
Das Gericht bemisst die Arbeitserleichterung in diesem Fall mit einem Abschlag in Höhe von 10%.
Die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen gehört zu den Regelaufgaben jedes Insolvenzverwalters. Im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, relativ einfach zu beurteilende Anfechtungsfälle sind bei außergerichtlicher Erledigung mit der Regelvergütung abgegolten. Daneben gehört hierzu jedenfalls die Prüfung, wo Anfechtungsansprüche überhaupt ernsthaft in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11 -). Das Insolvenzgericht ist u.a. verpflichtet zu prüfen, ob die Beauftragung Externer berechtigt war (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04-). Dafür hat der Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag aufzuführen, welche Dritten er aus welchen Gründen beauftragt hat. Der Insolvenzverwalter hat auf gerichtliche Nachfrage lediglich pauschal auf Rechnungen der von ihm beauftragten Rechtsanwälte verwiesen, ohne überhaupt nähere Angaben zu den Ansprüchen darzulegen. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts oder der Beteiligten sich aus eingereichten Unterlagen die notwendigen Informationen herauszusuchen. Dennoch wurde zumindest bei den Rechnungen zur Rechnungsnummern 22-22435 und 22-22346 ansatzweise erkannt, dass es sich um Schwierigkeiten handelt, bei denen eine externe Beauftragung gerechtfertigt ist.
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich war, hat es die Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag zu kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004, aaO S. 37). Hier wurden die nach Aktenlage nicht für notwendig erachteten vorab entnommenen Vergütungen in Höhe von 6.938,70 EUR in Abzug gebracht.
Die Zuschläge und Abschläge sind gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH im Rahmen der Gesamtschau ins Verhältnis zu setzen. Eine rein rechnerische Addition und Subtraktion ist nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - IX ZB 51/19 -). Allerdings wurden bereits im Rahmen des Abschlags und des Zuschlags für die Betriebsfortführung die im Rahmen der Gesamtwürdigung zu beachtenden Überschneidungen der einzelnen Zu- und Abschläge, aber auch der Berechnungsgrundlage (BGH, Beschluss vom 29.04.2021, - IX ZB 58/19-) berücksichtigt, so dass ein Zuschlag in Höhe von 30% nach Ansicht des Gerichts gerechtfertigt ist. Dieser Zuschlag errechnet sich entgegen der Ansicht des Insolvenzverwalters nur nach der "einfachen" Regelvergütung (ohne Mehrvergütung; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - IX ZB 85/19 -).

Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 16.08.2024

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

Amtsgericht Walsrode, 16.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
19.12.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren Rüffert-Logistik GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.: Lukas Rüffert, Unter den Eichen 6, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beantragt.

Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.

Amtsgericht Walsrode, 18.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
15.03.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rüffert-Logistik GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.: Lukas Rüffert, Unter den Eichen 6, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.05.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 14.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
23.02.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rüffert-Logistik GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.: Lukas Rüffert, Haferkostweg 12, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 18.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 206409 HRB 206409: Rüffert-Logistik GmbH, Essel, Hannoversche Straße 2, 29690 Essel. von Amts wegen gelöschtNicht mehr Geschäftsführer: Rüffert, Lukas, Schwarmstedt OT Grindau, *XX.XX.XXXX.
HRB 206409: Rüffert-Logistik GmbH, Essel, Hannoversche Straße 2, 29690 Essel. von Amts wegen gelöschtNicht mehr Geschäftsführer: Rüffert, Lukas, Schwarmstedt OT Grindau, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
16.10.2020
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rüffert-Logistik
GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.:
Lukas Rüffert, Haferkostweg 12, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), wird
gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch
nicht geprüfter Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.11.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung
schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen
nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 15.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
19.12.2019
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rüffert-Logistik
GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.:
Lukas Rüffert, Haferkostweg 12, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), ist
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen
Verfahren bestimmt auf 30.01.2020.

Tagesordnung:

Beschlussfassung der Gläubiger zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters,
sämtliche in diesem Insolvenzverfahren ggf. notwendig werdenden
Rechtsstreitigkeiten, unabhängig vom Streitwert zu führen und im Rahmen dieser
Rechtsstreitigkeiten etwaige vergleichsweise Regelungen zu treffen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Walsrode, 18.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
04.12.2019
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rüffert-Logistik
GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.:
Lukas Rüffert, Haferkostweg 12, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 01.08.2019 angeordnet. Die
Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO
besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der
Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das
Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens
erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind
nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von
93.533,41 EUR ausgegangen.

Eine Erhöhung um 19 % auf die Vergütung für einen Insolvenzverwalter ist
aufgrund der umfangreichen Aufwendungen im Rahmen der Betriebsfortführung
angemessen. Es wird insoweit auch auf die Vergleichsberechnung des
Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 08.10.2019 Bezug genommen

Eine weitere Erhöhung um 30% bzw. 15% auf die Vergütung für einen
Insolvenzverwalter ist aufgrund der stattgefundenen unvollständigen
Buchhaltung, sowie für die Insolvenzgeldvorfinanzierung ebenfalls angemessen.
Es wird zur näheren Begründung auf den Vergütungsantrag des vorläufigen
Insolvenzverwalters Bezug genommen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.

Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m.
§ 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode / Lange Straße 29-33
/ 29664 Walsrode einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Walsrode / Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 03.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
30.10.2019
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren Rüffert-Logistik GmbH, Hannoversche Str.
2, 29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.: Lukas Rüffert,
Haferkostweg 12, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters beantragt.

Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser
öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle geltend gemacht werden.

Amtsgericht Walsrode, 29.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
01.10.2019
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: Über das Vermögen der Rüffert-Logistik GmbH, Hannoversche Str. 2,
29690 Essel (AG Walsrode, HRB 206409), vertr. d.: Lukas Rüffert, Haferkostweg
12, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2019 um 07:38 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH,
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 543815-00, Fax: 0511
543815-96, E-Mail: ingo.thurm@pluta.net, Internet: hannover@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.11.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.12.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert;

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.11.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (18.12.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Walsrode, 01.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 37/19 · Rüffert-Logistik GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 37/19
Wirksam am
01.08.2019
Registerbezug
Walsrode, HRB 206409
11 IN 37/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Rüffert-Logistik GmbH, Hannoversche Str. 2, 29690 Essel, (AG Walsrode, HRB
206409),

vertr. d.: Lukas Rüffert, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2019 um 07:33 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden.
Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1,
30173 Hannover, Tel.: 0511 543815-00, Fax: 0511 543815-96, E-Mail:
ingo.thurm@pluta.net, Internet: hannover@pluta.net bestellt worden. Maßnahmen
der Zwangsvollstreckung werden gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits
eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Amtsgericht Walsrode, 01.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 206409 HRB 206409: Rüffert-Logistik GmbH, Essel, Hannoversche Straße 2, 29690 Essel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2016. Geschäftsanschrift: Hannoversche Straße 2, 29690 Esse…
HRB 206409: Rüffert-Logistik GmbH, Essel, Hannoversche Straße 2, 29690 Essel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2016. Geschäftsanschrift: Hannoversche Straße 2, 29690 Essel. Gegenstand: Die Spedition und Logistik inklusive Frachtvermittlung, der An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen und Handel mit Containern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rüffert, Lukas, Schwarmstedt OT Grindau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.