HRA 7988

Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Attendorn
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
09.12.2025
Datenstand
2026-05-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Rudolf Faßbender

Attendorn

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Rudolf Faßbender Verwaltungsgesellschaft mbH

Attendorn

Die Rudolf Faßbender Verwaltngsgesellschaft mbH und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181 befreit; diese Befreiung gilt für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementär GmbH, der Kommanditgesellschaft, den Gesellschaftern und den Beteiligungsgesellschaften sowie auch für die Geschäfte zwischen Kommanditgesellschaft und GmbH-Geschäftsführern.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-06-16

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 35/24 · Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 35/24
Wirksam am
18.11.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 7988
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 35/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7988 eingetragenen Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8076 eingetragene Rudolf Faßbender Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Faßbender,

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 35/24
Amtsgericht Siegen, 17.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 35/24 · Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 35/24
Wirksam am
24.07.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 7988
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 35/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7988 eingetragenen Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8076 eingetragene Rudolf Faßbender Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Faßbender, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 08.03.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2025 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 35/24
Amtsgericht Siegen, 24.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 25 IN 35/24 · Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 35/24
Wirksam am
11.06.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 7988
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 35/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7988 eingetragenen Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8076 eingetragene Rudolf Faßbender Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Faßbender, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn,

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 35/24
Amtsgericht Siegen, 11.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 35/24 · Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 35/24
Wirksam am
07.11.2024
Registerbezug
Siegen, HRA 7988
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 35/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7988 eingetragenen Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8076 eingetragene Rudolf Faßbender Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Faßbender,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 35/24
Amtsgericht Siegen, 07.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 35/24 · Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 35/24
Wirksam am
12.03.2024
Registerbezug
Siegen, HRA 7988
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 35/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7988 eingetragenen Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8076 eingetragene Rudolf Faßbender Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Faßbender,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.03.2024, um 08:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 02242/9698710.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 07.06.2024.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

25 IN 35/24
Amtsgericht Siegen, 08.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 7988 Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG, Attendorn (Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, Die technische Projektbetreuung in den Bereichen Stanz- und Umformtechnik sowie der Handel mit Maschinen, Werkzeugen und Anlage…
Rudolf Faßbender GmbH & Co. KG, Attendorn (Am Hellepädchen 75, 57439 Attendorn, Die technische Projektbetreuung in den Bereichen Stanz- und Umformtechnik sowie der Handel mit Maschinen, Werkzeugen und Anlagen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rudolf Faßbender Verwaltungsgesellschaft mbH, Attendorn (Siegen HRB 8076), Die Rudolf Faßbender Verwaltngsgesellschaft mbH und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181 befreit; diese Befreiung gilt für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementär GmbH, der Kommanditgesellschaft, den Gesellschaftern und den Beteiligungsgesellschaften sowie auch für die Geschäfte zwischen Kommanditgesellschaft und GmbH-Geschäftsführern.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.